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Wenn ich einen Dinosaurierschädel in 20cm Tiefe unter der Erde gefunden habe, gehört er dann mir?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Eigentumsverhältnisse bei Bodenfunden sind gesetzlich geregelt. In einigen deutschen Bundesländern gehören sie zur einen Hälfte dem Grundstückseigentümer, zur anderen dem Finder (§ 984 BGB). In der Mehrzahl der Bundesländer gilt das „Schatzregal“ nach dem alle Bodenfunde an das Land fallen.

    In einer Reihe von deutschen Ländern enthalten die Denkmalschutzgesetze Vorschriften, die abweichend von § 984 BGB eine Einziehung wertvoller archäologischer Funde zugunsten des Staats anordnen. In Bremen und dem Saarland geht das kraft des Schatzregals vom Land erworbene Eigentum ex nunc auf die nach § 984 BGB Berechtigten über, wenn es nicht innerhalb von drei Monaten durch Eintragung in die Denkmalliste oder (im Saarland) durch Geltendmachung des Herausgabeanspruchs offengelegt wird. Mehrere westdeutsche Bundesländer, so Bayern und Hessen, verfügen über kein Schatzregal, können jedoch herausragende Funde aufgrund anderer Bestimmungen (z. B. Ablieferung gegen Entschädigung, bei Missbräuchen auch Beschlagnahme) sichern und in öffentliches Eigentum überführen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und zahlreichen Urteilen von Verwaltungsgerichten entsprechen die Bestimmungen zu Schatzregalien in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer dem Grundgesetz.

    Quelle(n): Deutsches Recht , BGB Wiki
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein!

    Das ist Eigentum des Landes!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich will ihn nicht haben, was willst du mit dem Schädel machen?

    Quelle(n): Keine Quelle noetig
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du sollst doch nicht auf dem Friedhof buddeln gehen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt darauf an, in welchem Land du den gefunden hast. Wer Eigentümer des Grundstücks ist ? Welche Staatsangehörigkeit du hast ? Ob es sich um geologisches Schutzgebiet handelt. Usw.

    Wenn es ein echter Dinosaurierschädel ist, ist es die Antwort wahrscheinlich: nein !

    Siehe Scheibe von Nebra !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du den Schädel in Sachsen-Anhalt gefunden hast, dann eindeutig JA. Hier gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung über den Umgang mit paläontologischen Funden.

    Quelle(n): Mitteldeutsche Zeitung vom 20.08.2008 - Seite 3
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein bitte - lass doch die arme Großmutter liegen, wo sie ist!

    Noch einen schönen Abend

    Gruss sugarless

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar brauchst es ja keinen zu erzählen!

    Schönen Abend noch Marcus!

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