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Ist es möglich, von einer Erbengemeinschaft (selbst auch einer der Erben) ein Grundstück zu pachten?
5 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Natürlich, aber es müssen alle aus der Erbengemeinschaft den Vertrag unterschreiben oder sie müssen alle dem "Verwalter" eine Vollmacht geben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja natürlich. Du bezahlst die volle Pacht (auch dein Anteil) auf das Geschäftskonto der Erbengemeinschaft oder du bezahlst jedem Erben seinen Teil der Pacht! Aber möglich ist das grundsätzlich
- MundoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Möglich schon, wenn alle damit Einverstanden sind und nicht lieber Verkaufen wollen.
Vertrag machen.
- Johnny BravoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Natürlich ist das möglich. Es muss nur ein Mietvertrag wie unter Fremden gemacht werden.
Aufpassen, dass die Miete 75% der ortsüblichen Miete beträgt sonst kürzt das Finanzamt unter Umständen die Kosten.
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- JoggiLv 5vor 1 Jahrzehnt
Sicherlich geht das, allerdings muà der eine Erbe von der Gemeinschaft zu dieser Vermietung ermächtigt wurde.