"Strafbar ist Schwarzfahren nur dann, wenn man sich die Beförderung erschleicht. Wer ein T-Shirt trägt, auf dem steht: Achtung, ich fahre ohne Fahrschein, kann nicht belangt werden.
Stimmt das???
Robertor2008-01-27T11:44:26Z
Beste Antwort
Du "erschleichst" Dir ja die Leistung nicht, indem Du sie HEIMLICH in Anspruch nimmst - sondern dadurch, daß Du sie ÜBERHAUPT und ohne Geld dafür zu zahlen nutzt. Also kannst Du 17 solcher T-Shirts tragen und fährst immer noch schwarz...
(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er a) bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist, b) sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung der Fahrausweise nicht vorzeigen kann, c) einer Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe a, b oder d nicht nachkommt.
(2) Der erhöhte Fahrpreis nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens 40 Euro. Der erhöhte Fahrpreis kann für die ganze vom Zug zur��¼ckgelegte Strecke berechnet werden, wenn der Reisende nicht glaubhaft macht, daà er eine kürzere Strecke durchfahren hat.
(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäÃigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daà er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
(4) Wer sich der Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe c entzieht, hat 7 Euro zu zahlen.
(5) Der Tarif kann Fälle vorsehen, in denen von der Zahlung des nach den Absätzen 2 bis 4 zu entrichtenden Betrages ganz oder teilweise abgesehen werden kann.