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schwarzfahren, strafanzeige?

Hallo erstmal,

Ich wurde innerhalb von 5 Jahren zweimal beim schwarzfahren erwischt(17 Jahre alt), beim zweiten mal habe ich es vergessen weil ich mit einem freund geredet habe und erst als der kontrolleur gekommen war habe ich gestempelt. Nun wurde ich nach Personalien gefragt aber ich hatte NICHTS dabei. Daraufhin forderte mich der Kontrolleur auf meine taschen zu lehren, damit er sehen kann ob ich lüge. als er nichts gefunden hatte meinte er das ich mit ihn zur polizei gehen müsse um meine daten zu checken, er verlangte ein Pfand von mir damit ich nicht abhauen konnte,(hab ich auch nicht im sinn gehabt) ich ging bereitwillig mit und die polizei hat mich für 70 Minuten festgehalten und dann kam eine streife um mich nachhausezufahren um die daten zu checken. Der Polizist ist gegen meinen Willen in meine Wohnung gegangen obwohl ich ihn ausdrücklich gesagt habe das er draußen bleiben soll(vor der Haustür) und ich hol den Ausweis er ist trotzdem reingegangen. dann habe ich ihn den perso gegeben und habe abermals gesagt er soll draußen(beim polizeiauto) die daten abchecken, er sagt aber "ich kontrolliere ihre daten hier und auf der stelle"

Meine Fragen lauten.

Darf der Kontrolleur mich bedrängen und auffordern meine Hosentaschen zu entleeren?

Darf der Kontrolleur von mir ein Pfand verlangen damit ich nicht abhaue?

Darf mich die Polizei wegen Schwarzfahren im Polizeigebäude für 70 Minuten festhalten bis die nächste Streife mich abholt?

Darf der Polizeibeamte überhaupt einfach so in meine Wohnung.

IST ALLLES NICHT EIN BISSCHEN ZU ÜBETRIEBEN WEGEN SO EINER KLEINIGKEIT.

Ich weiß das Schwarzfahren eine Straftat ist, aber ich habe es ja nicht mit Absicht gemacht, dafür muss man doch nicht gleich eine Strafanzeige verhängen oder? Als ich muss jetzt 40euro zahlen plus strafanzeige:(

Mit freundlcihen Grüßen

Antek

Update:

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12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also erstens, es darf keine Person die nicht einen hoheitlichen Auftrag erfüllt ( Polizei, Zoll,u.sw ) dich auffordern deine Taschen zu leeren. Was ja einer Durchsuchung gleichkommt.

    Dich festhalten durch die Polizei auch wenn es länger dauert, ist legitim. Doch das betreten der Wohnung, ohne deine Zustimmung, stellt einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Privatsphäre da, was man auch als Hausfriedensbruch auslegen kann.

    Kein Beamter hat das Recht, ohne Gefahr in Verzug oder richterlichen Beschluss, eine Wohnung zu betreten. In deinem Fall kann ich weder das eine, noch das andere erkennen.

    Auch ich wurde schon, da keine Papiere dabei, von der Polizei nach Hause gefahren um die Angaben zu überprüfen. Doch die Beamten warten, wenn auch mit weit offener Eingangstür, schön draußen. Aufgrund der deutschen Historie ( drittes Reich ), wurden den hoheitlichen Organen, sehr enge Grenzen gesetzt, was sie dürfen und was nicht. Aus diesem Grund, werden zum Beispiel, Haftbefehle nie in der Nacht vollstreckt. Von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr, ist Verhaftungsruhe, wenn ein Haftbefehl vorliegt. Wenn natürlich nachts Straftaten begangen werden, wird man vorläufig Festgenommen.

    bb

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist keine Strafe , sondern Bußgeld.

    Sie dürfen....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Kontrolleur hat seine Kompetenz überschritten.

    Die Polizei hat ihre Kompetenz nicht überschritten. Sie darf die, ( für eine angemessene Zeit ) warten lassen und sie darf auch in Deine Wohnung. Ob dass jetzt überzogen ist oder nicht, mhm kann ich schlecht einschätzen. Schwarzfahren ist keine Kleinigkeit. Nicht die 40€ zählen, sondern die Summe aller entgangenen Fahrentgelte. Im Kern wird die Härte durch die Gerichte mit der Argumentation gedeckt, dass diese Vorgehensweise auch als Zeichen gesehen werden soll, dass es Nulltolleranz gibt.

