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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Wer zahlt die Reparaturkosten für einen defekten Warmwasserbereiter (Boiler), Mieter oder Vermieter ?

Die Boiler (Küche + Bad) waren beim Bezug der Wohnung bereits vorhanden und vom Vormieter benutzt worden.

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kommt darauf an, was im Mietvertrag und was ggf. im Übergabeprotokoll steht. Steht z.B. im Übergabeprotokoll, dass das Eigentum des Vormieters (passiert mitunter, wenn man Nachmieter wird) übernommen hast, bist du selber für die Reparatur verantwortlich.

    Ansonsten ist der Vermieter der Eigentümer und damit auch für die Reparatur zuständig. Nun kommt es darauf an, ob in deinem Mietvertrag steht, ob du Reparaturen bis zu einer bestimmten Höhe - da wird vom Gesetzgeber ein max. Betrag für die Summe aller Rep. vorgegeben - deren Summe ich dir aber leider nicht nennen kann.

    Also informiere den Vermieter, dass der Boiler defekt ist. Sollte er nicht reagieren, setze ihm eine Frist von 2 Wochen und kündige an, danach selbst eine Reparatur zu veranlassen. Den Rechnungsbetrag kannst du dann von der Miete abziehen.

    Wichtig: Nicht selber reparieren, sondern Fachbetrieb beauftragen!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Boiler dem Vermieter gehört und Du ihn mitgemietet hast, dann muß der Vermieter ihn auch reparieren lassen.

    Falls aber der Boiler vom Vormieter installiert wurde und Du ihn übernommen hast, dann bist Du zuständig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass der Boiler nicht zur Wohnung gehört, zahlt der Vermieter. Der Betrag der Kleinreparaturpauschale wird sicher überschritten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter natürlich

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  • Der Vermieter,aber auch nur dann wenn du Ihm mitteilst das er kaputt ist und er die reperatur in auftrag gibt!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    In meiner Wohnung ist der Vermieter zuständig. Allerdings habe ich eine Gastherme für Warmwasser und Heizung.

  • Cupida
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Da der Boiler für die Warmwasserversorgung in der kompletten Wohnung zuständig ist und der Vermieter bei Einzug scheinbar nicht darauf hingewiesen hat, dass er nicht Mietgegenstand ist, ist der Vermieter für die Reparatur oder den Ersatz des Boilers zuständig.

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