Mitglied einer Gewerkschaft. Weiss das der Arbeitgeber?
Ist ein Arbeitgeber darüber informiert, ob ein Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist, oder nicht?
In meinem Unternehmen gab es einen Betriebsübergang nach §613a BGB. Das neue Unternehmen ist ver.di zugeordnet, das alte Unternehmen der IG Metall. Eine rückwirkende tarifliche Gehaltserhöhung sollen jetzt alle die bekommen, die NICHT bei ver.di organisiert sind.
Woher sollte nun aber der neue Arbeitgeber wissen, ob ein Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert ist, oder nicht? Melden die Gewerkschaften ihre Mitglieder an den Arbeitgeber bzw. dessen Verband?
Merlin2007-07-20T08:36:24Z
Beste Antwort
Um auf die Frage(n) zu antworten: Die Gewerkschaften teilen die Mitgliedschaft dem Arbeitgeber nicht mit: Datenschutz!! Jegliche Information über die Mitgliedschaft erfolgt seitens des Arbeitnehmers, durch eigene Offenbarung. Oder sei es, dass er mit Hilfe der Gewerkschaft einen Arbeitsprozess geführt hat. Oder er als Bankkaufmann dem Beitrag vom Konto beim eigenen Institut abbuchen lässt...
Es gibt einen einklagbaren Gleichbehandlungsgrundsatz, dass alle Arbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten sollen. Diesen scheint der neue Firmeninhaber jetzt verwirklichen zu wollen. Ein Wechsel der Gewerkschaft für den Arbeitnehmer ist kein Problem.
Ich habe in einem Betrieb gearbeitet wo mann nur eingestellt würde wenn mann in der Gewerkschaft war wenn nicht muÃte mann eintreten andernfalls konntest du den Job vergessen allerdings ist das schon ein paar Jahre her
Bis jetzt war es immer so, dass die Arbeitgeber nichts davon wuÃten. Es stimmt zwar, dass nur die Mitglieder der Gewerkschaft die Erhöhung erhalten, die mit dem Arbeitgeberverband den Vertrag geschlossen haben. Da den A´geber nichts daran liegt, dass alle Mitarbeiter in die Gewerkschaft gehen, zahlen sie normalerweise allen A´nehmern die Erhöhung. Da verdi meines Wissens auch im DGB ist, ist es kein Problem sich umschreiben zu lassen.