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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Was hat der Vater den für Rechte?Kann vom Gericht aus festgelgt werden,wann der Vater das Kind sehen darf?

In welchen Fällen wird dem Vater das Sorgerecht vllig entnommen?Wann gibt es das gemeinsame Sorgerecht?Wenn de Mutter nicht bereit ist,das Kind ab und zu das Kind abzugeben,kann dann ein Gerichtsvollzieher beantragt werden?Kann die Mutter mit dem Kind beliebig verreisen?Ist es für das Sorgerecht entscheidend, wer den Scheidungsantrag stellt?Also,ich bin der Vater,was darf ich denn alles?

Update:

Ich weiß nicht wie es sich angehört haben soll aber ich liebe meinen Jungen über alles. wir haben uns heute entschieden unsere ehe zu brechen. ich trinke nicht, nehme keine dogen...ich war immer für mein baby da.ich habe die seite nach recherchen gefunden und mich sofort angemeldet um nach rat zu fragen.ich zahle unterhalt, auch wenn es keiner verlangt.es geht um mein kind und um meine exfrau.ich lasse sie doch nie im stich.ich wünschte ich hätte alles ausführlich beschrieben,damit mich keiner mit so etwas beschuldigt. ich bedanke mich trotzdem für die infos. P.S: er ist 8 Monate alt...

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also wenn das Kind Ehelich zur Welt gekommen ist dann hast auch du die gleichen Rechte wie deine Frau was die Kinder angeht.ABER!! Die grosse Ausnahmeregelung ist:ALKOHOL,DIE KINDER SCHLAGEN ODER VERNACHLAESSIGEN,KINDESMISSBRAUCH,WENN DU DROGEN NIMMST ODER DEINE EX DIR NACHWEISST DAS DU SIE GESCHLAGEN HATTESTdenn dann kannst du auch fuer deine Kinde kein guter Vater sein.Ich denke aber wenn 2 sich scheiden lassen das haben auch beide Schuld.Wenn einer von beiden einen anderen Partner hat und die Ehe verlassen hat dann muss man auch noch den neuen oder die neue unter die Luope nehmen denn wenn sie deine Kinder nicht mag dann ist das auch noch ein Problem.Es giebt kaum Grunde das das Gericht einer Mutter das Sorgerecht weg nimmt,warum denn auch?Mache nicht den Fehler den mein Freund gemacht hatte vor 25 Jahren.Er hatte alles getan damit er das Sorgerecht bekommt fuer seinen Sohn ,auch Sachen die nicht stimmten.Leider war die Folge eine Einweisung in ein Kinderheim bis die Sachlage geklaehrt war.Er hatte das Sorgerecht nicht bekommen.Man sagte ihm vom Jugendamt er sei nur Zahler sonnst nichts.Ich war Arbeiten mein ganzes Leben um meinen Kindern ein besseres Leben zu ermoglichen.Ich habe nicht gesoffen so wie mein Ex und auch keine Drogen genommen,hatte mich auch nicht rumgetrieben.Aber um den Stress fuer die Kinder bei einer Trennung aus dem Wege zu gehen gab es von Seiten des Jungetamtes nur diesen Weg,Eltern hatte ich nicht mehr.Willst du das deinen Kindern zu muten?Ich habe Anzeige gegen das Jugentamt gestellt und auch den Staat die Ex DDR dafuer verantwortlich gemacht die ja im Grundgesetz verankert hatten alles zum Wohl der Kinder zu entscheiden.Genau das Gegenteil ist eingetroffen.Das Jungentamt hatte sich nicht einmal die Muhe gemacht die Kinder dort einmal zu besuchen??!!Ich bin fast jeden Tag hingefahren und man hat mir auch den Zutritt nicht mehr verweigert.Ich war ein mal die Wochen beim Burgermeister und ein mal die Woche beim Gericht Jugendamt um meine Rechte durchzusetzen und einmal die Woche beim Wohnungsamt. So ein Kampf geht immer auf Kosten der Kinder.WILLST DU DAS WIRKLICH TUN? Es sei denn deine Kinder nehmen wirklich Schaden wenn sie bei der Mutter bleiben ,aber das musst du Luekenlos nachweisen und ich denke das wird schwer werden.Denn was in eurer Ehe war kannst du nicht beweisen ,auch nicht durch deine Eltern falls das so sein soll,halte die mal schon fern von deiner Ehe.Das gemeinsame Sorgerecht bekommt man wenn beide den Antrag stellen .Wenn ihr verheiratet ward dann wird auch bei einer Scheidung der Unterhalt der Kinder Gerichtlich geregelt.Wenn die Mutter dir das Kind verweigert muss sie doch Grunde haben oder?Ein Kind gegen die Mutter oder umgekehrt zu beeinflussen fuhrt auch auf Gesundheitliche Schaden des Kindes und sie kann dir das Besuchsrecht ganz enziehen lassen.Ein Gerichtsvollzieher kommt um jemanden was zu faenden,Kinder sind keine Faendbare Sache.Wenn das Kind nicht Ehelich war kann sie tun was immer sie will und sie wird dir auch nie ein Mittsprache Recht geben.Nein das spielt keine Rolle wer die Scheidung beantragt hatte.Du fragst was du alles darfst ,aber ich hab noch nicht einmal gelesen was du wirklich fuer dein Kind tun mochtest um es zu schutzen oder das du dein Kind vermisst oder Liebst,nichts von dem kann ich aus deinen Zeilen lesen!!!Ich denke mal das deine Frau gute Grunde hatte die Scheidung einzureichen.Denn dir geht es um Rache und nicht wirklich um ein Kind oder?Du sprichst nicht einmal wie alt dein Kind ist oder ob es ein Junge oder Maedchen ist,nicht von dem!!Alle Alarm Glocken lauten bei mir Sorry!

