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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahrzehnt

Unfall: Auto parkt im absoluten Halteverbot?

In der Straße in der wohne gab es heute einen Unfall. Ein Auto (nein, nicht meins ^^) parkte längere Zeit im absoluten Halteverbot an einer 90 Grad-Kurve. Ein anderes Auto rutschte aus der Kurve und rammte den parken Wagen. Wie sieht es denn in einem solchen Fall mit der Haftung aus? Das rutschende Auto hat den Unfall verursacht.... nur wenn das andere Auto nicht geparkt hätte wäre gar kein Unfall passiert.

17 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ne freundin von mir hatte sowas ähnliches mal

    und die dazugerufene polizei sagte damals

    ein parkendes auto könne nie unfallverursacher sein egal wo es steht

    ich hab das zwar auch icht ganz verstanden aber so sagten die das damals

    ich war dabei und deswegen weiß ich das auch noch so genau

    jenni

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das parkende Auto hat keine Schuld.

    Hätte ja anstatt des parkendem Auto´s auch ein Kind sein können. Und dann?

    Es ist immer mit Gefahren zu rechnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    ganz so pauschal kann man nichts sagen ... Ein parkendes Auto kann keinen Unfall verursachen. Kann aber als "mitursächlich" bewertet werden. (Auch "parken" ist Verkehrsteilnahme -> ruhender Verkehr. Parken im absoluten Halteverbot ist ein Fehler des Fahrzeugführers.) Es gibt daher auch Urteile, bei denen der Halter des parkenden Wagens mit haftbar gemacht wurde.

    Bspw.:

    "Illegal geparkt- Mithaftung bei Unfall

    Wer falsch parkt, kann bei einem Unfall als Mithaftender zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Falschparker hatte seinen Klein-Lastwagen an einer Einmündung so abgestellt, daß abbiegenden Autofahrern die Sicht versperrt war. Ein Wagen stieß aus diesem Grund mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen und nahm den Parksünder in Regress. Da der sichtbehindernd geparkte Kleinlaster eine Mitursache für das Unfallgeschehen gesetzt hat, wurde eine Mithaftung von 20 Prozent festgelegt (AG Hildesheim v. 18.10.2002, AZ 19 C 256/02)."

    Quelle: http://www.fachanwalt-katalog.de/anwalt_suche/verk...

    ----

    Und: "Das Halten im Haltverbot mag auch nicht kausal für das Unfallgeschehen gewesen sein, aber bei einem Verstoß gegen § 12 StVO kommt idR eine Mithaftung in Höhe der einfachen Betriebsgefahr (1/3) in Betracht (siehe Janiszewski/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 12. Auflage 2004, § 12 Rn 98)."

    ----

    Fraglich ist bspw. auch, warum der Wagen so lange im absoluten Halteverbot, noch dazu in einer 90Grad-Kurve stand, ohne abgeschleppt zu werden ...

    Und dann noch die Fragen: Vllt. war der Wagen, der aus der Kurve rutschte, überhaupt nicht zu schnell dran? Vllt. war seine Fahrweise angepasst? Vllt. war die Bereifung den Wetterverhältnissen entsprechend? etc.pp.

    Der Fahrer wäre in jedem Fall gut beraten, einen Anwalt einzuschalten ...

    LG,

    tippfeler

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi, zu deiner eigentlichen Frage kann ich zwar nichts sagen, aber ich erlebte mit meinem (Unfall) Auto auch mal eine kuriose Geschichte:

    Ich traf mich mit einer Freundin in einer Kneipe. Mein Auto hatte ich draußen geparkt (Nachts durfte man dort parken, tagsüber nicht). 15 min später hörten wir d. Feuerwehr & Polizei. Es war MEIN Auto welches sich entzündet hatte (ich glaube Kabelbrand). Mit dem Polizisten sprach ich ab, dass ich mein verbranntes Auto bis spätestens 18 Uhr am nächsten Tag abschleppen lassen sollte. 17Uhr war ich am Auto und fand an meinem abgebrannten Auto ein Parkticket!

