Rückrufaktion beim Auto....?
so stand es in meiner Post bezogen auf schadhaft verarbeitete Querlenker bei meinem Fahrzeug, bitte steuern Sie unverzüglich und selbstverständlich kostenfrei zur Reparatur in die nächste Werkstatt. Freu dachte ich, aber da fiel mir was ein: vor etwas mehr als einem Jahr wollte der Tüv mein Auto während der HU zwangsstilllegen, eben wegen diesem Querlenker, der durchgerostet war. Sofort in die nächste Werkstatt, neuen Achsschenkel kaufen und einbauen, ich brauch mein Auto und Kinder fahren mit. Kostenpunkt mit erneuter TÜV-Vorstellung von ca 300, davon 180 € Ersatzteile! Nun, durch die Rückrufaktion wurde mir der linke Achsschenkel erneuert, aber die wollen die Kosten von vorher rechts nicht übernehmen, noch nicht mal nur das Ersatzteil. Eines, welches ich heute kostenlos bekommen hätte bekomme ich nicht bezahlt, ist sowas Rechtens? Kann ich da was unternehmen? Es hätte mich nicht mehr gejuckt, weil es schon ne Zeit her ist und bezahlt war, aber durch deren Brief bestehe ich auf Ersatz
was ja auch Normal ist. Die Originalquittung habe ich noch und hab die auch in Kopie zum Prüfen eingereicht. Bezahlen aber wollen sie nicht, es könne da ja nun jeder kommen. Nachweislich durch ihren Brief und die erfolgete kostenfreie Reparatur ist aber, dass die Querlenker schadhaft waren vom Werk aus! Was würdet ihr tun? Anwalt einschalten? So hab ichs mal vor...aber hab ich Chancen?
Es geht um Hyundai und das Hyundai-Autohaus, in dem ich war, hat mit der Hauptniederlassung gesprochen und diese lehnen das ab!
@klötenhörnchen: mein Brief bezieht sich direkt auf die fehlerhaften Querlenker!!!