Anspruch auf Weihnachtsgratifikation ?
Habe folgende Formulierung im Arb.Vertrag:Der A.G.zahlt eine Weihnachtsgrat. in Höhe von 1650€. Im Jahr des Eintritts anteil. für die Monate der Betriebszugehörigkeit.(hab 8.07angef.)Sollte das Arb.verh. von einer der Parteien bis 30.03 des der Zahlung folgenden Jahres aufgelöst werden ,ist der A.G berechtigt die Grati.zurückzufordern.Dies bedeutet das die Auszahlung für das Kal.jahr 2007 nur zur Auszahlung kommt wenn das Arb.verh.mindestens bis zum 31.03.08 verlängert wird.(Hab befristeten Vertrag verlängert vom Chef bis 30.09.08)Nun sagt er Kohle gibt es erst im März...Ist das Richtig oder muss er die kohle ,sprich Weihnachtsgratifikation im Dezember zahlen? Danke für alle brauchbaren Antworten und Tipps im vorraus.