  • o)))
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Innerhalb von 5 Jahren und jetzt bist du 17? Das erste Mal dürfte wohl verjährt sein, zudem warst du mit 12 gar nicht deliktsfähig. 40,- € für ein Mal Schwarzfahren sind ganz normal, das ist der übliche Tarif. Und deine Personalien müssen nunmal festgestellt werden. Der Kontrolleur darf dich auffordern, deine Taschen selbst zu entleeren. Du bist nicht verpflichtet, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Und der Kontrolleur darf natürlich nicht selbst an dir oder in deinen Taschen rumfummeln. Das Pfand kann er von dir verlangen. Da du dich nicht ausweisen konntest, wäre die Alternative gewesen, dass er dich bis zum Eintreffen der Polizei irgendwo festsetzt. Die Polizei darf dich so lange festhalten, wie sie zum Erledigen ihrer Arbeit braucht. So lang sind 70 Minuten ja nun auch nicht. Der Polizist darf eine Wohnung nicht gegen den Willen der Eigentümer/Mieter betreten, aber das dürften angesichts deiner Minderjährigkeit ja deine Eltern sein. Und zum fraglichen Zeitpunkt konnte der Polizist ja auch noch nicht wissen, dass du auch tatsächlich in der Wohnung wohnst und nicht abzuhauen versuchst.

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  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Darf der Kontrolleur mich bedrängen und auffordern meine Hosentaschen zu entleeren?

    Nein, das musst du nicht zulassen

    Darf der Kontrolleur von mir ein Pfand verlangen damit ich nicht abhaue?

    Nein, brauchst du nicht zu tun

    Darf mich die Polizei wegen Schwarzfahren im Polizeigebäude für 70 Minuten festhalten bis die nächste Streife mich abholt?

    Ja, weil Du dich ja nicht ausweisen konntest, woher soll die Polizei denn wissen wer du wirklich bist und bis die so alles aufgenommen haben, das dauert halt

    Darf der Polizeibeamte überhaupt einfach so in meine Wohnung.

    Ja, der darf das. Im Extremfall könnte das ja auch die Wohnung eines Bekannten sein, zu der du den Schlüssel hast. Du gehst rein und haust durchs Fenster ab. So doof ist die Polizei auch nicht...

    Vlt ist es wirklich etwas übertrieben aber DU warst ja das Problem, kein Ausweis ist immer etwas schwierig und im Zweifelsfall unterstellen die Kontrolletties oder die Polizei dann erstmal das schlimmste.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die polizei auf jeden fall und der kontrolleur nur wenn du die angaben freiwillig machst

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kontrolleure dürfen nichts. Sie können Dich nur festhalten bis die Polizei kommt. Die Polizei hat dafür zu sorgen, dass Deine Daten ermittelt und geprüft werden. Sie folgen Dir auch in eine - es muss ja nicht Deine - Wohnung und passen auf, dass Du nicht verschwindest.

    Die Kontrolle durch die Kontrolleure war zu Deinem Vorteil, sie wollten Dir die Polizeiprozedur ersparen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vollkommen richtig, Dreistigkeit schützt

    vor Strafe nicht. Wo fangen Recht- und

    Unrecht an? Schwarzfahren ist kein

    Kavaliersdelikt und wird eben auch bestraft,

    vor allem, wenn Du uneinsichtig bist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Pfand verlangen ist nicht erlaubt, bringt aber aber auch nichts - Wer eine Straftat begeht, die immerhin mit einer Höchststrafe von 1 Jahr geahndet werden kann, wird wegen eines Pfandes nicht jede Möglichkeit der Flucht ungenutzt lassen - Die Polizeibeamten haben ihre Erfahrungen mit vor der Türe warten, weil viele dann durch den Hinterausgang ihr Heil in der Flucht suchen und die Beamten wie die Deppen dastehen - also lassen sie den Verdächtigen nicht aus den Augen und gehen erforderlichenfalls mit in die Wohnung - Das istauch zulässig und das muß auch jeder ertragen -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn alles glatt gelaufen wäre, müsstest du eigentlich nur 40 € zahlen. Deswegen muss man immer aufpassen, wie man mit Beamten schpricht, weil sie oft Dinge als Beleidigung interpretieren, obwohl es gar nicht so gemeint wurde. Zu deinen Fragen: Der Kontrolleur muss alles versuchen, um das Geld von dir zu bekommen. Wenn du dich nicht ausweisen kannst ist die nächste Station fast immer die Polizei. Pfand darf er eigentlich nicht verlangen, weil sich die Polizei dafür sorgen muss, dass du nicht abhaust. Dort angekommen ist eine Frage der Zeit, wann sich ein Polizeiwagen findet, der dich nach Hause fährt(kann manchmal ewig dauern). Der Polizist darf dein Haus nur dann betreten, wenn er ein Hausdurchsuchungsbefehl hat(das hatte er wahrscheinlich nicht). Dass du die 40 € zahlen musst ist mir klar, aber woher kommt die Strafanzeige?Rätsel?

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