Punkt 1 bedeutet für dich, das wenn die Zeitarbeitsfirma mal keinen Einsatz für dich hat,du aber festangestellt bist, du XXXX,XX als Grundgehalt bekommst.
Wenn du einen Einsatz hast, und der Ausleiher dich länger braucht, kann es auch sein, das du mehr als 151, 67 Stunden im Monat arbeitest.
Bei Punkt 2 kenne ich mich nicht aus, aber ich nehme an, das es z.B. Zuschläge für Arbeitsstunden nach 18h oder 20h gibt oder für Arbeitsstunden am Wochenende.
Sprech am besten deinen Einsatzplaner an, der kann es dir sicher ausführlich erklären.
1.- du kriegst deine xxEuro, wenn du 151,67 std im Monat arbeitest.Wie du dir das einteilst, ist nicht vorgeschrieben, aber regelmäßig muss die sein. D.h. jeden Tag 5 std mit 2 stunden Pause zwischen 9 und 16 Uhr ... ohne wochenende ... oder jeden Tag 8 stunden, ohne Pause ... kannst dafür aber 11 tage pro Monat "blau" machen. (Oder du lässt dir Überstunden anrechnen)
Wäre z.b. etwas das du machen könntest. So wie ich das versteh, gibt dir dein Arbeitsgeber keine Vorschriften.
2.- Solltest du mal nachkucken, was die gesetze aussagen ... ich weis es auch nicht. Zumindest bedeutet das , dass du extra Kohle kriegst,wenn du zu bestimmten Zeiten arbeitest.