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Was bedeutet dieser Satz in meinem Arbeitsvertrag?

1. Die Vergütung beträgt xxxx,xx Euro brutto pro Monat bei einer regelmäßigen individuellen Arbeitszeit von 151,67 Stunden pro Monat.

2. Der Mitarbeiter erhält Zuschläge gemäß § 7 MTV BZA sowie gemäß § 4 ETV BZA.

Ich kenne mich mit Vertragsrecht leider nicht so gut aus und hoffe jemand von euch kann mir da weiterhelfen.

Update:

Ich bin eigentlich nur Zeitarbeiter.

Und meine Arbeitszeiten sind vom Leihbetrieb her geregelt Also täglich von 6.00 - 16.30 Uhr täglich und Samstag wenn nötig.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    § 7 Nacht-, Sonntags- und

    Feiertagsarbeit/Zuschläge

    § 4 Verteilung der Arbeitszeit /

    Flexibilisierung

    schau auch mal hier nach...

    http://www.fh-ludwigshafen.de/beissner/lehre/BZA_t...

  • vor 6 Jahren

    Zuschläge §4 ETV BZA

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na ist doch gut erklärt.

    Sei froh dass du einen guten Jop hast.

    Beste Grüße

  • vor 1 Jahrzehnt

    1.- du kriegst deine xxEuro, wenn du 151,67 std im Monat arbeitest.Wie du dir das einteilst, ist nicht vorgeschrieben, aber regelmäßig muss die sein.

    D.h. jeden Tag 5 std mit 2 stunden Pause zwischen 9 und 16 Uhr ... ohne wochenende ... oder jeden Tag 8 stunden, ohne Pause ... kannst dafür aber 11 tage pro Monat "blau" machen. (Oder du lässt dir Überstunden anrechnen)

    Wäre z.b. etwas das du machen könntest. So wie ich das versteh, gibt dir dein Arbeitsgeber keine Vorschriften.

    2.- Solltest du mal nachkucken, was die gesetze aussagen ... ich weis es auch nicht. Zumindest bedeutet das , dass du extra Kohle kriegst,wenn du zu bestimmten Zeiten arbeitest.

    Quelle(n): Hey, so ein Arbeitgeber möcht ich auch mal haben ... ;)
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Punkt 1 bedeutet für dich, das wenn die Zeitarbeitsfirma mal keinen Einsatz für dich hat,du aber festangestellt bist, du XXXX,XX als Grundgehalt bekommst.

    Wenn du einen Einsatz hast, und der Ausleiher dich länger braucht, kann es auch sein, das du mehr als 151, 67 Stunden im Monat arbeitest.

    Bei Punkt 2 kenne ich mich nicht aus, aber ich nehme an, das es z.B. Zuschläge für Arbeitsstunden nach 18h oder 20h gibt oder für Arbeitsstunden am Wochenende.

    Sprech am besten deinen Einsatzplaner an, der kann es dir sicher ausführlich erklären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du gehst am besten zum Anwalt und läßt Dich dort kompetent beraten.

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