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Ist ein Vertrag rechtskräftig wenn keine Unterschrift drauf ist?

Was ich fragen wollte:

Ist ein Vertrag gültig, wenn man im Vertrag schreibt, dass er ohne Unterschrift gültig ist? oder zählt sowas nicht?

18 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Vertrag kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande.Kann auch z.b. per Handschlag sein.(Pferdemarkt)...Autokauf... Wurde es nicht schriftlich festgehalten gelten gesetzl.Regelungen.Bei elektronisch erstellten Verträgen können diese auch ohne Unterschrift gültig sein.Anderes Beispiel: dein Tel&Internet Anbieter ruft dich an.Neuer Tarif,günstiger,24 Mon.Laufzeit ect.Wenn du am Tel. ja sagst kommt ein Vertrag zustande.(Allerdings wie gesetzl.vorgeschrieben 14tg Wiederrufsrecht bei Privatkunden.Ein Gesch.Kunde hätte den Vertrag am Hals.

    P.S. Callcenter zeichnen das Gespräch auf um den Beweiss antreten zu können das der Kunde JA gesagt hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das ein elektronisch erstellter Vertrag ist, dann gilt er auch ohne Unterschrift. Erhält man doch öfter von den Versicherungen. Man muss allerdings vorher einen Antrag unterschrieben haben.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Vertrag ist dann nicht gültig. Eine Mitteilung schon.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde sagen das funktioniert so nicht.

    Wenn dann müsstest du mit deinem "Kunde"

    zuerst mündlich ausmachen dass der Vertrag ohne Unterschrift gültig ist.

    Aber wie das ein Richter beurteilen würde weis ich net.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, wo ist denn da die Bindung? Ein Schriftstück welches einen Vertrag darstellen soll, muß die Unterschriften der Vertragsparteien beinhalten.

  • Mundo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Unterschrift ist der Vertrag nicht Rechtskräftig! Anders bei Online Verträgen!

  • Jan C
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf gar keinen Fall, solch "Kleingedrucktes" ist voll unwirksam.

    Ein schriflicher Vertrag dient ja gerade dazu eine Vereinbarungen zu formulieren und durch die gegenseitige Unterschrift als akzeptiert zu bestätigen.

    Mit anderen Worten ein solcher ist 0 und nichtig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Vertrag ist die Beurkundung einer Willensuebereinstimmung zweier oderer mehrerer Vertragspartner. Wie soll denn so eine Beurkundung ohne Unterschrift zustande kommen ? Natuerlich sind auch Vertraege die muendlich geschlossen werden im Prinzip gueltig, kommen aber in der Praxis nicht vor, da solche Vereinbarungen nicht beweisbar waeren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt muß er auch unterschreiben sein. Es gibt zwar auch den mündlichen Vertrag aber dafür brauchst Du zuverlässige Zeugen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, ohne Unterschrift - kein Vertrag.

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