Wer zahlt die Reparaturkosten für einen defekten Warmwasserbereiter (Boiler), Mieter oder Vermieter ?

Die Boiler (Küche + Bad) waren beim Bezug der Wohnung bereits vorhanden und vom Vormieter benutzt worden.

Anonym2008-10-08T05:04:55Z

Beste Antwort

Kommt darauf an, was im Mietvertrag und was ggf. im Übergabeprotokoll steht. Steht z.B. im Übergabeprotokoll, dass das Eigentum des Vormieters (passiert mitunter, wenn man Nachmieter wird) übernommen hast, bist du selber für die Reparatur verantwortlich.
Ansonsten ist der Vermieter der Eigentümer und damit auch für die Reparatur zuständig. Nun kommt es darauf an, ob in deinem Mietvertrag steht, ob du Reparaturen bis zu einer bestimmten Höhe - da wird vom Gesetzgeber ein max. Betrag für die Summe aller Rep. vorgegeben - deren Summe ich dir aber leider nicht nennen kann.
Also informiere den Vermieter, dass der Boiler defekt ist. Sollte er nicht reagieren, setze ihm eine Frist von 2 Wochen und kündige an, danach selbst eine Reparatur zu veranlassen. Den Rechnungsbetrag kannst du dann von der Miete abziehen.

Wichtig: Nicht selber reparieren, sondern Fachbetrieb beauftragen!!

Sprendlinger2008-10-08T05:50:47Z

Wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass der Boiler nicht zur Wohnung gehört, zahlt der Vermieter. Der Betrag der Kleinreparaturpauschale wird sicher überschritten.

Mary G2008-10-08T02:01:22Z

Der Vermieter natürlich

Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!!2008-10-08T01:57:52Z

Der Vermieter,aber auch nur dann wenn du Ihm mitteilst das er kaputt ist und er die reperatur in auftrag gibt!!

fenja2008-10-08T01:56:39Z

In meiner Wohnung ist der Vermieter zuständig. Allerdings habe ich eine Gastherme für Warmwasser und Heizung.

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