Darf der Arbeitgeber Garderobenschränke während der Arbeitszeit, ohne das Wissen des Arbeitnehmers, öffnen?
Mein Arbeitgeber hat zwei Mitarbeiter dazu veranlasst, die Schließfächer/Garderobenschränke der anderen Mitarbeiter zu offnen ggf. Fotos vom Inhalt zu schießen. Meine Frage ist jetzt ob das rechtmäßig ist.
2007-11-16T04:41:14Z
Mein Arbeitgeber hat zwei Mitarbeiter dazu veranlasst, die Schließfächer/Garderobenschränke der anderen Mitarbeiter zu offnen ggf. Fotos vom Inhalt zu schießen. Meine Frage ist jetzt ob das rechtmäßig ist. Die Schränke wurden vom Arbeitgeber gestellt und er hat für jeden Spint einen Zweitschlüssel.. Kann mir vielleicht jemand einen Paragraphen nennen, laut dem es unrechtmäßig ist? Wir haben keinen Betriebsrat.
Anonym2007-11-16T04:08:32Z
Beste Antwort
Nein, das ist verboten und man kann da sogar mit einem Anwalt dagegen vorgehen. Öffnen darf er diese Schränke nur im Beisein des Mitarbeiters dem der Schrank gehört. Er kann es verlangen, aber er darf ihn nicht öffnen ohne das der Mitarbeiter zugegen ist. Er hat sich strafbar gemacht, du gehst ja auch nicht hin und öffnest seinen Schreibtisch um zu sehen was da alles drinnen ist.
Wie alle Vorschreiber schon gesagt haben, ist das nicht rechtmäÃig. Falls der Betrieb einen Betriebsrat hat, dort schriftliche Beschwerde nach § 84 Betriebsverfassungsgesetz einreichen und Unterlassung verlangen. Auch ohne Betriebsrat gilt der §84, nach dem jeder Arbeitnehmer eine Beschwerderecht hat. Bei Zuwiderhandlung durch den Arbeitgeber bleibt ohne Betriebsrat nur der Weg über einen Verband, dem der Arbeitgeber angehört oder ggf. die Einschaltung eines Anwalts. Aus der Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
Das ArbG Frankfurt/ Main (Urteil v. 18.01.2005, Az.: 7 Ca 9658/03) geht davon aus, dass eine solche Schranköffnung nicht zulässig ist und gegen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter verstosse.
Mit Zustimmung des Betriebsrates scheint eine solche Durchsuchung allerdings möglich zu sein.
Sollte sich in deinem Spind irgendetwas befinden, das dort unrechtmäÃig drin sein sollte, dann hat der liebe Chef gerade den Beweis geliefert, dass nicht nur der Besitzer des Spindes in der Lage ist, dort etwas reinzulegen.
Oder frag doch mal deinen Chef, wo der Briefumschlag mit den 400 € hingekommen ist, die du heute morgen von der Bank geholt hast und sicherheitshalber in den Spind eingeschlossen hast....
Ganz im Ernst: auÃer bei "Gefahr in Verzug" (z.B. wenn an der Schrankunterseite Blut rausläuft oder wenn es drinnen regelmäÃig tickt) darf der Chef den Spind nicht eigenmächtig öffnen (lassen). Aber er kann dich dazu verpflichten, unverzüglich den Spind in seiner Anwesenheit zu öffnen und dich die Sachen rausholen lassen, die drinne sind.