Muss mann Gebühren und Auslagen bei Strafzetteln bezahlen?
Ich habe heute einen Strafzettel per Einschreiben erhalten. Darin befinden sich zusätzliche Gebühren und Auzslagen.
Mus mann diese eigentlich bezahlen? Das einschreiben ist schließlich das erste Schreiben der Stadt, dass nachweislich bei mir angekommen ist. Die sonstige Kommunikation könnte ja garnicht bei mir angekommen sein.
Ich meine mich zu erinnern, das mann Gebühren etc. bei Mahnungen onehin nicht zahlen muss.
Was habe ich bekommen: Einen Bußgeldbescheid der Stadt München über 10 € + 22,51 Gebühren und Auslagen.
Das Bußgeld habe ich bereits überwiesen. Die Gebühren und Auslagen will ich aber nicht tragen. Schließlich weis ich erst seit dem Einschreiben von dem Bußgeld :-). Mann muss sich doch wehren.
Gruß
Metropolis
2007-08-07T08:50:10Z
Natürlich habe ich den Zetel am Auto gehabt. Ich habe auch post bekommen.
Beides ist jedoch keine Nachweis, das ich diese auch bekommen habe. Strafzettel können von jedermann vom Fahrzeug etfernt werden und Briefe können verlorengehen. Daher bekommt mann später auch eine Förmliche Zustellung. Erst damit kann vor gericht nachgewiesen werden, dass eine Zustullung stadtgefunden hat. Die zustellung des Starfzettels und des Briefs kann ich vor Gericht abstreiten.
Ich will wissen, wie viel Kosten (Briefe) ich bei der Verwaltung erzeugen kann bevor ich zahle. Die stadt soll nichts an den Strafzetteln verdienen - :-).
Stefan R2007-08-08T02:13:45Z
Beste Antwort
Hallo Metropolis,
dumm gelaufen. Nach dem OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) kommt für Massendelikte auch eine Verfolgung mittels Verwarnung mit Zahlungsaufforderung (VmZ) in Betracht. Grundsätzlich sind die Gebühren und Auslagen vom Betroffenen des OWi-Verfahrens zu tragen. Wir gehen mal davon aus, dass die Owi nachgewiesen wird (alles andere macht keinen Sinn, zumal Du das Bußgeld ja sowieso schon überwiesen hast).
Eine VmZ wird nur dann wirksam, wenn der Betroffene innerhalb der vorgegebenen Zeit das Verwarnungsgeld bezahlt. Erfolgt das nicht, wird ein förmliches Owi-Verfahren eröffnet (Anschreiben mit Postzustellungsurkunde) und damit sind auch die Geb. und Ausl. zu bezahlen. Nachdem die VmZ aber nur ein Angebot an den Betroffenen darstellt, kann er selbst entscheiden, ob er es wahrnimmt.
Übrigens: Gebühren sind bei Mahnungen grundsätzlich schon zu bezahlen. Es besteht aber die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der höhere Aufwand beim Mahner nicht entstanden ist. Das gilt aber nicht für sog. Verwaltungsakte (und um das handelt es sich hier)!
Deine einzige Möglichkeit besteht darin, eine sog. "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" zu beantragen. Wenn dem stattgegeben wird (was ich nicht glaube), wird wieder ein Verwarnungsverfahren daraus mit der Folge, dass Du die Geb./Ausl. nicht zahlen müsstest.
Ach ja: Falls Du nicht zahlst, steht irgendwann der Vollzugsdienst vom Zoll vor Deiner Tür (der treibt in Bayern zentral solche Kosten ein - ist sowas wie der Gerichtsvollzieher der Behörden). Und wenn Du dann nicht da bist, machen die mit dem Schlüsseldienst Deine Tür auf und entfernen Deinen PC, den Zweitfernseher, alle Radios bis auf eins und alles, was sonst noch pfändbar ist. Nur zur Info.
Und außerdem verdient bisher keine Gemeinde an Bußgeldern/Gebühren/Auslagen irgendetwas (die Polizei übrigens auch nicht). Bestenfalls ist das ein Nullsummenspiel und kommt nur der Verkehrssicherheit zugute (wobei ich Deinen Verstoß nicht kenne).
Wenn Dich die Abzockerbürokraten am Wickel haben,ist denen jedes Mittel Recht.Die können Dir auch das Konto pfänden,jedenfalls machen die ********vom Finanzamt das.Dann geht von Deinem Konto nichts mehr ab,und es kommt nichts mehr drauf.Dann kannst Du schnell sehr alt aussehen. Verfasse einen schriftlichen Einspruch gegen die Zusatzgebühren.Drohe mit Anwalt und Presse oder wende Dich an die übergeordnete Dienststelle.Drücke Dir die Daumen.
Wieso hast Du das BuÃgeld überwiesen? Das beweist doch wohl, daà Du Dich irgendwie doch schuldig fühlst. Dann beià auch in den sauren Apfel und zahl alles, auch die Gebühren.
Bei mir war das neulich so, ich hab erst mal gar nichts gezahlt. Dann wurde mein Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die haben weiter ermittelt und das Verfahren schlieÃlich auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Ich muÃte also KEINEN PFENNIG bezahlen - na ja, das Porto für die vielen Briefe an Polizei und Stadtverwaltung und Staatsanwaltschaft halt.
Aber ich fühlte mich auch nicht schuldig. Das war mir von Anfang an klar. Bei Dir ist das ja, wie gesagt, zu spät, weil Du schon einen Teil gezahlt hast. Tja. Pech gehabt. Machs in Zukunft besser!
Für ein Mahnverfahren gibt es einen MInimalbetrag. Der war zu meiner Zeit in Bielefeld 2,00 DM - wie hoch der heute ist, kann ich nicht verbindlich sagen. Wer den Betrag einbehält, der kann u.U. eine Menge sparen. Besonders, wenn er regelmäÃig sündigt!
Die Stadt München wird dir ihren städtischen Gerichtsvollzieher schicken. Wenn du nichts hast, dann geht der wieder und wird es irgendwann mal wieder versuchen.
Mehr Möglichkeiten als zu pfänden hat die Stadt aber nicht, da es sich nicht um das BuÃgeld, sondern reine Verwaltungskosten handelt, kann sie auch keine Erzwingungshaft beantragen!