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Fenster kaputt muss ich die Erneuerung zahlen?
Hi,
ich hab folgendes Problem: Mir gehört ein Haus mit insg. drei Wohnungen. In einer wohne ich, in einer lebt mein Vater und in der letzten lebt meine Cousine. Mir gehört wie gesagt das Haus, jedoch hat mein Vater ein Niesbrauchsrecht für das gesamte Grundstück und für alle Wohnungen mit Ausnahme der meiner Cousine. Die Wohnung meiner Cousine gehört meine Tante (ihre Mutter). Die Nebenkosten laufen auf ein Konto das mir und meinem Vater gehört dort wird auch eine Summe von allen Parteien mitgezahlt die für die Abzahlung einer neuen Heizanlage ist.
Soweit so gut. Nun sind zwei Fenster in der Wohnung meiner Cousine kaputt. Meine Tante möchte nun das ich (bzw. ich und mein Vater) die Reperatur der Fenster bezahle da die Gründe der Mängel ausserhalb der Wohnung liegen.
Muss ich diese Mängel zahlen oder wird es geteilt oder muss ich gar nichts zahlen?
Ich weiss es ist alles hoch kompliziert. Aber ich hoffe trotzdem auf viele Antworten.
Vielen Dank im voraus.
Kabejota
Ergänzung:
Die Fenster sind aufgrund des alters und des Wettereinflusses verzogen so das Wasser eintritt. D.h. nicht die Scheiben selbst sind kaputt.
8 Antworten
- LaleluLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
es kopmmt darau an, ob die Fenster zur Wohnung gehören oder nicht. Das kommt uf den Vertrag drauf an - ob es GEmeinschaftseigentum oder Sondereigentum ist. Geh doch in einen Verein wie Haus und Grund, di ekönnen Deine Erburkunde prüfen und das sagen. Wenn die Fenster Deiner Cousine Sondereigentum, also zur WOhnung gehören, dann muß Deine Cousine zahlen.
Also Vertrag prüfen!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo,
für die Instandhaltung und Reparatur der Fenster zahlt der Eigentümer.
Nur wenn die Fenster durch Einwirkung einer Person beschädigt wurden, zahlt der Verursacher.
Ist das Fenster also z. B. durch Verschleiß, Sturm oder Hagel zu Bruch gegangen, zahlt der Wohnungseigentümer, bzw. die Versicherung.
Ist der Bruch durch deine Cousine verursacht, muss sie selbst die Kosten tragen. Das gilt auch, wenn Sie bei Sturm das Fenster geöffnet hatte, also die Sorgfaltspflicht verletzt hat.
- vor 1 Jahrzehnt
Meinst du mit: “Die Wohnung, die von meiner Cousine bewohnt wird, gehört meiner Tante“,
dass diese ein Nießbrauchsrecht an der Wohnung hat.
Grundsätzlich ist der Eigentümer zu Instandhaltung verpflichtet. Also der, dem die Wohnung gehört. Selbst bei Eigentumsgemeinschaften zählen die Fenster zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungsinhabers.
Beim Nießbrauch kann auch schon mal eine andere Kostenverteilung vorgenommen werden. Schau am besten mal in den notariellen Vertrag. Dort muss geregelt sein, wer welche Kosten zu übernehmen hat.
Wenn dann noch Fragen sind, einfach noch mal melden.
LG vom kleinen Zotteltier
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich ist es so, dass der Eigentümer des Hausews oder der Wohung wenn das Objekt in Teileigentum aufgeteilt ist, verantwortlich ist.
Sollte der Schaden auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sein, haftet dieser.
Ist nur das Glas kaputt kann man das über eine eventuell vorhandene Glasversicherung regulieren.
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- vor 4 Jahren
additionally.. wenn du es kaputt gemacht hast, dann wirst du es auf jeden Fall bezahlen müssen. In Ausnahmefällen übernimmt das auch deine Haftpflichtversicherung, aber das müsstest du erstmal genauer erfragen... (kommt auch drauf an, wie es passiert ist.. ) Und Sozialstunden wird guy dir nur aufdrängen können, wenn es deswegen zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Aber solche Bagatellfälle landen normalerweise nicht vor Gericht. Wurdest du denn bei der Polizei deswegen angezeigt?
- DisplicentiaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du schreibst leider nicht, weshalb die Fenster kaputt sind.
Die Gründe der Mängel liegen außerhalb der Wohnung?
Der, dem die Wohnung gehört, muss die Fenster bezahlen.
Eigentum verpflichtet (zur Instandhaltung...).
Die Gründe, aus denen Fenster kaputtgehen, liegen entweder im Verschleiß, oder daran, dass sie kaputt gemacht wurden. Dem Verschleiß soll eigentlich eine regelmäßige Instandhaltung vorbeugen... Soweit eine Haftpflicht/ Hausratversicherung nicht greift, zahlt der Eigentümer. Sollte eine der Parteien eine Extra-Glasversicherung abgeschlossen haben, kann man versuchen Glasbruch darüber abzuwickeln.
Innerhalb einer Familie, mit der man zusammenleben muss, müßte evtuell ein Kompromiss - also eine Kostenteilung herbeigeführt werden. Denn ein gemeinsames Haus hat und behält ja nur dann vollen Nutzungswert, wenn es rundherum heil ist und nicht an einer Seite beginnt zu verfallen...
Wenn die Fenster einfach veraltet sind und eventuell nicht regelmäßig gewartet (Gestrichen, abgedichtet) wurden, dann ist das Sache des Eigentümers der Wohnung.
- dschinghiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Schon mal was gehört von HAUSRATVERSICHERUNG........
oder von HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
hat jeder - und je nach Lage der Dinge zahlt entweder die eine oder aber die andere - einfach mal testen und die jeweilige Versicherung befragen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
In Eigentumswohnungen zählen die Fenster zur Außenfront und sind somit von allen zu tragen. Ausnahme bildet natürlich Schäden die vom Wohnungsinhaber verschuldet wurden. Denke daran, dass Deine Tante auch für alle Fenster in Eueren Wohnungen mitzahlen darf.