Darf Vermieter Heizung in unsere Wohnung auf 0 stellen?
Hallo!Ich habe vor kurzen gemerkt das meine Vermieterin (wenn wir abwesend sind)das Heizung bei uns in Wohnung immer auf 0 stellt,aber nicht in aller räume nur 1 oder 2 zimmer,aber das nervt micht langsam , ich weiss nicht ist das erlaubt.Das Heizung steht bei uns immer zwieschen 1 und 2.Wir wohnen in eine Bauernhaus sie Erdgeschoss und wir oben.Also wir sind sehr gut befreundet und sie ist wie Oma für unsere Kind,und darf eigentlich das Wohnung betreten wenn wir nicht zu Hause sind.Aber das Sie an unsere Sachen geht passt mir nicht so ganz.Also anshprechen kann ich Sie aber ich weiss nicht wie..??ich möchte Sie nicht verletzten.. Danke
♣.pitsch-patsch.♣2008-10-23T04:15:10Z
Beste Antwort
nein darf sie nicht ist auch ne falsche einstellung da die wände auskühlen und du dann mehr energie brauchst um alles wieder warm zu bekommen.auf 1-2 stehen lassen ist schon gut
Ist der Zeitpunkt nicht im Mietvertrag vereinbart, muss der Heizkessel vom 1. Oktober bis Ende April glühen. Doch auch außerhalb dieses Zeitraums muss der Heizkessel in Gang gesetzt werden, nämlich wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur kurzzeitig unter 16 Grad sinkt und die Außentemperatur zwei, drei Tage lang unter 12 Grad bleibt. Die Gerichte halten 18 Grad auf jeden Fall für zu wenig - egal, was im Mietvertrag steht. Im Schnitt können Mieter 20 bis 22 Grad verlangen - in der Zeit von 6 bis 24 Uhr. Nachts darf der Vermieter die Heizung auf 18 Grad absenken, bei Frost bleibt es bei 20 bis 22 Grad rund um die Uhr. Beim Wasser gelten 40 bis 50 Grad als Minimum - und zwar rund um die Uhr. Diese Temperatur muss spätestens nach 10 Sekunden erreicht sein. Niedrigere Temperaturen oder längere Anlaufzeiten gelten ebenso als Mietmangel wie eine lauwarme oder kalte Heizung. Werden die genannten Mindestwerte nicht erreicht, sollte ein Anruf beim Vermieter genügen, um Wohnung und Wasser wieder auf Wohlfühltemperatur zu bekommen. Wenn nicht, haben Sie folgende Möglichkeiten: Erstens Miete kürzen - bis zu 100% bei Totalausfall der Heizung in der Heizperiode. Davon wird die Wohnung aber nicht warm. Deshalb sollten Sie zweitens einen elektrischen Heizofen kaufen. Anschaffungskosten und Stromverbrauch für täglich zwölf Stunden stellen Sie dem Vermieter in Rechnung. Drittens können Sie die Heizung auch von einem Monteur reparieren lassen und die Kosten dem Vermieter anlasten. Letztlich ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn die Wohnung weiterhin ein Eishaus bleibt.
Hallo ein nettes Wort zur rechten Zeit ist immer wichtig,manche ältere Leute kommen mit dem Heiz-System von heute nicht immer zurecht.Früher ,vor ca 50 Jahren hatte viele noch einen Ofen und der wurde nur dann angemacht wenn man zu hause war oft wurde nur das Zimmer geheizt das gerade benutzt wurde.