Unfall: Auto parkt im absoluten Halteverbot?

In der Straße in der wohne gab es heute einen Unfall. Ein Auto (nein, nicht meins ^^) parkte längere Zeit im absoluten Halteverbot an einer 90 Grad-Kurve. Ein anderes Auto rutschte aus der Kurve und rammte den parken Wagen. Wie sieht es denn in einem solchen Fall mit der Haftung aus? Das rutschende Auto hat den Unfall verursacht.... nur wenn das andere Auto nicht geparkt hätte wäre gar kein Unfall passiert.

Anonym2007-11-14T13:54:47Z

Beste Antwort

ne freundin von mir hatte sowas ähnliches mal
und die dazugerufene polizei sagte damals
ein parkendes auto könne nie unfallverursacher sein egal wo es steht
ich hab das zwar auch icht ganz verstanden aber so sagten die das damals
ich war dabei und deswegen weiß ich das auch noch so genau

jenni

Raik2007-11-15T02:06:12Z

derjenige der reingerutscht ist bekommt die weitaus höhere, wahrscheinlich die alleinige Schuld. Du hast als Fahrzeugführer Dein Auto immer so zu führen, dass niemand anders geschädigt wird. Wenn Du aus der Kurve rausfliegst und dabei ein anderes Auto beschädigst, musst Du haften. Wenn Du nicht rausfliegst, passiert ja auch nichts. Ob da jetzt zufällig gerade Halteverbot war, ist für die Schuldfrage irrelevant.

Ausnahmen gibt es ggf. wenn man zum Beispiel die Sicht verdeckt und es dadurch zum Unfall kommt. Aber dann hat man ja auch aktiv dazu beigetragen.


Ich habe übrigens auch mal beim Rückwärtsfahren ein im absoluten Halteverbot geparktes Auto beschädigt und dafür selbstverständlich die alleinige Schuld bekommen.

tippfeler2007-11-14T21:37:36Z

Hallo,

ganz so pauschal kann man nichts sagen ... Ein parkendes Auto kann keinen Unfall verursachen. Kann aber als "mitursächlich" bewertet werden. (Auch "parken" ist Verkehrsteilnahme -> ruhender Verkehr. Parken im absoluten Halteverbot ist ein Fehler des Fahrzeugführers.) Es gibt daher auch Urteile, bei denen der Halter des parkenden Wagens mit haftbar gemacht wurde.

Bspw.:
"Illegal geparkt- Mithaftung bei Unfall

Wer falsch parkt, kann bei einem Unfall als Mithaftender zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Falschparker hatte seinen Klein-Lastwagen an einer Einmündung so abgestellt, daß abbiegenden Autofahrern die Sicht versperrt war. Ein Wagen stieß aus diesem Grund mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen und nahm den Parksünder in Regress. Da der sichtbehindernd geparkte Kleinlaster eine Mitursache für das Unfallgeschehen gesetzt hat, wurde eine Mithaftung von 20 Prozent festgelegt (AG Hildesheim v. 18.10.2002, AZ 19 C 256/02)."

Quelle: http://www.fachanwalt-katalog.de/anwalt_suche/verkehrsrecht.asp

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Und: "Das Halten im Haltverbot mag auch nicht kausal für das Unfallgeschehen gewesen sein, aber bei einem Verstoß gegen § 12 StVO kommt idR eine Mithaftung in Höhe der einfachen Betriebsgefahr (1/3) in Betracht (siehe Janiszewski/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 12. Auflage 2004, § 12 Rn 98)."

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Fraglich ist bspw. auch, warum der Wagen so lange im absoluten Halteverbot, noch dazu in einer 90Grad-Kurve stand, ohne abgeschleppt zu werden ...

Und dann noch die Fragen: Vllt. war der Wagen, der aus der Kurve rutschte, überhaupt nicht zu schnell dran? Vllt. war seine Fahrweise angepasst? Vllt. war die Bereifung den Wetterverhältnissen entsprechend? etc.pp.

Der Fahrer wäre in jedem Fall gut beraten, einen Anwalt einzuschalten ...

LG,
tippfeler

Anonym2007-11-14T14:42:22Z

Hallo,

Das Parkende Auto hat in diesem Fall keine Schuld.
Wer ein Parkendes Auto Beschädigt haftet zu 100%

Capitan2007-11-14T14:19:29Z

Soweit mir bekannt, ist das - trotz Verbots - parkende Auto nicht schuldig. Der verursachende Fahrer muss seine Fahrweise so anpassen, dass auch bei ungewoehnlichen Umstaenden eine Schaedigung anderer vermieden wird. Wie schon vorher gesagt, es haette auch ein Mensch dort sein koennen. Auch koennte das Auto eine Panne haben und auf den Abschlepper warten. Wenn allerdings das widerrechtlich geparkte Auto nicht sichtbar war, haette, bei einer Panne, natuerlich Warnschilder = Dreieck u. a., sichtbar sein muessen.

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