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Rückrufaktion beim Auto....?

so stand es in meiner Post bezogen auf schadhaft verarbeitete Querlenker bei meinem Fahrzeug, bitte steuern Sie unverzüglich und selbstverständlich kostenfrei zur Reparatur in die nächste Werkstatt. Freu dachte ich, aber da fiel mir was ein: vor etwas mehr als einem Jahr wollte der Tüv mein Auto während der HU zwangsstilllegen, eben wegen diesem Querlenker, der durchgerostet war. Sofort in die nächste Werkstatt, neuen Achsschenkel kaufen und einbauen, ich brauch mein Auto und Kinder fahren mit. Kostenpunkt mit erneuter TÜV-Vorstellung von ca 300, davon 180 € Ersatzteile! Nun, durch die Rückrufaktion wurde mir der linke Achsschenkel erneuert, aber die wollen die Kosten von vorher rechts nicht übernehmen, noch nicht mal nur das Ersatzteil. Eines, welches ich heute kostenlos bekommen hätte bekomme ich nicht bezahlt, ist sowas Rechtens? Kann ich da was unternehmen? Es hätte mich nicht mehr gejuckt, weil es schon ne Zeit her ist und bezahlt war, aber durch deren Brief bestehe ich auf Ersatz

Update:

was ja auch Normal ist. Die Originalquittung habe ich noch und hab die auch in Kopie zum Prüfen eingereicht. Bezahlen aber wollen sie nicht, es könne da ja nun jeder kommen. Nachweislich durch ihren Brief und die erfolgete kostenfreie Reparatur ist aber, dass die Querlenker schadhaft waren vom Werk aus! Was würdet ihr tun? Anwalt einschalten? So hab ichs mal vor...aber hab ich Chancen?

Update 2:

Es geht um Hyundai und das Hyundai-Autohaus, in dem ich war, hat mit der Hauptniederlassung gesprochen und diese lehnen das ab!

Update 3:

@klötenhörnchen: mein Brief bezieht sich direkt auf die fehlerhaften Querlenker!!!

5 Antworten

Bewertung
  • Kalle
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zum Anfang wende Dich schriftl. an die zuständige Schiedsstelle der KFZ - Innung in Deiner Gegend. An den meisten Werkstätten ist im/am Eingangsbereich das Mitgliedsschild angebracht. Das gleiche Schreiben an die Adresse von der der Rückruf ausging (Hyundai) und an die Werkstatt. Die Schiedstelle hilft in den meisten Fällen. Ich nehme an, der Wagen war bis zur TÜV - Untersuchung noch nicht so alt, denn sonst hätte Dich der Hersteller nicht angeschrieben. Danach die Überlegung an den Rechtsanwalt......

  • vor 1 Jahrzehnt

    ...mitnem anwalt kommste da bestimmt durch geradeauch weil es ja vom herstellerbedingte fehlerhafte konstruktion war......daumendrück

  • wiese
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Lauf mal zum Rechtsanwalt! Das ist eine ganz verzwickte Geschichte: Sachmangelgewährleistung aus Kauf- bzw. Werkvertrag.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    schreib an den Importeur direkt. Wenn der nicht willig ist, schreib an den Kummerkasten der AutoBild. Dann geht meist doch noch etwas.

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  • Corry
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Kosten für die Reparatur wird der Werkstatt vom Hersteller erstattet bekommen.

    Du schreibst hier leider nur "Die" , also weiss niemand wer das wirklich ist.

    Aber sollten "die" die Werkstatt sein, könnte es reichen , sich an die Rechtsabteilung des Herstellers zu wenden. Vielleicht, nein - sicher wissen diese ja nix von deiem Fall.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich hat die Werkstatt mit ihrer Aussage recht.

    Erst ab dem Zeitpunkt,ab dem der Rückruf wirksam wird,besteht Anrecht auf kostenfreie Nacharbeit.

    Den vorher vom TÜV beanstandeten Lenker hättest Du evtl.sofort auf dem Kulanzweg anfragen sollen.

    Bezieht sich der Rückruf denn auch tatsächlich auf Durchrostungen,oder anderer Verarbeitungsmängel?

    Der Händler kann jedenfalls nichts dazu,da er die Kosten ja auch nur bei Zustimmung durch Hyundai erstattet bekommt.

    Einzig ein direktes Anschreiben von Hyundai Deutschland könnte Aussicht auf Erfolg haben,im Rahmen der außerordentlichen Kulanz etwas zu bewegen.

    Der Brief ist keine Grundlage auf Ersatz zu bestehen,sonst hätte Hyundai es mit Sicherheit gemacht.

    Die Rechtsabteilung wird schon ihre Hausaufgaben gemacht haben,um sich solchen Ansprüchen erfolgreich entgegen zu stellen.

    Nachtrag:

    Ein anderer User hat gleichen Hyundai.

    Der Grund für den Austausch liegt demnach in der Verarbeitung,die zu einer Einschränkung der Lenkfähigkeit führen kann.

    Durch den Korrosionsbedingten Ersatz war also scheinbar nicht der Rückrufgrund Ursache des notwendigen Ersatzes.

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