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Darf mein Vermieter die Heizung drosseln?

Ich habe seit dem 01.09. eine neue Wohnung. Nachts schaltet der Vermieter die Heizung entweder ganz aus, oder drosselt sie in dem Maße, dass sie nur noch lauwarm ist. Dies führte bereits dazu, dass ich mir letzte Woche einen Heizlüfter kaufen musste, weil es nachts einfach zu kalt ist.

Hintergrund ist, dass ich meine Miete pauschal bezahle, d.h. Strom, Gas und Wasser sind mit enthalten, ich zahle also nur einmal monatlich einen Betrag an meinen Vermieter.

ALs ich ihn daraufhin gewiesen habe, dass nachts die Heizung nicht läuft (seit gestern auch tagsüber), meinte er nur, dass er das so dürfe und dies ganz normal sei, schliesslich sei ja noch eine Restwärme im Haus ...

Heute müsste ich ihm wieder die Miete vorbeibringen, aber ich überlege, ob ich ihm wirklich alles gebe oder 20% abziehe.

Wie seht Ihr das, was würdet Ihr tun? Darf mein Vermieter die Heizung ausstellen?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    zwischen 24.00uhr und 6.00uhr morgens darf der vermieter die heizung (meines wissens nach) bis auf 17grad drosseln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, die Heizung ausstellen darf er auf keinen Fall.

    Aber es ist durchaus ok, wenn er für nachts die Heizung so drosselt, dass nur auf eine gewisse Temperatur geheizt werden kann. Aber meines Wissens sollten es nachts um die 16 - 18 Grad (mind.) sein.

    Einfach so die Miete kürzen ist immer so eine Sache. Das Beste ist, du fragt beim Mieterbund nach oder läßt dich mal von einem Anwalt darüber beraten.

    Auch wenn die Beratung etwas kosten sollte, weißt du auf jedenfall, was deine Rechte sind!!

    Falls dein Vermieter es mit der niedrigen Pauschale der Heizkosten, die du ja an ihn bezahlst, rechtfertigen sollte, so solltest du ihn drauf hinweisen, dass du je eh ein RECHT auf eine ordnungsgemäße Abrechnung hättest, und dann kann ihm es ja egal sein, wieviel DU letztendlich zuzahlen oder nachzahlen mußt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die nächtliche Absenkung ist immer vorgesehen, ob der Vermieter nicht übertreibt kann ich hier nicht sagen.

    Miete kannst Du erst abziehen, wenn Du ihn vorher schriftlich auf den Mangel hingewiesen hast und ihm die Mietminderung angekündigt hast. Auch solltest Du Temperaturmessungen vorweisen können. Deine Aussage es ist zu kalt, wird nirgends akzeptiert.

  • Majuka
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Moderne Heizungen richten sich nach der Außentemperatur und fahren nachts automatisch herunter. Bevor Du eine Kürzung vornehmen willst, musst Du die Sache schriftlich anmahnen. Du solltest auf jeden Fall ein Thermometer besorgen und aufschreiben wie kalt es nachts in Deiner Wohnung wird.

    An Deiner Stelle würde ich mir eine dickere Bettdecke kaufen und beim Aufstehen einen Bademantel anziehen. Kälte- und Wärmeempfindungen sind sehr individuell. Alte Menschen frieren bei 22 Grad Zimmertemperatur. Wenn Du Deine individuelle Wärme haben musst, solltest Du auch Deinen Verbrauch selbst bezahlen.

    Bei einer Zentralheizung müssen alle Deinen erhöhten Verbrauch zu 60%- 100% mitbezahlen; bei einer Pauschale nehme ich an, dass es keine Wärmezähler an Deinen Heizkörpern gibt.

    Du hättest beim Einzug darauf achten müssen!

    Quelle(n): M.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das darf er nicht. Schließlich bezahlst du dafür und bei der Witterung ist es dein gutes Recht die Heizung zu betreiben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist egal, ob du hier Pauschalmiete oder Miete + Betriebskosten bezahlst.

    Steht die Drosselung der Heizung im Mietvertrag ?

    Wohl kaum, d.h. deine Wohnung ist nicht im mietgerechten Zustand. Du hast den Mangel gerügt und um Abhilfe gebeten.

    Du darfst sofort die Mietminderung durchführen. Ich würde in Anbetracht der Jahreszeit sogar 50% der Miete abziehen. Falls er dies zu hoch ansieht, kann er ja dagegen klagen. Im Sommer wäre diese Prozentzahl nicht zu rechtfertigen.

