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Schwarzfahren...?
Ich habe in einem Buch folgendes gelesen:
"Strafbar ist Schwarzfahren nur dann, wenn man sich die Beförderung erschleicht. Wer ein T-Shirt trägt, auf dem steht: Achtung, ich fahre ohne Fahrschein, kann nicht belangt werden.
Stimmt das???
13 Antworten
- RobertorLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du "erschleichst" Dir ja die Leistung nicht, indem Du sie HEIMLICH in Anspruch nimmst - sondern dadurch, daß Du sie ÜBERHAUPT und ohne Geld dafür zu zahlen nutzt.
Also kannst Du 17 solcher T-Shirts tragen und fährst immer noch schwarz...
- schuetze_49Lv 6vor 1 Jahrzehnt
hi,
der ist dann kein schwarzfahrer mehr,
kann und wird jedoch belangt, wenn man ihn erwischt, weil er nicht bezahlt hat.
- Steini PlatteLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer ohne gültige Fahrkarte ein (öffentliches) Beförderungsmittel benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr).
http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungsersc...
Es hilft Dir auch nicht, wenn Du ein T-Shirt trägst, auf dem da steht, daà Du ohne Fahrkarte fährst. Sonst könntest Du ja genauso gut einen Pulli im Supermarkt tragen, auf dem da steht: "Achtung Kassiererin, ich klaue und habe Ware in meiner Tasche!" - ohne das Dir was passiert.
Zahle lieber für den Bus - ist schlimm, da man dafür 40 Euro sonst berappen muÃ.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Klar und wenn du in ein Geschäft gehst mit einem T- Shirt an auf dem steht ich bin ein Ladendieb dann darfst du alles mitnehmen :-)
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- DB´lerLv 5vor 1 Jahrzehnt
§ 12 Erhöhter Fahrpreis
(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er
a) bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist,
b) sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung der
Fahrausweise nicht vorzeigen kann,
c) einer Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe a, b oder d nicht nachkommt.
(2) Der erhöhte Fahrpreis nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen
Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens 40 Euro. Der
erhöhte Fahrpreis kann für die ganze vom Zug zurückgelegte Strecke berechnet werden,
wenn der Reisende nicht glaubhaft macht, daà er eine kürzere Strecke durchfahren hat.
(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäÃigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro,
wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der
befördernden Eisenbahn nachweist, daà er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines
gültigen Fahrausweises war.
(4) Wer sich der Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe c entzieht, hat 7 Euro zu
zahlen.
(5) Der Tarif kann Fälle vorsehen, in denen von der Zahlung des nach den Absätzen 2 bis
4 zu entrichtenden Betrages ganz oder teilweise abgesehen werden kann.
***
es ist also egal was du anhast!
Quelle(n): EVO (Eisenbahn Verkehrsordnung [Bundesgesetz]) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/evo/... - AZZE 1Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Das Ticket kostet nicht mehr wie das T-shirt.Sei Ehrlich und bezahle.Wenn Du nix anziehst dann bezahlst du evtl.nix.
- vor 1 Jahrzehnt
schwarz fahren muà bestraft werden ...... geht ja schlieÃlich zu lasten aller ehrlichen
- vor 1 Jahrzehnt
...stimmt, gute Frage! Ich habe leider so was Ãhnliches folgenschwer erfahren müssen: Obwohl ich den Storch aus dem Nest bei Nachbars hab abschieÃen lassen, hat meine Freundin Zwillinge gekriegt!!
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, sobald man in die Bahn steigt, zeigt man die Absicht die angebotene (erste Willenserklärung) Dienstleistung zu nutzen. -->Konkludentes Handeln.
Man gibt also die Willenserklärung ab, die Geschäftsbedingungen der Bahn zu akzeptieren--> Geld gegen Leistung der Beförderung.
Also kommt ein rechterheblicher Vertrag zustande.
Statt dem schwarzen T-Shirt solltest du lieber eine schwarze Sonnenbrille tragen und eine Blindenbinde. --> Dann kann man sagen man wüsste nicht wo man sei -> und das das wohl ein Versehen sei, an ebendiesem Ort gelandet zu sein, man also nie vorgehabt hatte freiwillig dieses Fahrzeug zu nutzen.