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Darf Vermieter Heizung in unsere Wohnung auf 0 stellen?

Hallo!Ich habe vor kurzen gemerkt das meine Vermieterin (wenn wir abwesend sind)das Heizung bei uns in Wohnung immer auf 0 stellt,aber nicht in aller räume nur 1 oder 2 zimmer,aber das nervt micht langsam , ich weiss nicht ist das erlaubt.Das Heizung steht bei uns immer zwieschen 1 und 2.Wir wohnen in eine Bauernhaus sie Erdgeschoss und wir oben.Also wir sind sehr gut befreundet und sie ist wie Oma für unsere Kind,und darf eigentlich das Wohnung betreten wenn wir nicht zu Hause sind.Aber das Sie an unsere Sachen geht passt mir nicht so ganz.Also anshprechen kann ich Sie aber ich weiss nicht wie..??ich möchte Sie nicht verletzten..

Danke

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nein darf sie nicht ist auch ne falsche einstellung da die wände auskühlen und du dann mehr energie brauchst um alles wieder warm zu bekommen.auf 1-2 stehen lassen ist schon gut

    Ist der Zeitpunkt nicht im Mietvertrag vereinbart, muss der Heizkessel vom 1. Oktober bis Ende April glühen. Doch auch außerhalb dieses Zeitraums muss der Heizkessel in Gang gesetzt werden, nämlich wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur kurzzeitig unter 16 Grad sinkt und die Außentemperatur zwei, drei Tage lang unter 12 Grad bleibt. Die Gerichte halten 18 Grad auf jeden Fall für zu wenig - egal, was im Mietvertrag steht. Im Schnitt können Mieter 20 bis 22 Grad verlangen - in der Zeit von 6 bis 24 Uhr. Nachts darf der Vermieter die Heizung auf 18 Grad absenken, bei Frost bleibt es bei 20 bis 22 Grad rund um die Uhr. Beim Wasser gelten 40 bis 50 Grad als Minimum - und zwar rund um die Uhr. Diese Temperatur muss spätestens nach 10 Sekunden erreicht sein. Niedrigere Temperaturen oder längere Anlaufzeiten gelten ebenso als Mietmangel wie eine lauwarme oder kalte Heizung. Werden die genannten Mindestwerte nicht erreicht, sollte ein Anruf beim Vermieter genügen, um Wohnung und Wasser wieder auf Wohlfühltemperatur zu bekommen. Wenn nicht, haben Sie folgende Möglichkeiten: Erstens Miete kürzen - bis zu 100% bei Totalausfall der Heizung in der Heizperiode. Davon wird die Wohnung aber nicht warm. Deshalb sollten Sie zweitens einen elektrischen Heizofen kaufen. Anschaffungskosten und Stromverbrauch für täglich zwölf Stunden stellen Sie dem Vermieter in Rechnung. Drittens können Sie die Heizung auch von einem Monteur reparieren lassen und die Kosten dem Vermieter anlasten. Letztlich ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn die Wohnung weiterhin ein Eishaus bleibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh doch einfach mal ganz nett auf sie zu und frag mal ob die Kinder die Heizung immer runter stellen oder ob sie das macht, mehr sagst du einfach mal nicht. ich denke mal sie wird dann sagen das sie es war, und dann wird sie loslegen mit gründen die sir dafür hat, warum sie das so macht.

    Und danach sagst du ihr einfach, das es zwar super lieb von ihr gemeint ist, aber du das nicht ganz ok findest, weil es ja deine wohnung ist, und du die temperatur so haben möchtest, wie du sie einstellst.

    Ich denke sie wird das schon nachvollziehen können.

    Viel Glück wünsch ich dir

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du könntest ihr erklären, dass es absolut nicht Heizkosten spart, wenn die Räume immer wieder neu aufgewärmt werden müssen. Solange die Grundwärme (mit Stufe 1 oder 2) erhalten bleibt, die Temperatur also einigermaßen konstant ist, wird weniger Energie verbraucht als beim ständigen Kälter-Wärmer-Kälter-Wärmer.

    Das wäre ein Argument.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie will vermutlich nur Energie sparen. Solange du nicht mit ihr geredet hast kann sie auch nicht wissen, dass dir das nicht passt.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der vermieter darf zu deiner wohnung keinen schlüssel besitzen.

    wenn die vermieterin auf die kinder auf paßt und die kinder sind in der wohnung dann hast du ihr ja schon den freien eintritt gegeben

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hänge eine Zettel an die Regler nicht verstellen. Warte die Reaktion ab.

  • Flinke
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    ein nettes Wort zur rechten Zeit ist immer wichtig,manche ältere Leute kommen mit dem Heiz-System von heute nicht immer zurecht.Früher ,vor ca 50 Jahren hatte viele noch einen Ofen und der wurde nur dann angemacht wenn man zu hause war oft wurde nur das Zimmer geheizt das gerade benutzt wurde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie hat kein Recht dazu weder Heiztung abdrehen noch eure Wohnung betreten wenn ihr nicht da seid.Redet halt mal mit der alten Dame darüber.Ladet sie zum Kaffee oder essen ein.Man muss ja nicht blöd werden,um seine Meinung zu äussern

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du ihr zugestehst das sie deine Wohnung betreten darf-dann darfst du ihr auch sagen-aber mit Feingefühl bitte-um sie nicht zu verletzen-das du das nicht möchtest-schließlich zahlst du ja die Heizungskosten-aber du könntest dir auch Elektronische mit Schaltuhr einbauen-einbauen lassen-dann spart ihr nicht nur,sondern schlagt mehrere Fliegen mit einer Klappe(Neue Elektr.Ventile)....so und in aller Freundschaft könntest du das Regeln...

    Quelle(n): Gruß v.gr.Dorf Europas - W.S.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kein Vermieter darf ohne einen Notfall die Wohnung betreten.

    Ein Eingriff in die Heizungsanlage ist nur im Rahmen der Jahreszeitenregelung erlaubt. Betreten der Wohnung aber auch dann NICHT!

    Das ist Hausfriedensbruch!

    Wollt Ihr Eure Ruhe oder Eure Wohnung für Euch allein?

    Vermieter haben in der Wohnung bei Abwesenheit nichts zu suchen!

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