Sind Hundefahrkarten (1/2 Normalfahrpreis) noch zeitgemäß?
Möchte man gerne seinen vierbeinigen "Liebling" mit auf eine Reise nehmen wird man von der DB zur Kasse gebeten.
Der halbe Fahrpreis des regulärtarifs wird fällig, Vergünstigungen wie Sparpreise oder das Dauerspezial finden keine Anwendung, somit kann es vorkommen, daß das Ticket des Hundes teurer ist, als das seines Frauchens oder Herrchens. Auch Blindenführhunde werden ausnahmslos mit Ticketphlicht auferlegt, einuige Ausnahme bilden bei den Hundebillets bilden Züge des Nahverkehrs in Tarifverbünden, wo ohnhin schon eine kostenlose Mitnahme des Hundes teilweise möglich ist.
Früher hat es extra Hundeabteile unter den Packwagen gegeben, seit 1970 dürfen Hunde im Packwagen mitfahren, seit dem es keine Packwagen mehr gibt (1990) dürfen Hunde auch im Personenwagen befördert werden.
Was meint ihr dazu?
Laut Beförderungsvorschriften der Deutschen Eisenbahnen sind für Hunde (größe spielt keine Rolle, noch deren Zweck, wie z. B. als Blindenhunde oder Rettungshunde, usw.) Beförderungsentgelte zu erheben.
Einzige Ausnahme bilden Diensthunde von Zoll, Polizei oder Bundespolizei, wenn diese in Begleitung eines uniformierten Beamten mitgeführt werden. Ist ein Vollzugsbeamter ohne Dienstauftrag (privat oder ohne Uniform) unterwegs, erlischt die Kostenlose Beförderungspflicht in Zügen der der Deutschen Eisenbahnen.