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Türklingel defekt - muss Vermieter zahlen?
Hallo zusammen. Folgende Situtation:
Ich wohne jetzt seit ca. 2 Wochen in meiner neuen Wohnung. Allerdings scheint dort die Türklingel defekt zu sein und das schon von Anfang an. Muss der Vermieter die Reparaturen daran zahlen?
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, war bei mir auch mal so, hat der Vermieter anstandslos richten lassen. Allerdings wurde die Nichtfunktion der Klingel im Uebergabeprotokoll festgehalten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Natürlich. Du musst diesen Mangel unverzüglich melden.
- HimmelsternLv 5vor 1 Jahrzehnt
Sicher muss der Vermieter diese reparieren lassen und ich denke er wird es auch tun, wenn du ihm das sagen wirst!
Quelle(n): Meine Antwort - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der muss nur dann bezahlen wenn du ihn darauf hingewiesen hast.
Einfach eine Firma bestellen und der Vermieter soll bezahlen geht nicht.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich ja, aber Du hast den Kleinreparaturparagrafen in Deinem vertrag. Die Reparatur kommt meist weniger. Deshalb mit dem Vermieter sprechen, im Fall dass die Reparatur teurer kommt. Wenn Du es bei der Ãbergabe schriftliche beanstandest hast, muss er alles zahlen
- Ilse 2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Klar zahlt der Vermieter das. Er muà es aber nicht zwingend schon wissen.
Du muÃt ihm den Mangel schnellstmöglich bekanntgeben. Je nachdem, wie du mit ihm stehst, mündlich oder schriftlich. Dann wird er einen Handwerker schicken, vielleicht auch selbst vorbeikommen.
Wenn nach einer Woche noch nichts geschehen ist, schreibe nochmal, diesmal mit Fristsetzung. Gib ihm 1-2 Wochen Zeit, behalte dir ansonsten Mietminderung vor. Angemessen sind 5% von der Gesamtmiete (Warmmiete).
Das hilft eigentlich immer.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja er muà sie bezahlen, aber nur die billigste klingel für ca.10,-€
wenn du einen türgong oder eine melodie haben willst muà du die selber bezahlen
kannst dann die alte aufheben und beim auszug wieder montieren.
wenn an der anläuteplatte der knopf kaputt ist das ist vermieter sache
aber lese mal deinen mietvertrag was da steht unter
kleinreparaturen da steht meist :
kleinreparaturen bis 60,-€ muà man selber zahlen.
aber wenn du erst eingezogen bist muà die glocke in ordnung sein.egal wie laut sie klingelt hauptsache sie funktioniert
wenn du sie nicht hörst und sie trotzdem klingelt ist es dein problem.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Türklingel ist Gebäudebestandteil Instandhaltung und Ersatz sind Sache des Vermieters.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
kleinstreparaturen selbst durchführen