ascalon2607
Beste Antwort
Die Eigentumsverhältnisse bei Bodenfunden sind gesetzlich geregelt. In einigen deutschen Bundesländern gehören sie zur einen Hälfte dem Grundstückseigentümer, zur anderen dem Finder (§ 984 BGB). In der Mehrzahl der Bundesländer gilt das „Schatzregal“ nach dem alle Bodenfunde an das Land fallen.
In einer Reihe von deutschen Ländern enthalten die Denkmalschutzgesetze Vorschriften, die abweichend von § 984 BGB eine Einziehung wertvoller archäologischer Funde zugunsten des Staats anordnen. In Bremen und dem Saarland geht das kraft des Schatzregals vom Land erworbene Eigentum ex nunc auf die nach § 984 BGB Berechtigten über, wenn es nicht innerhalb von drei Monaten durch Eintragung in die Denkmalliste oder (im Saarland) durch Geltendmachung des Herausgabeanspruchs offengelegt wird. Mehrere westdeutsche Bundesländer, so Bayern und Hessen, verfügen über kein Schatzregal, können jedoch herausragende Funde aufgrund anderer Bestimmungen (z. B. Ablieferung gegen Entschädigung, bei Missbräuchen auch Beschlagnahme) sichern und in öffentliches Eigentum überführen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und zahlreichen Urteilen von Verwaltungsgerichten entsprechen die Bestimmungen zu Schatzregalien in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer dem Grundgesetz.
mausihundi
Das kommt darauf an, in welchem Land du den gefunden hast. Wer Eigentümer des Grundstücks ist ? Welche Staatsangehörigkeit du hast ? Ob es sich um geologisches Schutzgebiet handelt. Usw.
Wenn es ein echter Dinosaurierschädel ist, ist es die Antwort wahrscheinlich: nein !
Siehe Scheibe von Nebra !
Roswitha B
Wenn Du den Schädel in Sachsen-Anhalt gefunden hast, dann eindeutig JA. Hier gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung über den Umgang mit paläontologischen Funden.
Anonym
Ich will ihn nicht haben, was willst du mit dem Schädel machen?
Rosenfingrige Eos
Nein!
Das ist Eigentum des Landes!