Ist es möglich, von einer Erbengemeinschaft (selbst auch einer der Erben) ein Grundstück zu pachten?

Sprendlinger2008-10-15T00:52:35Z

Beste Antwort

Natürlich, aber es müssen alle aus der Erbengemeinschaft den Vertrag unterschreiben oder sie müssen alle dem "Verwalter" eine Vollmacht geben.

Joggi2008-10-17T16:33:34Z

Sicherlich geht das, allerdings muß der eine Erbe von der Gemeinschaft zu dieser Vermietung ermächtigt wurde.

Anonym2008-10-14T10:49:46Z

Ja natürlich. Du bezahlst die volle Pacht (auch dein Anteil) auf das Geschäftskonto der Erbengemeinschaft oder du bezahlst jedem Erben seinen Teil der Pacht! Aber möglich ist das grundsätzlich

Mundo2008-10-14T10:48:05Z

Möglich schon, wenn alle damit Einverstanden sind und nicht lieber Verkaufen wollen.
Vertrag machen.

Johnny Bravo2008-10-14T10:43:50Z

Natürlich ist das möglich. Es muss nur ein Mietvertrag wie unter Fremden gemacht werden.

Aufpassen, dass die Miete 75% der ortsüblichen Miete beträgt sonst kürzt das Finanzamt unter Umständen die Kosten.