Vertrag gültig ohne Unterschrift?

Hallo

Ist ein Versicherungsvertrag gültig ohne eine einzige Unterschirft getätigt zuhaben? Nicht mal ein Vertrag liegt vor, was eigentlich versendet werden sollte aber nie geschah.

Nach 5 Jahren meldet sich die Versicherung und möchte Zahlungen haben.

Es wurde nie Unterschrieben, und in den 5 Jahren hat sich auch keiner gemeldet.

Was kann man tun?

Gibt es passende Gesetze dazu?

2007-10-14T03:21:14Z

Ich habe ein Widerspruch eingelegt aber ich möchte denen gerne mit Paragraphen und Gesetze kommen. Vllt. hört es dann von alleine auf, wollte als aller letzte Chance erst einen Anwalt einschalten, da ich Student bin und kein Geld habe und auch nicht wirklich eine Unterstützung bekomm

frechehexe332007-10-14T03:35:31Z

Beste Antwort

Es gibt Vorschriften dazu. Und zwar im BGB ab §§ 116 - 144. Wichtig dürfte für dich § 125 BGB sein. Der besagt, dass ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, nichtig ist. Das heißt im Klartext, wenn eine Unterschrift unter dem Versicherungsvertrag fehlt (weil du sie nicht geleistet hast), dann gibts auch keinen Vertrag. Und wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, kann die Versicherung auch kein Geld verlangen. So einfach ist das.

Anonym2007-10-14T10:29:59Z

Ein Versicherungsvertrag bedarf der Schriftform (VVG). Wenn keine Unterschrift vorliegt, ist kein Vertrag zustande gekommen.

AZZE 12007-10-14T10:29:02Z

Ich würde als erstes die versicherung aufsuchen bzw.ein Mail schicken das zwischen euren Parteien kein Vertrag zustande kam und abwarten .Für einen Anwalt ist es zu zeitig da es unnötige Kosten sind .Du bist Gesetzlich erst gebunden MIT einer Unterschrift !!Auf Keinen Fall etwas bezahlen.

Lumpi2007-10-14T10:22:42Z

Ein Vertrag ist immer dann gültig, wenn beide Parteien unterschrieben haben - also einverstanden sind. Wenn nur einer das wäre, dann könnte man ja jederzeit einen anderen betrügen. Geh also nicht darauf ein - und nach 5 Jahren zu kommen, ist einfach lächerlich, da wäre selbst nach Unterschrift die Verjährung bereits da. Wenn man z. B. im Geschäftsleben nicht innerhalb von 2 Jahren einen Schuldbetrag an mahnt, dann ist dieser verjährt.

Anonym2007-10-14T10:22:29Z

Im Allgemeinen bedürfen Verträge zwar nicht zwangsläufig der Schriftform (Vertragsrecht im BGB). Aber ohne unterschriebenen Versicherungsantrag oder -vertrag wird die Versicherung nicht nachweisen können, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

Daher solltest Du nichts zahlen und die Versicherung auffordern, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass der Vertrag zustande kam. Wenn Deine Schilderung stimmt, wird sie es nicht können.

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