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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 10 Jahren

Wer muss für den kaputten Boiler Bj. 1970 zahlen, Mieter oder Vermieter?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    * ist der boiler dein eigentum, dann mußt du die kosten tragen, ist der boiler gegenstand der wohnung trägt der vermieter also der eigentümer die kosten für die reparatur, du benutzt zwar den boiler aber dafür bezahlst du auch nutzungsgebühren über die miete.

  • vor 10 Jahren

    Das gleiche Dilemma hatte ich in meiner vorigen Mietwohnung. Alter Boiler, der kaputt ging.

    Sollte auf eigene Kosten einen neuen Boiler bezahlen. Habe die Handwerksrechnung bezahlt und dann von der nächsten Miete abgezogen. Palaver mit dem Vermieter, bis dieser sich bei seinem Anwalt kundig gemacht hatte. Das Ende vom Lied: Ich habe gewonnen.

    Fazit: Den Boiler auszutauschen - ist eindeutig Sache des Vermieters !

    Lasse dich auf keinen Vergleich oder Kompromiss ein. gl

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    So ein Boiler gehört zur festen Installation einer Wohnung und somit ist der Vermieter in der Verantwortung, er muss ihn austauschen oder reparieren.

    Was die Kleinreparaturklausel angeht, die wohl @Nina anspricht, so gilt die nur, wenn die ausdrücklich vereinbart ist, diese max. 75 Euro pro Reparatur und max. 8% pro Jahresmiete im Jahr. Außerdem muss der Mieter ständigen und direkten Kontakt mit dem defekten Gerät haben wie ein Wasserhahn, aber nicht bei einem Boiler. Also gilt die Klauseln gar nicht.

  • Hans M
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Meiner Meinung nach der Vermieter wenn er schon beim Einzug vorhanden war.

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  • vor 10 Jahren

    Normalerweise ist der Vermieter für alle gemieteten Gegenstände zuständig. Wenn Du es nicht direkt beschädigt hast, bist Du aus dem Schneider

  • vor 10 Jahren

    Vermieter: So ein altes Gerät gehörte schon längst ausgetauscht. Da anzunehmen ist, dass der Mieter das Gerät nicht selbst beschädigt hat, ist der Vermieter dran.

  • vor 10 Jahren

    Steht alles in Deinem Mietvertrag. Nichts hält ewig. Das macht hin und wieder Reparaturen notwendig. Das Band der Jalousie reißt, der Türgriff ist locker oder eine Steckdose funktioniert nicht mehr. Allesamt Kleinigkeiten, die schon für großen Ärger gesorgt haben. Wenn es um Reparaturen in einer Mietwohnung geht, die meistens als Kleinreparaturen gewertet werden können, hängt es letztlich vom Mietvertrag und seinen Passagen ab, wer die Rechnung vom Handwerker zu bezahlen hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt zwar, dass es Aufgabe des Vermieters ist, den Zustand der Wohnung zu erhalten und somit auch für Instandsetzung aufzukommen. Doch es ist auch zulässig, kleine Instandhaltungen vom Mieter übernehmen zu lassen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Reparaturen sind Vermietersache.

  • vor 10 Jahren

    Gehört der Boiler zum Mietobjekt ist der Vermieter nach §§ 535,538 BGB für die Funktionsfähigkeit zuständig. Angemesse Frist zur Mangelbeseitigung setzen...

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 10 Jahren

    Das der Boiler überhaubt so lange gehalten hat ist ein Wunder.

    Da Sie Mieter sind und der Boiler bereitz in der Wohnung war, ist für den Austausch der Vermieter zuständig. Es handelt sich hier um einen normalen Verschleis des Gerätes. Das sollte Ihr Vermieter auch einsehen.

    Quelle(n): Ich habe selbst eine vermietete Wohnung, sollte es bei meinem Mieter vorkommen, so werde ich das Gerät ohne Kommentar austauschen lassen. 41 Jahre alt? Gute qualität!
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