Hallo erst mal, wir wohnen seit 01.08.07 in unserer Altbauwohnung (ca.1930). Kurz nachdem wir einzogen war in dem kompletten Block ein Gutachter für Fenster unterwegs um zu begutachten was gemacht werden muss. Unsere komplette Vorderseite ist mit Doppelkasettenfenstern ausgestattet welche eindeutig undicht sind. Wurde ja auch festgestellt. Nun haben wir unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und müssen über 400,-€ nachzahlen. Hauptteil kommt duch die Heizkosten. Nachzahlung ist für 5 Monate. Nun haben wir gegen die Abrechnung wegen undichter Fenster und dadurch entstandene Mehrkosten Wiederspruch eingelegt. Antwort der Genossenschaft: Die Fenster sind in einem altersgerechten Zustenand. An dem Tag als der Wiederspruch ankam war eine Firma im Haus zugange welche die Fenster abgeschliffen und korrigiert hatte. Welche Möglichkeiten haben wir noch? LG und vielen Dank schon mal.
13lom049 german CB station2008-08-03T07:52:12Z
Beste Antwort
Geh zum Mieterbund und lass dich dort beraten . Die können dir helfen http://www.mieterbund.de/
@sami Mitglieder beim Mieterbund haben auch eine MIETRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG, welche die Anwaltskosten übernimmt. mfg
Hast Du die Genossenschaft schriftlich auf die Undichtigkeit hingewiesen? Oder hast Du das Problem schon bei der Ãbergabe beanstandet? Wenn das nicht geschehen ist, wird Dir auch kein Mieterschutz helfen können. Der Vermieter wurde nicht informiert. Von wem war der Gutachter beauftragt? Vielleicht wurde er von der Genossenschaft beauftragt, die dann die erforderlichen Arbeiten ausgeführt hat, wie Du selbst schreibst. Auch Dein Widerspruch bringt Dir wenig. Zahlen muÃt Du trotzdem.- Leider.
Einige Tipps hier sind ganz gut. Besonders vernünftig und realistisch sind die Ausführungen von "Perro". - Gruà an dich! -
Zusätzliche Anmerkung von mir:
Wegen der Anwaltskosten würde ich von dessen Hilfe abraten. Mieterverein ist tatsächlich eine bessere Alternative. Die Rechtschutzversicherung des Mietervereins kann man aber erstmals nach 3 oder 6 Monaten nach dem Abschluss für eine Ãbernahme der Kosten in Anspruch nehmen. Und für eine Sache die in der Vergangenheit bereits bestanden hat werden im Normalfall diese Kosten nicht übernommen.
@ Das Sozialgericht ist hierfür nicht zuständig, doch viel eher das Amtsgericht...
Ihr seid beweispflichtig, dass durch Undichtigkeiten der Fenster, tatsächlich ein Mehraufwand entstanden ist und dies geht nur mit einem Sachverständigen-Gutachten. Die Genossenschaft hat ihrerseits - und dies kann sie beweisen - alles getan um unverträgliche Mehrbelastungen für die Mieter, durch Mängel an den Fenstern zu beseitigen, denn sonst hätte sie keine Firma mit der Instandsetzung beauftragt.
Es stellen sich deshalb folgende Fragen:
Habt ihr die Genossenschaft rechtzeitig auf Undichtigkeiten aufmerksam gemacht?
Habt ihr die Genossenschaft schriftlich in Verzug gesetzt, weil sie keine Abhilfe geschaffen hat?
Nein?
Dann habt Ihr keinerlei Grundlage auf deren Basis ihr der Nebenkostenabrechnung widersprechen könnt, denn die Gesellschaft hat ja bewiesen, dass sie sich um die Mieterbelange kümmert und für Abhilfe sorgt.
Die ganze Sache wird für Euch eine teure Sache werden, denn es wird "ein Schuss in den Ofen". Es dürfte auf jeden Fall deutlich teurer werden, als eine evtl. Ersparnis, die Ihr da rauszuschlagen versucht.