Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Was wenn die Hausverwaltung sich nicht um einen Schimmelfleck kümmert?

Hallo,

wir wohnen seit August in einer Wohnung in Berlin. im Oktober ist uns ein kleiner Schimmelfleck in der Deckenkante zur Außenwand aufgefallen. Wir haben sofort den Hausverwalter in kenntnis gesetzt und um Klärung und Ausbesserung gebeten.

Nach einigem Hin und Her kam dann auch einer und hat sich den Fleck angesehen. Aussage war: Der ist ja trocken. Warten wir noch bis er ganz trocken ist dann wird er mit einer Versieglung überstrichen. Zwar wurde kurz versucht heraus zu finden wo der Fleck her kommt aber nicht wirklich. Wieder haben wir versucht jemanden zu erreichen der sich darum kümmert. Dann klingelte jemand mal unvermittelt der meinte er hätte den Auftrag über uns die Wohnung zu prüfen wegen des Flecks und wolle sich das ganze mal von unten ansehen. Den hatten wir dann auch nicht mehr gesehen.

Nun versuche ich seit Tagen wieder die Hausverwaltung zu erreichen weil der Schimmel blüht und ich Alergikerin bin.

Was sollten wir jetzt machen?

Liebe Grüße und Dankeschön.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn nur überstrichen wird, dann kommt der Fleck wieder. Irgendwo ist eine lecke Stelle im Mauerwerk und wenn die nicht austrocknet, dann bildet sich Schimmel und das kann zu gesundheitlichen Problemen führen.

    Ich würde ein Ultimatum stellen und wenn nichts passiert, dem Vermieter schriftlich vermitteln, dass Du eine Mietminderung machst.

    Erkundige Dich, wieviel % Du da abziehen kannst.

  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Mieter ist verpflichtet, “situationsgerecht” zu Heizen und zu Lüften. Entsteht ein Mangel (z.B. Schimmel) sollte eine Mietmängelanzeige beim Vermieter gemacht werden und eine Frist zur Beseitigung des Schadens gesetzt werden. Gleichzeit kann man ankündigen, daß eine Mietminderung geltend gemacht werden wird. Nach erfolgloser Abmahnung kann in schwerwiegenden Fällen auch fristlos gekündigt werden. Der Mieter muß allerdings damit rechnen, daß ihm nicht situationsgerechtes Heizen und Lüften vorgeworfen wird. Damit verbunden kann eine Aufforderung sein, den Mangel selbst durch vertragsgemäßes Verhalten zu beseitigen. Schlimmstenfalls kommt es zur Androhung oder Durchsetzen einer Kündigung wegen fortgesetztem falschen Wohnverhaltens. Es kann dann sein, daß der Mieter in einem Prozeß das Gegenteil beweisen muss und daß die Möblierung der Wohnung (falsche Möblierung, Aquarium, Hydrokulturen, ungenügende Lüftung, falsche Lüftung, zu wenig Lüften, zu viel Lüftung in der kalten Jahreszeit, nachträgliches Anbringen von wasserdampfundurchlässigen Tapeten, Beschichtungen, Farben) sich nicht nachteilig auf die Wohnung ausgewirkt haben.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Bist Du sicher, dass der Schimmel nicht durch Dein Fehlverhalten (schlechte Belüftung) verursacht ist?

    Warum soll sich dann die HV darum kümmern?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also nicht böse gemeint aber ich würde sie feuern

    Liebe Früße Zerty

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Setze mit Fristsetzung zur Behebung Deinen Vermieter schriftlich in Kenntnis. Weise ihn auf Mietminderung hin. Er ist immer verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Aber wenn es sich herausstellt, dass es durch falsches Lüften oder Heizen kommt, kann er die Kosten von Dir zurück fordern.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also mit Schimmel in der Wohnung ist ja nicht zu Spaßen außerdem wird der Fleck ja irgendwo seinen Ursprung haben.

    Grade als Alergikerin solltest du äußerst vorsichtig sein. Deshalb empfehle ich dir der Hausverwaltung/Vermieter einen Brief zu schreiben in dem du um Aufklärung bittest. Setze am besten auch eine Frist (ca. 14 Tage würde ich sagen). Sollte in dieser Frist nichts passieren solltest du noch ein Schreiben aufsetzen mit der gleichen Bitte und der selben Frist, allerdings mit der "Androhung" einer Mietkürzung/Mietminderung. Dazu siehe den Quellen-Link ob diese auch berechtigt ist . In der Regel wird gehandelt wenns ans Geld geht. Sollte es zu diesem zweiten Schreiben kommen würde ich mich vorab/währenddessen aber auch mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen und dir darüber rechtlichen Beistand organisieren.

    Eine Alternative wäre der Umzug. Vor allem weil es um die Gesundheit geht wäre das eine Überlegung...da sich alles andere ganz schön in die Länge ziehen kann.

    Oder du kümmerst dich selbst darum was natürlich erhöhte Kosten bedeuten könnte.

    Du kannst auch im Mietvertrag nachschaun ob da eine Klausel ist bzgl. Schäden an der Wohnung/Haus. Wir haben eine Klausel drin die besagt wenn es um dringende Fälle geht dürften wir selbst jemanden beauftragen wofür der Vermiter dann die Kosten zu tragen hat. Solltet ihr auch so etwas haben würde ich ihn im zweiten Schreiben eher darauf hinweisen als eine Mietminderung anzupreisen.

    So würde ichs zumindest machen....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sich die Hausverwaltung nich darum kümmert, hast du letztenendes schlechte Karten.

    Versuche weiterhin die Verwaltung zu terrorisieren mit deinen Anrufen.

    Ansonsten such dir schleunigst jemand, der den Schimmel beseitigen kann, bzw. Entwarnung gibt.

    jaja, immer die Probleme mit der Hausverwaltung ;)

    grüße

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.