mona910551
Beste Antwort
Kommt darauf an was kaputt ist.
Wenn das Fenster so fest zugeschlagen wurde das daß Glas zerspringt mußt du es zahlen.
Wenn es am Verschleiß am Rahmen oder am Griff o.ä.
liegt dann muß der Vermieter es zahlen.
norabelle
Hallo, angela, bitte, war es der Fensterflügel oder die Scheibe oder der Rahmen? Im Grunde stimme ich @chiefsherlok zu aber ein paar Details wären schon noch besser gewesen um der Sache und Dir zu helfen...
Anonym
Ist doch klar selber bezahlen oder Deine Versicherung.
Anonym
Hast du eine Hausratversicherung, die Glas einschließt? Oder eine Extra- Glasversicherung? Dir ist doch garantiert der Fensterflügel beim Durchzugmachen zugeschlagen- oder?
Haftpflichtversicherungen nehmen sich heute meist nix mehr davon an- es sei denn, du hast einen uralten Vertrag, der auch Glasschäden bei Mietsachschäden berücksichtigt. Uns ist mal unsere Tochter in die Glasscheibe der Haustür der Mietwohnung gesprungen und die Haftpflicht hat sich geweigert.
horsch
Was ist denn kaputt gegangen?