    Ich würde ihn nochmals schriftlich auffordern, die Heizung im mietgerechten Zustand zu belassen, ansonsten würdest du weitere 50% von der Restmiete einbehalten.

    Dies aber nicht als Mietminderung, sondern als Druckmittel gegen deinen Vermieter. Diese Kürzung solltest du dann allerdings auf ein Underkonto überweisen, sodass du es jederzeit - nachdem der Mangel behoben wurde - an den Vermieter auszahlen kannst. Diese Zurückbehaltung ist als Druckmittel gedacht, auf dieses Geld hat dein Vermieter ein Anrecht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein er darf es nicht . In der Heizperiode muss er die Heizung anlassen . Die Wohnung muss 22-25 Grad warm sein .

    Was machste du im Winter wenns schneit ? Musst du dir dann Pelzjacken kaufen und anziehen damit du nicht erfrierst ?

    Das ist unmöglich .

    Setz ein Schreiben auf an den Vermieter das er die Heizung anzulassen hat , sonst minderst du die Miete. Du musst ihn vorher davon in Kenntnis setzen sonst bekommst du bei Gericht evtl . kein Recht. Meine Freundin hatte diesen Fall auch schon mal .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ausstellen darf der Vermieter die Heizung nicht, besonders nicht um die Jahreszeit. Im Sommer wäre es was anderes, da braucht man die ja nicht normalerweise.

    Es ist aber ok, wenn der Mieter die Heizung über nacht drosselt, allerdings darf er sie auf nicht weniger als 17 Grad runterdrehen.

    Bevor du jetzt über Mietkürzung nachdenkst, solltest du nochmal versuchen mit deinem Mieter zu sprechen. Versuche mit ihm eine Einigung zu finden. Dass jetzt die Heizung nicht mehr ausgestellt wird und über nacht die Heizung nur gedrosselt wird auf 17-20 Grad. Immerhin bezahlst du ja dafür.

    Sollte er keine Einsicht zeigen, kannst du dich ja mal bei einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen. Der kann dir am ehesten sagen was zu tun ist und was ratsam wäre.

    Dem Vermieter gleich mit einer Mietkürzung zu kommen ist nie gut, das schürt nur Streit und Ärger und könnte dazu führen dass der Vermieter dir kündigt. Also lieber erstmal auf normalem Wege versuchen sich einig zu werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Unabhängig von Deinen Problemen:

    1. eine pauschale Abgabe für Heizung ist unzulässig im Mehrfamilienhaus (§ 2 Heizkostenverordnung)

    2. das kann auch nicht durch Mietvertrag anders gestaltet werden

    3. Du hast Anspruch auf eine verbrauchsberechnete Abrechnung 1x/Jahr

    4. zwischen 01.10. und 01.05. ist eine Temperatur von 22 Grad in Wohnräumen von 6-22 h, von 18 Grad (22-06 h) sicherzustellen

  • Ich habe am Sonntag selber erlebt,dass die Wohnungsverwaltung die Heizung gedrosselt hat,das Wasser war lauwarm.Ich war sehr sauer,am Montag rief ich die Wohnungsverwaltung an und beschwerte mich,sie gaben es zu die Heizung gedrosselt zu haben.Nun wurde die Heizung wieder hochgefahren.Sie wollen einsparen auf Teufel komm raus.Ich habe mich informiert im Internet z. B. Super Illu,Verbraucherzentrale.------ Der Vermieter darf die Heizung nicht drosseln.Als Heizperiode gilt die Zeit vom 1.Oktober bis 30. April.Unabhängig davon ,muss der Vermieter heizen,wenn die Zimmertempratur am Tag unter 18 Grad sinkt.- Bei unter 16 Grad muss die Heizung sofort eingeschaltet werden.20-22 Grad sind akzeptabel -zumindest von 6-24 Uhr.Dein Vermieter ist bestrebt,dass Du wenig verbrauchst,weil Du eine Pauschale bezahlst.Bei einem Privatkrauter zu wohnen ,ist immer so eine Sache.Diese versuchen sowieso einen übers Ohr zu hauen.Ich an Deiner Stelle würde nicht die Miete kürzen,Du müsstest es auch schriftlich tun,Sprich in Ruhe noch einmal mit Deinem Vermieter und sage ihm ,Du wirst die Verbraucherzentrale aufsuchen und den Mieterbund.Ich wünsche Dir viel Glück für die Zukunft und dass Du nicht mehr frieren musst !!!!!!

    Quelle(n): Guter Rat ,Internet
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