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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Hab ich Anspruch auf Rente?

Kurz zu mir:

bin am 15.7.1948 geboren, hatte am 21.1.2009 einen Arbeitsunfall. Bis 21.7.2010 habe ich von der Berufsgenossenschaft Verletzungsgeld bekommen. Ab 21.7.2010 bin ich arbeitslos und bekomme nur Arbeitslosengeld. Hab ein Behinderungsgrad von 30%.

Meine Frage ist, ob ich jetzt Anspruch auf Rente habe?

Update:

Viel Dank für die ganzen Antworten!

Zu erwähnen: Mein Behinderungsgrad von Berufsgenossenschaft ist 30%(Arbeitsunfall D-Arzt) UND von Landesamt ist 50%.

Ich hab gehört, man braucht nach einem Arbeitsunfall nur 20% des Behinderungsgrades für ein Renteanspruch. Stimmt das?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wegen der Behinderung hast Du keinen Anspruch. Jedes Arbeitsleben verläuft anders und ohne Dein Arbeitsleben und Rentenansprüche zu kennen, kan man generell keine Auskunft geben.

    Gehe in Deinem Fall zum persönlichen Gespräch bei Deinem zuständigen Rententräger und bespreche mit einem Sachbearbeiter Dein Problem.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung zeitlich unabsehbar soweit gemindert ist, dass sie lediglich zwischen drei und unter sechs Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können, gelten innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung als teilweise erwerbsgemindert und können sofern die Bedingungen bezüglich Warte- und Rentenversicherungszeiten erfüllt sind, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen.

    Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen auf unabsehbare Dauer noch deutlicher gemindert ist und sie daher weniger als drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können, gelten als voll erwerbsgemindert. Jener Personenkreis besitzt bei Erfüllung der entsprechenden Rentenversicherungs- und Wartezeiten einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

    Auch wenn eine Resterwerbsfähigkeit von über drei Stunden oder sogar über sechs Stunden täglich besteht und demnach keine volle Erwerbsminderung vorliegt, kann der Versicherte dennoch als voll erwerbsgemindert anerkannt werden und Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung innehaben, wenn Einschränkungen in ungewöhnlicher Art oder Umfang existieren oder die Erwerbstätigkeit nicht regelmäßig ausgeübt werden kann.

    Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre. Darüber hinaus müssen in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens 36 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden sein.

    Für den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht eine Sonderregelung, die Versicherte betrifft, welche schon vor Erfüllung der 5 jährigen Wartezeit in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert waren und eine Wartezeit von 20 Jahren voll erwerbsgemindert ohne Unterbrechung zurückgelegt haben.

    Weiterhin können auch Versicherte, die gemäß gesetzlicher Definition teilweise erwerbsgemindert sind, einen Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung erwirken. Übt der teilweise Erwerbsgeminderte keine der Leistungsfähigkeit - drei bis unter sechs Stunden am Tag - entsprechenden Arbeitsstelle aus und findet auch keine solche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, besteht ein Rentenanspruch in Form der so genannten Arbeitsmarktrente.

  • wenn überhaupt dann nur auf teilerwerbminderungsrente und wenn ist die sowieso befristet und somit bleibst du trotzdem beim arbeitsamt

  • vor 1 Jahrzehnt

    du kannst es probieren aber aussicht hast fast keine mir gehts genauso du kannst nur mit nem anwalt wenn du das durchstehst dagegen kämpfen aber dazu musst mindest 50% behinderung haben

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Frag besser bei Deiner Sozialversicherung nach, dort kriegst kompetente Auskunft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du kannst kurz vor ende deiner arbeitslosigkeit einen rentenantrag stellen und bekommst ab 63 rente aus der arbeitslosigkeit heraus, aber mit abzügen

  • Flinke
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum fragst Du Uns wir sind nicht die Renten-Versicherung ,eine genaue Auskunft über Deine Renten- Verhältnisse kann Dir Nur die Renten -Versicherung oder ein Anwalt der sich damit auskennt erteilen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit 30% bekommst Du sicher keine Rente wegen EU. Aber Du kannst versuchen eine Rente mit Abschlägen zu bekommen. Gehe auf die Beratung der DRV. Dort erfährst Du auch wie viel man Dir abzieht und wie viel Du dann bekommst

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Anspruch auf Invalidenrente von der Berufsgenossenschaft und das Steuerfrei.Wird aber bei Hartz 4 gegen gerechnet.Hast du aber eine neue Arbeit gibt es keine grenze was du dazu verdienen darfst.So viel wie ich weiß hättest du bei 30 prozent invalide besonderen Kündigungsschutz gehabt da es ja auch noch ein Arbeitsunfall war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Behinderungsgrad ist zu gering dass sie dir Rente bezahlen, du musst weiterhin arbeiten gehen oder aber versuchen eine Umschulung zu bekommen, die dir das Arbeitsleben erleichtert, frage doch einmal nach, ich weiß ja nicht welche Fähigkeiten du hast. Aber ich denke du solltest es versuchen.

    Quelle(n): Meine Antwort
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