Sprendlinger
Beste Antwort
Natürlich, aber es müssen alle aus der Erbengemeinschaft den Vertrag unterschreiben oder sie müssen alle dem "Verwalter" eine Vollmacht geben.
Joggi
Sicherlich geht das, allerdings muà der eine Erbe von der Gemeinschaft zu dieser Vermietung ermächtigt wurde.
Anonym
Ja natürlich. Du bezahlst die volle Pacht (auch dein Anteil) auf das Geschäftskonto der Erbengemeinschaft oder du bezahlst jedem Erben seinen Teil der Pacht! Aber möglich ist das grundsätzlich
Mundo
Möglich schon, wenn alle damit Einverstanden sind und nicht lieber Verkaufen wollen.
Vertrag machen.
Johnny Bravo
Natürlich ist das möglich. Es muss nur ein Mietvertrag wie unter Fremden gemacht werden.
Aufpassen, dass die Miete 75% der ortsüblichen Miete beträgt sonst kürzt das Finanzamt unter Umständen die Kosten.