Was für Rechte und Möglichkeiten hat der biologische Vater um sein Kind zu sehen !!!!!?
Also mein Freund hat einen Sohn (3) er lebt nun schon seit 2Jahren getrennt von seiner ex.+kind, anfangs der Trennung hat er den kleinen gar nicht gesehen, weil Trennungsphase, seit nem halben Jahr will er ihn alle zwei Wochen ABER das läuft so nach laune der Mutter das heißt die ersten dreimal alle zwei Wochen war der kleine da aber NUR 3Std. und jetzt ist es viel unregelmäßiger weil die mutter sagt sie hätten keine Zeit jetzt hat er ihn nach 6Wochen endlich mal wieder gesehen. Er will das im guten mit ihr lösen, aber das klappt nicht und er leidet drunter weil er den kleinen so selten sieht, er ist der festen Überzeugung das er als Papa keine Chancen hat und ich bin aber anderer Meinung JUGENDAMT etc, die Mutter nimmt sich raus das wir gewisse sachen nicht mit dem kleinen machen dürfen wie ins Schwimmbad gehen und das er eben nur mal so zwei-drei std. zu seinem papa darf!!! Finds sau-sch..
2007-04-15T12:17:15Z
NEIN, da mein Freund mit der anderen Frau nicht verheiratet war gibt es da keine Regelungen zumindest keine gerichtlich festgelegte
Tahany2007-04-16T05:45:16Z
Beste Antwort
Also soweit ich weiß, darf dein Freund seinen Sohn aller 14 Tage das ganze We haben, wenn sie den Kleinen nicht rausrückt, soll dein Freund zum jugendamt gehen, die werden ihn auf jeden Fall beraten, gibt es denn eine Vaterschaftsanerkennung? Wenn nicht, dann kann er nichts machen, wenn ja, dann soll er am besten zum JA gehen, die wissen doch am besten Bescheid, egal, ob er das Sorgerecht teilt oder nciht, er hat ein Recht, sein Kind zu sehen, ob er Unterhalt zahlt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Der Freund wir das mit dieser Frau nicht im Guten lösen. Wenn die beiden nicht verheiratet waren, sieht es ganz dunkel aus. Die Frau kann mit dem Vater des Kindes Ping-Pong spielen. Ich weiß einen Fall, wo nach zwei Jahren Prozess herauskam, dass der Papa zweimal wöchentlich anrufen durfte. Aber leider, leider war das Telefon dann komischerweise besetzt. Es ist furchtbar, aber der Freund wird den Kontakt zu dem Kind am besten in 15 Jahren anfangen, wenn der Sohn volljährig ist. So ist das nun mal in Deutschland. Aber, ach so: Geld wird er natürlich zahlen müssen, dafür wird sie schon sorgen.
ich weiß nicht wie die rechte heute sind aber ich hatte damals kein recht meine tochter zu sehen weil ich nicht mit der mutter von der kleinen verheiratet gewesen bin ... als nichtverheirateter mann hatte man damals ( meine tochter wurde 1981 geboren ) pflichten aber keine rechte .
Wenn es eine Vaterschaftsbestätigung gibt und dein Freund regelmässig seiner Unterhaltspflicht für das Kind nachkommt, hat er das Recht seinen Sohn regelmässig zu sehen. Das hängt in keinem Fall von den Launen der Mutter ab. Das sicherste wäre es sicherlich eine gerichtlich vollstreckbare Regelung. Dann hängt er nicht mehr von den Launen der Mutter ab. DAs ist allerdings mit viel Stress, ärger und rennerei verbunden. Er sollte auf jeden Fall aufpassen das er nicht den Kontakt zu seinem Sohn verliert. ( anrufen, Brief schreiben), sonst kann die Mutter dem Sohn einreden das der Vater ihn nicht sehen will ect. und der Sohn möchte am Ende keinen Kontakt mehr. Das Verhältnis zur Mutter wird sich in jeden Fall rapide verschlechtern.
Hatt die Mutter das alleinige Sorgerecht oder haben beide es?Wenn beide (geht auch bei unverheirate paare)dann Jugendamt Anwalt und Gericht !Die volle packung also!Es geht kostet nur ein wenig Zeit!Viel Glück!