Was wenn die Hausverwaltung sich nicht um einen Schimmelfleck kümmert?
Hallo, wir wohnen seit August in einer Wohnung in Berlin. im Oktober ist uns ein kleiner Schimmelfleck in der Deckenkante zur Außenwand aufgefallen. Wir haben sofort den Hausverwalter in kenntnis gesetzt und um Klärung und Ausbesserung gebeten. Nach einigem Hin und Her kam dann auch einer und hat sich den Fleck angesehen. Aussage war: Der ist ja trocken. Warten wir noch bis er ganz trocken ist dann wird er mit einer Versieglung überstrichen. Zwar wurde kurz versucht heraus zu finden wo der Fleck her kommt aber nicht wirklich. Wieder haben wir versucht jemanden zu erreichen der sich darum kümmert. Dann klingelte jemand mal unvermittelt der meinte er hätte den Auftrag über uns die Wohnung zu prüfen wegen des Flecks und wolle sich das ganze mal von unten ansehen. Den hatten wir dann auch nicht mehr gesehen. Nun versuche ich seit Tagen wieder die Hausverwaltung zu erreichen weil der Schimmel blüht und ich Alergikerin bin. Was sollten wir jetzt machen? Liebe Grüße und Dankeschön.
Zimmerlinde2008-03-26T06:24:07Z
Beste Antwort
Wenn nur überstrichen wird, dann kommt der Fleck wieder. Irgendwo ist eine lecke Stelle im Mauerwerk und wenn die nicht austrocknet, dann bildet sich Schimmel und das kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Ich würde ein Ultimatum stellen und wenn nichts passiert, dem Vermieter schriftlich vermitteln, dass Du eine Mietminderung machst. Erkundige Dich, wieviel % Du da abziehen kannst.
Setze mit Fristsetzung zur Behebung Deinen Vermieter schriftlich in Kenntnis. Weise ihn auf Mietminderung hin. Er ist immer verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Aber wenn es sich herausstellt, dass es durch falsches Lüften oder Heizen kommt, kann er die Kosten von Dir zurück fordern.
Der Mieter ist verpflichtet, “situationsgerecht” zu Heizen und zu Lüften. Entsteht ein Mangel (z.B. Schimmel) sollte eine Mietmängelanzeige beim Vermieter gemacht werden und eine Frist zur Beseitigung des Schadens gesetzt werden. Gleichzeit kann man ankündigen, daß eine Mietminderung geltend gemacht werden wird. Nach erfolgloser Abmahnung kann in schwerwiegenden Fällen auch fristlos gekündigt werden. Der Mieter muß allerdings damit rechnen, daß ihm nicht situationsgerechtes Heizen und Lüften vorgeworfen wird. Damit verbunden kann eine Aufforderung sein, den Mangel selbst durch vertragsgemäßes Verhalten zu beseitigen. Schlimmstenfalls kommt es zur Androhung oder Durchsetzen einer Kündigung wegen fortgesetztem falschen Wohnverhaltens. Es kann dann sein, daß der Mieter in einem Prozeß das Gegenteil beweisen muss und daß die Möblierung der Wohnung (falsche Möblierung, Aquarium, Hydrokulturen, ungenügende Lüftung, falsche Lüftung, zu wenig Lüften, zu viel Lüftung in der kalten Jahreszeit, nachträgliches Anbringen von wasserdampfundurchlässigen Tapeten, Beschichtungen, Farben) sich nicht nachteilig auf die Wohnung ausgewirkt haben.