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Gorion fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Türklingel defekt - muss Vermieter zahlen?

Hallo zusammen. Folgende Situtation:

Ich wohne jetzt seit ca. 2 Wochen in meiner neuen Wohnung. Allerdings scheint dort die Türklingel defekt zu sein und das schon von Anfang an. Muss der Vermieter die Reparaturen daran zahlen?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, war bei mir auch mal so, hat der Vermieter anstandslos richten lassen. Allerdings wurde die Nichtfunktion der Klingel im Uebergabeprotokoll festgehalten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich. Du musst diesen Mangel unverzüglich melden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicher muss der Vermieter diese reparieren lassen und ich denke er wird es auch tun, wenn du ihm das sagen wirst!

    Quelle(n): Meine Antwort
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der muss nur dann bezahlen wenn du ihn darauf hingewiesen hast.

    Einfach eine Firma bestellen und der Vermieter soll bezahlen geht nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich ja, aber Du hast den Kleinreparaturparagrafen in Deinem vertrag. Die Reparatur kommt meist weniger. Deshalb mit dem Vermieter sprechen, im Fall dass die Reparatur teurer kommt. Wenn Du es bei der Übergabe schriftliche beanstandest hast, muss er alles zahlen

  • Ilse 2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar zahlt der Vermieter das. Er muß es aber nicht zwingend schon wissen.

    Du mußt ihm den Mangel schnellstmöglich bekanntgeben. Je nachdem, wie du mit ihm stehst, mündlich oder schriftlich. Dann wird er einen Handwerker schicken, vielleicht auch selbst vorbeikommen.

    Wenn nach einer Woche noch nichts geschehen ist, schreibe nochmal, diesmal mit Fristsetzung. Gib ihm 1-2 Wochen Zeit, behalte dir ansonsten Mietminderung vor. Angemessen sind 5% von der Gesamtmiete (Warmmiete).

    Das hilft eigentlich immer.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja er muß sie bezahlen, aber nur die billigste klingel für ca.10,-€

    wenn du einen türgong oder eine melodie haben willst muß du die selber bezahlen

    kannst dann die alte aufheben und beim auszug wieder montieren.

    wenn an der anläuteplatte der knopf kaputt ist das ist vermieter sache

    aber lese mal deinen mietvertrag was da steht unter

    kleinreparaturen da steht meist :

    kleinreparaturen bis 60,-€ muß man selber zahlen.

    aber wenn du erst eingezogen bist muß die glocke in ordnung sein.egal wie laut sie klingelt hauptsache sie funktioniert

    wenn du sie nicht hörst und sie trotzdem klingelt ist es dein problem.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Türklingel ist Gebäudebestandteil Instandhaltung und Ersatz sind Sache des Vermieters.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kleinstreparaturen selbst durchführen

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