    ;O)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit mir bekannt, ist das - trotz Verbots - parkende Auto nicht schuldig. Der verursachende Fahrer muss seine Fahrweise so anpassen, dass auch bei ungewoehnlichen Umstaenden eine Schaedigung anderer vermieden wird. Wie schon vorher gesagt, es haette auch ein Mensch dort sein koennen. Auch koennte das Auto eine Panne haben und auf den Abschlepper warten. Wenn allerdings das widerrechtlich geparkte Auto nicht sichtbar war, haette, bei einer Panne, natuerlich Warnschilder = Dreieck u. a., sichtbar sein muessen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist wie Dehivi schreibt. Ein Autofahrer trägt erstmal die Hauptverantwortung die Kontrolle über seinen Wagen zu behalten. Angepasste Fahrweise ist das Zauberwort. Sonst wäre das Leben ja doch ziemlich einfach. Wenn dann noch ein Wagen im Halteverbot steht auf den man draufprallt, dann hat der natürlich einen Teil von dem Schaden zu tragen, weil der dürfte da ja nicht stehen. Aber die Hauptverantwortung liegt dennoch immer bei dem der den Wagen steuert, denn mit angepasster fahrweise lässt sich tatsächlich ein großteil der Unfälle verhindern. Wenn einem natürlich einer reinfährt oder die Vorfahrt nimmt, gut da kann man nicht wirklich vorbereitet sein drauf, aber das in einem Wohngebiet ein Wagen mal unpassend hält, da muss man schon mit rechnen.

    Es hätte ja auch ein Anwohner beim be- oder entladen sein können oder gottweiswas. Und crazy cat hat natürlich auch recht, wer genau wieviel zahlen muss wird in einem langen Rechtsstreit ausgefochten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Altes Verkehrsrechtsprinzip: Generell hat ein stehendes Fahzeug keine Schuld an einem Unfall.

    In wenigen Ausnahmenfällen - und dies ist keiner - kann einem stehenden Fahrzeug eine Mitschuld gegeben werden, die aber immer weniger als 50% beträgt:

    z.B. jemand macht auf freier Strasse vor grüner Ampel grundlos eine Vollbremsung und ein anderer fährt auf. Hier muss der Bremser den eigenen Schaden selbst tragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das hängt von vielen Faktoren ab.

    War das Auto gut sichtbar?

    Warum ist dort ein Halteverbot?

    War der Parker trotz Halteverbot durch besondere Umstände berechtigt dort zu parken?

    Wurde die Mindestrestbreite der Fahrbahn von 2,50m eingehalten?

    War das "rammende" Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet?

    usw., usw.

    Schuldlos ist der Fahrer, der in das Auto gerutscht ist, sicher nicht.

    Er hätte seine Geschwindigkeit den Fahrbahnverhältnissen anpassen müssen und vorraus schauend fahren müssen.

    Denn, falls dort eine Person und kein Fahrzeug gestanden hätte, was wäre dann passiert?

    Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Hier werden sich Sachverständige und Anwälte der beteiligten Versicherungen monatelang, wenn nicht über Jahre hinweg über die Verschuldensfrage streiten.

    Eine klare Antwort wirst du hier also nicht erhalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Autofahrer muss stets in der Lage sein, das Auto auf Sichtdistanz anhalten zu können. Schliesslich kann auch im Halteverbot mal ein Auto eine Panne haben oder einen Unfall, und Menschen dürfen ja auch dort stehen - oder tun es möglicherweise auch ohne Erlaubnis.

    Ob ein - äusserst geringes - Eigenverschulden beim Falschparker angenommen wird oder gar keins, weiss ich aber nicht. Da gibt's sicher Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Das Parkende Auto hat in diesem Fall keine Schuld.

    Wer ein Parkendes Auto Beschädigt haftet zu 100%

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