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Mit fremden Auto (Einzelfahrerversicherung) Unfall verursacht. Was passiert?

Ich sollte für nen Bekannten Bier holen. Der warf mir den Schlüssel zu, ich fuhr los. Beim Ausparken traf ich mit dem Heck ein anderes Auto. Als ich den Bekannten das erzählte, sagte er, er hätte mir das Auto nicht geben dürfen, da er nur er laut Versicherung fahren darf. Mir hat er das nicht gesagt vorher.

Seine Versicherung zahlte den Schaden am anderen Auto. An seinem Auto war zum Glück nix dran. Jetzt verklagt er mich auf Schadenerstatz (Versicherung wurde ja teurer) und auf Lackierung seines Schadens, den es aber (unter Zeugen) nie gab.

Was kann mir passieren? Ist seine Forderung rechtens? Ich meine, er hätte mir sein Auto nicht geben dürfen.

Update:

Ich sollte es für ihn holen. Er sagte: KAnnste mal Bier holen. Ich sagte ja, aber ich komm nicht raus, du musst erst rausfahren. Daraufhin sollte ich sein Auto nehmen.

Einen Anwalt hab ich schon, gerichtstermin ist der 20.08.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du bist im Auftrag Deines Bekannten gefahren und bist somit ein "berechtigter Fahrer". Für den Schaden, der am fremden Fahrzeug entstanden ist, kommt die Haftpflichtversicherung Deines Bekannten auf. Wenn Dein Bekannter bei seiner Versicherung als "Alleinfahrer" gilt, hätte er Dir - außer in einer Notsituation - sein Fahrzeug nicht überlassen dürfen ( Bierholen ist kein Notfall ). Er dürfte neben der obligatorischen Höherstufung im Folgejahr auch noch eine " Beitragsnachforderung" für dieses Jahr erhalten, denn für die Versicherung ist der gewährte "Alleinfahrer-Rabatt" ja nicht rechtens. Dein Anwalt wird´s schon richten. Gruß.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    bis auf Adam Riese hat hier noch niemand etwas Richtiges geschrieben.

    Es ist tatsächlich so, dass bei einer reinen Gefälligkeitsfahrt das Risiko bei dem bleibt, dem die Gefälligkeit zu Gute kommt. Quelle: http://www.auto-motor-und-sport.de/news/politik_-_...

    Jetzt stellt sich die Frage, für wen das Bier denn war. Wenn Du es nur für ihn geholt hast, musst Du bei leichter Fahrlässigkeit nicht haften. Wenn ihr es zusammen trinken wolltet, so haftest Du vermutlich anteilig.

    Leider ist das Ganze aber juristisch sehr komplex, weswegen ich Dir zu einem Anwalt raten würde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das spielt überhaupt keine Rolle und davon leiten sich für Dich keinerlei Rechte ab. Du hast einen Schaden verursacht und dafür haftest Du nach geltendem Recht - basta!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er kann es versuchen (Vor gericht und auf hoher See...), wird aber wahrscheinlich nicht durchkommen. Daß Du für ihn losgefahren bist, war ein Gefälligkeit, und daher haftest Du ihm gegenüber nicht für Schäden die Du in diesem Moment anrichtest - vorausgesetzt Du hast nicht grob fahrlässig gehandelt. Meist wird bei Gefälligkeitsdiensten von den gerichten ein stillschweigender Haftungsausschluß angenommen.

    Sollte er es bis vor gericht treiben, solltest Du Dir aber auf jeden Fall einen Anwalt nehmen!

    Ob du mit dem Auto hättest fahren dürfen oder nicht ist eine rein vertragliche Angelegenheit zwischen Deinem Freund und seiner Versicherung.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Daß der Fahrer bei Hergabe seines PKW über keine ausreichende Versicherung verfügt hat, erhöht zwar sein persönliches Risiko, mindert allerdings seine Ansprüche Dir gegenüber auf Schadenersatz in keiner Weise.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast den Schaden verursacht unabhängig von der Versicherung.

    Die Versicherung hat gezahlt und er möchte seinen Schaden von Dir wieder haben.

    Das ist rechtens. Ist mir nämlich auch schon passiert.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was er hätte und was nicht, spielt keine Rolle, Du hast ihm einen Schaden zugefügt und mußt dafür geradestehen!

    ..

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er hat Dir sein Fahrzeug überlassen - Du hast es dir ja nicht einfach genommen. Deshalb hat er billigend einen möglichen Schaden in Kauf genommen und ist selbst dafür verantwortlich.

    Um einen Anwalt kommst Du wahrscheinlich nicht herum.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein seine Forderungen die er an dich weitergeben will, da wird er selbst drauf sitzen bleiben. Denke eher das da eine Selbstbeteiligung noch zu bezahlen ist. Wenn Er die Klage eingereicht hat, berate dich mal mit einem Anwalt. Vorher sind das eh nur Spekulationen.

  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Genau - mach Dir keine Sorgen. Er durfte Dir sein Fahrzeug

    nicht überlassen und kann froh sein, von seiner Versicherung

    nur höher eingestuft worden zu sein...ich vermute, die wußte

    nichts von der vertragswidrigen Nutzung des Autos.

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