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Jersey fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Praktikum bei Hartz4 - bekomme Weihnachtsgeld. Welche Abzüge? (s. Details)?

Guten Morgen.

Ich mache zur Zeit ein bezahltes Praktikum, bekomme aber noch Hartz4. Mein Monatslohn ist auch schon mit meinem Bescheid verrechnet etc. Das ist alles okay. Jetzt hab ich eben von meinem Abteilungsleiter erfahren, dass ich ja auch Weihnachtsgeld bekomme. Anscheinend ein volles Brutto-Gehalt. Das sind bei mir 550,- Euro brutto, nach Sozialabgaben 434,- Euro netto.

Nun meine Frage. Was darf ich von dem Weihnachtsgeld am Ende behalten? Darf ich überhaupt was behalten oder nimmt mir das Amt evtl alles ab?

Schon mal Danke im Voraus.

Gruß,

Jersey

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast einen Freibetrag von mtl. 100 Euro alles was darüber liegt, streicht sich das Amt mit 80% ein, das gilt auch für Weihnachtsgeld.

    Das bedeutet dass Du von den 434 Euro 20 % behalten darfst, wenn der Freibetrag von 100´Euro schon jetzt in Deinem Bescheid mit verrechnet ist. Macht also 86,80 Euro.

    @willou

    Aber natürlich stimmt das so, wie ich es errechnet habe. Auch wenn das Zuflussprinzip gilt, ist der Satz hier bei 20 % die sie von der Summe behalten darf. Ich denke, die Sätze sind hier in der BRD einheitlich.Aber Du hast Recht, das Weihnachtsgeld wird voll als Einkommen angerechnet. Aber ich hab auch nix anderes behauptet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wecke keine schlafende Hunde, die beißen dann.

    Denke jetzt scharf nach.

  • willou
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Barbara hat das schön ausgerechnet. Leider stimmt es so aber nicht.

    Es gilt das "Zuflussprinzip" D.h. das Weihnachtsgeld wird in dem Monat, in dem es Dir "zufließt"/es also ausgezahlt wird, in voller Höhe als Einkommen gewertet. Und weil Du ja in diesem Monat schon Einkommen hast (nämlich die Praktikumsvergütung) ist das

    Weihnachtsgeld komplett weg !! Das ist einer der vielen Fehl-

    entwicklungen der sogen. "Hartz IV-Reform" (richtiger SGB II und

    SGB XII - Gesetzgebung). Ist doch klar, dass die Tatsache, dass das Weihnachtsgeld komplett weggenommen wird, absolut frustrieren muss !!

    Wenn Weihnachtsgeld höher ist als die SGB II - Leistung steigen einige Bezieher von SGB II für einen Monat aus dem Bezug aus und beantragen im nächsten Monat neu. Das geht.

    Ich habe schon von Leuten gehört, gerade welche die Praktikum machen, die das Weihnachtsgeld nicht angegeben haben und

    die ARGE hat auch nichts bemerkt. ABER das habe ich nur

    gehört und das würde ich selbstverständlich nie empfehlen.

    Es gibt Leute, die es als zulässigen "Ungehorsam" bezeichnen,

    wenn der Bürger nicht jede Ungerechtigkeit mitmacht.

    Da wo ich etwas gehört habe und die ARGE war im üblichen Tiefschlaf ist dann auch nichts weiter passiert.

    Da wo die ARGE davon Kenntnis erhielt, hat sie aufgefordert, das

    Geld anzugeben. Mit dem Ausdruck größten Bedauerns und dem

    Hinweis auf den vorweihnachtlichen Stress und den Stress als

    Praktikant überhaupt meldet man dann nach. Damit ist meistens

    auch alles okay und mehr kommt auch da nicht. Nur, dass das

    Weihnachtsgeld dann futsch ist.

    ABER, wie gesagt ... ich würde so etwas NIE empfehlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Weihnachtsgeld wird als Einkommen auf den Bedarf angerechnet.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau doch einfach mal hier http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

    dort kannst Du all Deine Werte eingeben. Der Rechner sagt Dir dann wieviel ALGII Dir zusätzlich zu Deinem Weihnachtsgeld noch zustehen würde. Die Differenz (zwischen dem was das Amt Dir tatsächlich gezahlt hat und dem was Dir laut Rechner zusteht), wirst Du dann ans Amt zurückzahlen müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gut möglich, daß vom Amt alles kassiert wird.

    Generell möchte ich sagen: Vorsicht, wenn Hartz4 zurückgezahlt werden muß. Für den Zeitraum, in der Hartz4 zurückgezahlt werden muß, werden auch die Beiträge aus der Rentenversicherung zurückgefordert. Es entstehen Lücken in der Rentenversicherung die sich insbesondere auf die Erwerbsunfähigkeit auswirken kann.

    Bitte in jedem Fall Rücksprache mit der ARGE und der Rentenversicherungsanstalt.

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