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Nebenkostenabrechnung: Undichte Fenster
Hallo erst mal,
wir wohnen seit 01.08.07 in unserer Altbauwohnung (ca.1930). Kurz nachdem wir einzogen war in dem kompletten Block ein Gutachter für Fenster unterwegs um zu begutachten was gemacht werden muss.
Unsere komplette Vorderseite ist mit Doppelkasettenfenstern ausgestattet welche eindeutig undicht sind. Wurde ja auch festgestellt.
Nun haben wir unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und müssen über 400,-€ nachzahlen. Hauptteil kommt duch die Heizkosten. Nachzahlung ist für 5 Monate.
Nun haben wir gegen die Abrechnung wegen undichter Fenster und dadurch entstandene Mehrkosten Wiederspruch eingelegt.
Antwort der Genossenschaft: Die Fenster sind in einem altersgerechten Zustenand.
An dem Tag als der Wiederspruch ankam war eine Firma im Haus zugange welche die Fenster abgeschliffen und korrigiert hatte.
Welche Möglichkeiten haben wir noch?
LG und vielen Dank schon mal.
11 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Geh zum Mieterbund und lass dich dort beraten . Die können dir helfen
@sami Mitglieder beim Mieterbund haben auch eine MIETRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG, welche die Anwaltskosten übernimmt. mfg
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich fürchte sehr wenig, weil ihr die undichten Fenster hingenommen habt, obwohl ihr davon Kenntnis hattet und es euch auch klar sein muÃte, daà sich das auf den Heizkostenverbrauch auswirkt.
Vermutlich sind jedoch nicht die kompletten 400 € auf die undichten Fenster sondern auch auf Preiserhöhungen zurückzuführen. Das alles zu beweisen und dann entsprechend zu beziffern wird schwierig.
Für die Zukunft: Vermieter unter Fristsetzung auffordern, die Undichtigkeit an den Fenstern zu beheben und Mietminderung für den Fall, daà nichts gemacht wird, ankündigen.
- IroostLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ganz einfache Kiste !! Rechtsanwalt kontaktieren und mit Ihm über eine Mietkürzung nachdenken.
Das zieht immer, Ihr werdet sehen.
Gruà Iroost
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hast Du die Genossenschaft schriftlich auf die Undichtigkeit hingewiesen? Oder hast Du das Problem schon bei der Ãbergabe beanstandet? Wenn das nicht geschehen ist, wird Dir auch kein Mieterschutz helfen können. Der Vermieter wurde nicht informiert. Von wem war der Gutachter beauftragt? Vielleicht wurde er von der Genossenschaft beauftragt, die dann die erforderlichen Arbeiten ausgeführt hat, wie Du selbst schreibst. Auch Dein Widerspruch bringt Dir wenig. Zahlen muÃt Du trotzdem.- Leider.
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- Jürgen NRWLv 7vor 1 Jahrzehnt
Einige Tipps hier sind ganz gut. Besonders vernünftig und realistisch sind die Ausführungen von "Perro". - Gruà an dich! -
Zusätzliche Anmerkung von mir:
Wegen der Anwaltskosten würde ich von dessen Hilfe abraten. Mieterverein ist tatsächlich eine bessere Alternative. Die Rechtschutzversicherung des Mietervereins kann man aber erstmals nach 3 oder 6 Monaten nach dem Abschluss für eine Ãbernahme der Kosten in Anspruch nehmen. Und für eine Sache die in der Vergangenheit bereits bestanden hat werden im Normalfall diese Kosten nicht übernommen.
@ Das Sozialgericht ist hierfür nicht zuständig, doch viel eher das Amtsgericht...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ihr seid beweispflichtig, dass durch Undichtigkeiten der Fenster, tatsächlich ein Mehraufwand entstanden ist und dies geht nur mit einem Sachverständigen-Gutachten.
Die Genossenschaft hat ihrerseits - und dies kann sie beweisen - alles getan um unverträgliche Mehrbelastungen für die Mieter, durch Mängel an den Fenstern zu beseitigen, denn sonst hätte sie keine Firma mit der Instandsetzung beauftragt.
Es stellen sich deshalb folgende Fragen:
Habt ihr die Genossenschaft rechtzeitig auf Undichtigkeiten aufmerksam gemacht?
Habt ihr die Genossenschaft schriftlich in Verzug gesetzt, weil sie keine Abhilfe geschaffen hat?
Nein?
Dann habt Ihr keinerlei Grundlage auf deren Basis ihr der Nebenkostenabrechnung widersprechen könnt, denn die Gesellschaft hat ja bewiesen, dass sie sich um die Mieterbelange kümmert und für Abhilfe sorgt.
Die ganze Sache wird für Euch eine teure Sache werden, denn es wird "ein Schuss in den Ofen". Es dürfte auf jeden Fall deutlich teurer werden, als eine evtl. Ersparnis, die Ihr da rauszuschlagen versucht.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Ihr nie,wegen undichter Fenster der Genossenschaft was gesagt habt,dann sieht es schlecht aus.Hat man sich mal beschwert und nichts ist passiert,wäre die Chance gröÃer,die Nebenkosten nicht bezahlen zu müssen.Ich empfehle immer,in den Mieterschutz einzutreten.
- vor 1 Jahrzehnt
Geht lieber zum Mieterschutzbund der ist viel günstiger als ein Anwalt aber genauso kompetent
Quelle(n): Eigene Erfahrung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da fragt ihr lieber mal einen Anwalt, denn das ist wohl ein zweischneidiges Schwert und da soll man gar nichts raten. Der kennt sich damit aus, oder geht zum Miterbund, nur müsst ihr da Mitglied werden bevor die tätig werden.
GruÃ
Franky
- JonaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
wir hatten ebenfalls hohe Nebenkosten, und das liegt tatsächlich daran das alles teurer geworden ist.
Wir haben bis zum Sozialgericht geschrieben - Ergebnis nach 3 Monaten - Ablehnung.
Was ich wiederum hier nicht verstehe, was bei der Wohnungsabnahme erfolgt ist ? Da müssen solche Sachen vom Vermieter vor Ort notiert werden.
Und nachdem der Gutachter da war - habt ihr da nicht mal nachgehakt beim Vermieter ?
Ist dies jedoch geschehen, kannst Du sicherlich die Papiere vom Gutachter vorlegen sowie die Papiere mit dem Datum als endlich die Reparatur erfolgt ist.
Und damit einfach zum Sozialgericht.
MfG
- catternutesLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
als Mieter solltest Du auf jeden Fall in in den Mieterschutzbund gehen , dort wird Dir mit Sachverstand geholfen . Auch rechtliche Fragen werden dort von Fachanwälten behandelt.
Natürlich kannst Du Dir auch einen Fachanwalt für Mietfragen nehmen .
Auf jeden Fall muÃt Du nun handeln , denn 400€ sind ja nicht gerade wenig Geld.
Das die Hausbesitzer so anworten , ist doch nachvollziehbar .Denn der austausch der alten Fenster ist ja nicht gerade billig .
Wenn Du das schon alles gemacht hast und die Fachleute Dir keinen besseren Rat geben konnten, dann hast Du bis zur klärung das Recht einen Teil der Miete einzubehalten bis das das Problem gelöst ist . Auch würde ich die Nachzahlung vorerst -nur unter vorbehalt- überweisen . Aber bitte, mach nichts ohne Fachberatung .Hier im Forum können wir Dir nur Ratschläge geben , mehr nichtz.