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riverhine fragte in Autos, Transport & VerkehrBahn · vor 1 Jahrzehnt

Sind Hundefahrkarten (1/2 Normalfahrpreis) noch zeitgemäß?

Möchte man gerne seinen vierbeinigen "Liebling" mit auf eine Reise nehmen wird man von der DB zur Kasse gebeten.

Der halbe Fahrpreis des regulärtarifs wird fällig, Vergünstigungen wie Sparpreise oder das Dauerspezial finden keine Anwendung, somit kann es vorkommen, daß das Ticket des Hundes teurer ist, als das seines Frauchens oder Herrchens. Auch Blindenführhunde werden ausnahmslos mit Ticketphlicht auferlegt, einuige Ausnahme bilden bei den Hundebillets bilden Züge des Nahverkehrs in Tarifverbünden, wo ohnhin schon eine kostenlose Mitnahme des Hundes teilweise möglich ist.

Früher hat es extra Hundeabteile unter den Packwagen gegeben, seit 1970 dürfen Hunde im Packwagen mitfahren, seit dem es keine Packwagen mehr gibt (1990) dürfen Hunde auch im Personenwagen befördert werden.

Was meint ihr dazu?

Update:

Laut Beförderungsvorschriften der Deutschen Eisenbahnen sind für Hunde (größe spielt keine Rolle, noch deren Zweck, wie z. B. als Blindenhunde oder Rettungshunde, usw.) Beförderungsentgelte zu erheben.

Einzige Ausnahme bilden Diensthunde von Zoll, Polizei oder Bundespolizei, wenn diese in Begleitung eines uniformierten Beamten mitgeführt werden. Ist ein Vollzugsbeamter ohne Dienstauftrag (privat oder ohne Uniform) unterwegs, erlischt die Kostenlose Beförderungspflicht in Zügen der der Deutschen Eisenbahnen.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nun, zumindestens große Hunde nehmen ja auch einiges an Platz weg. Und deshalb finde ich, sollte dafür schon gezahlt werden. Allerdings sicherlich nicht mehr als für Frauchen, sondern ich fände immer 1/2 des Fahrpreises für den "Begleitmenschen" angemessen. Daß für Blindenhunde auch kassiert wird, finde ich allerdings unmöglich. Sie sind ein unverzichtbares Hilfsmittel für den Blinden, und nicht zum Vergnügen dabei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dass für Blindenhunde kassiert wird, ist mir absolut neu. Soweit ich weiß, gelten die als "Hilfsmittel" (wie ein Rollstuhl) und werden gratis befördert. Bevor ich glaube, dass man für Blindenhunde bezahlen muss, würde ich das gerne von der Bahn selber hören bzw. einen Auszug aus den Beförderungsbestimmungen lesen.

    Ansonsten kann man meines Wissens auch "Handtaschenhunde", die man auf den Schoß nehmen kann, umsonst transportieren.

    Und für alles andere an Hund, also so ab Kniehöhe, wie z.B. sabbernde Bernhardiner oder sonstige Riesentölen, dürfte die Bahn von mir aus den doppelten Fahrpreis kassieren. Nicht nur, dass sie nach Hund riechen und andere Fahrgäste durch ihre "Zuraulichkeit" belästigen; man kann auch nie ausschließen, dass so ein Hund Blase oder Darm erleichtert, weil er eben gerade muss.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das finde ich auch nicht O.K. !

    Die Mitnahme eines Hundes sollte mindestens das doppelte des normalen Fahrpreises kosten, da die oft ungezogenen Köter andere Fahrgäste immens belästigen ! ! !

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    im grunde finde ich es ok wenn man für einen großen hund bezahlen muss. wenn es ein kleines schoßhündchen ist, finde ich es einfach nur abzocke! und bei einem blindenhund zu kassieren ist jawohl die größte dreistigkeit die ich jeh gehört habe....wann kassieren die auch noch extra für einen rollstuhl???

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit mir bekannt ist, gilt das nur für Hunde, die größer als eine Aktentasche sind. Diese nehmen ja auch Platz weg.

    1/2 Preis ist allerdings zu viel. 10-20€ würde ich für vertretbar halten.

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