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Wenn man ein Fenster kaputt gemacht hat muss man dann bezahlen und sozial stunden oda nur sozialstunden?
bitte asgts ich wörds gern wissn^^ halt ob bezahln und sozialsutnen odanur sozialstunen oda sozialsutnen mit denen man das geld aberabeitet?
11 Antworten
- Maeve DragonLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn das Fenster bezahlt wird, müssen normalerweise keine Sozialstunden abgearbeitet werden.
Außer, das ist vor Gericht gegangen, weil du oder die Versicherung schon seit Monaten nicht gezahlt habt.
Die Sozialstunden können dann angerechnet werden. Aber da kommt es auf das Urteil an.
Es ist auch möglich, dass beides gemacht werden muss. z. B. dann, wenn du das Fenster absichtlich zertrümmert hast.
Du musst bei der Staatsanwaltschaft oder beim Anwalt danach fragen.
Und eigentlich müsste der Gerichtsbescheid auch zu dir geschickt worden sein.
Da steht das Urteil drin.
- Sonja BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Also.. wenn du es kaputt gemacht hast, dann wirst du es auf jeden Fall bezahlen müssen.
In Ausnahmefällen übernimmt das auch deine Haftpflichtversicherung, aber das müsstest du erstmal genauer erfragen... (kommt auch drauf an, wie es passiert ist.. )
Und Sozialstunden wird man dir nur aufdrängen können, wenn es deswegen zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Aber solche Bagatellfälle landen normalerweise nicht vor Gericht. Wurdest du denn bei der Polizei deswegen angezeigt?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du wirst wahrscheinlich zu 2 Jahren deutscher Grammatik und Rechtschreibung verurteilt, andernfalls wirst du ein Leben im Elend vor dir haben, da du nie einen Job finden wirst.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du wirst das Glas ersetzen müssen egal ob Du Solzialstunden aufgebrummt bekommst oder nicht.
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- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich würde sagen, dir täten vor allem Deutschstunden gut. Aber wie auch immer, wenn das Fenster nicht absichtlich kaputtgemacht worden ist, wird es wohl allenfalls bezahlt werden müssen. War es Absicht, werden wohl Sozialstunden dazukommen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wie alt bist du denn? Bist du unter 14, passiert gar nix. Bist du darüber und kommt es drauf an. Sollten deine Eltern oder du, falls du älter als 18 bist, eine Haftpflichtversicherung haben, bezahlt die das für dich. Um Sozialstunden zu leisten muss dich erst einmal jemand anzeigen und du dann später verurteilt werden. Wegen eine Fensterscheibe macht das doch keiner. Das regelt man so...
Ich finde es ja immer lustig wenn hier welche mit sonst was für rechtlichen Konsequenzen drohen und, oder schreiben welch Ahnung sie haben. Manches mag ja stimmen, aber ich habe es noch nie erlebt, und ich bin der festen Überzeugung das hier eine Regelmäßigkeit besteht, noch niemand wegen einer kaputten Fensterscheibe vor Gericht gelandet ist. So was sind Bagatellen und regelt man untereinander. Sollte einer nicht dazu bereit sein, dann befassen sich die Gerichte mit einer solchen Kleinigkeit erst, wenn alle anderen Instanzen versagen. Um eine einfache Glasscheibe zu ersetzen bedarf es keiner kompletten Sanierung eines Hauses in einem finanziellen Bereich der nicht mehr zu leisten ist. Weiterhin darf davon ausgegangen werden das in Zeiten wie heute fast jeder eine Haftpflichtversicherung hat, zumal wenn Eltern Kinder haben. Jegliches weiteres Kommentar erübrigt sich damit hoffentlich! Es gibt einen Unterschied von dem was Recht ist und was an Recht gesprochen wird, und dazu gehört bei einer kaputten Fensterscheibe bestimmt keine Verurteilung zumal keine mutwillige Zerstörung vorliegt, frühestens dann wäre es ein Fall für 20 Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherheitsverwahrung. *Kopfschüttelnd*
Deswegen kannst du Sonja B. (Daumen hoch) ganz beruhigt glauben, denn alles andere ist einfach nur überzogener Käse.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du das Fenster vorsätzlich/absichtlich beschädigt hast ist es Sachbeschädigung, die wird gesondert verfolgt und kann durchaus mit der Leistung von Sozialstunden abgegolten werden. Die andere Seite ist die zivilrechtliche, also der eigentliche von Dir verursachte Schaden. Da kann der Eigentümer Ersatz der Aufwendungen verlangen, die notwendig waren, um das Fenster in den ursprünglichen Zustand wieder herstellenzu lassen. Das kann dann je nach Fenster, Glas Schwierigkeit bei Aus- und Widereinbau schon mal locker 200,00 - 400,00 € ausmachen.Diesen Schadensersatzanspruch muß Du zahlen - da geht nichts mit zusätzlichen Sozialstunden.
- KometLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es gibt zwei verschiedene Prozesse:
Den Strafrechtlichen, der vermutlich zu erzieherischen Maßnahmen führen wird: Sozialstunden oder Arrest
Dann gibts aber noch den Zivilprozess. Da kann der Geschädigte dich auf Schadenersatz verklagen. Und dass bedeutet: Scheibe bezahlen.
Übrigens, im Strafrechtlichen Prozess wird es als sehr sehr positiv angesehen, wenn der Täter versucht hat, den Schaden wieder gut zu machen.!
- hulgaLv 7vor 1 Jahrzehnt
lern erst mal richtig schreiben, das ist ja grauenhaft!
aber zu deiner frage, wenn es erstmalig war, wirst du für die kosten eines neuen fensters aufkommen müssen.
solltst du aber schon vorher auffällig geworden sein, dann kommst du wahrscheinlich nicht um sozialstunden herum.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du schreibst ja nicht welches Fenster es war. Normalerweise haften Deine Eltern für Dich.Bist Du aus dem Alter raus also schon 18, dann Du selbst. Das heist, das Fenster musst Du ersetzen.
Die beste Sölung ist natürlich Du oder Deine Eltern haben eine Haftpflichtversicherung, dann wird der Schaden von der Versicherung übernommen.
Hast Du das Fenster mit Absicht kaputt gemacht und Du bist noch keine 14J. haste Glück. Dann passiert nichts. Biste über 14 J. kannst mit einer Anzeige rechnen. Wenn dann die Scheibe nicht von Dir ersetzt wird gibts Sozialstunden.
Quelle(n): KAPAUN dein erster Satz ist wohl daneben, hier ist Frage und Antwort und keine rechtschreibprüfung. Vielleicht ist der arme Kerl ja Emigrant