    Ach ja,meine Kinder hatte ich nach einen halben Jahr Kampf wieder bekommen weil mein Ex ausgezogen ist aus meiner Wohnung.Ich hatte im eine Wohnung besorgt was ja schon ein kl. Wunder war im Osten nach einen halben Jahr und ich habe die Zwangsraumung bewirkt und er hatte danach gesoffen bis der Arzt kam und unregelmaessig Unterhalt gezahlt.Als mein Sohn 15 Jahre alt war bekam ich keinen Pfennig Unterhalt mehr fuer seinen Sohn den er ja so geliebt hatte.Ich habe von Australien aus Klage eingereicht und er muss das heute noch nachzahlen an seinen Sohn.Das nenne ich Gerechtigkeit,aber meine Kinder haben Schaden davon genommen weil der Vater seinen Sohn wollte.Heute ist mein Sohn 23 und er meldet sich nur bei seinem Vater wenn er Geld braucht.So kann es kommen wenn man zu wenig fuer sein Kind tut und nicht genug Liebe und Zeit fuer sien Kind hat!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    der Vater (gemeinsames Sorgerecht) hat die gleichen Rechte, wie die Mutter. Ein Familiengericht kann festlegen, wann und wie lange der Vater sein Kind sehen dart. Jedoch muss es erst prozessiert werden, d.h. Anwalt, Klage, Gericht. Versuch es lieber zuerst über das Jugendamt, sollte es nicht klappen, dann zum Anwalt usw.

    Einem Vater wird das gemeinsame Sorgerecht nur dann entzogen, wenn Vernachlässigung des Kindes, Agressivität..Gewalttätigkeiten dem Kind gegenüber, Drogenkonsum und kein Interessa am Kind nachzuweisen sind, bzw. bekannt sind.

    Nach einer Trennung/Scheidung bekommen "verheiratete" Eltern das gemeinsame Sorgerecht vom Familiengericht zugesprochen. Es soll sich auch bei "nicht verheirateten" bald das Sorgerecht ändern. Somit werden auch die Väter miteinbezogen.

    Nein! Ein Gerichtsvollzieher kann nur Pfändbare bzw. Gegenstände pfänden. Was ein Vater hier tun kann und sollte ist, sich an das zuständige Jugendamt wenden. Versuch über einen Jugendamt-Betreuer einen Beratungsgespräch mit der Mutter Deines Kindes zu führen.

    Er wird vermitteln und das beste für euer Kind suchen. Meistens dürfen dann die Väter nach bestimmten Zeiten/Tagen die Kinder sehen.

    In den meisten Fällen bekommen die Mütter das Kind zugesprochen, das nennt sich dann Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da, wo das Kind wohnt. Wer das Aufhentsbestimmungsrecht hat, kann ohne Zustimmung des anderen Elternteils verreisen. Ausser bei Verdacht einer Kindesentführung.

    So viel ich weiss, ist es egal, wer den Antrag stellt. Das hat eher mit den Gründen der Scheidung zu tun, die dann bei dem Sorgerechtsstreit miteinbezogen werden. Das heisst: Gewalttätigkeit in der Ehe und gegen das Kind. Ganz gleich wer der Gewalttätige war.

    Versuch auf jedem Fall mit der Kindes-Mutter einen vernünftiges Gespräch zu führen und bleib mit ihr im guten Kontakt...wegen dem Kind. Denn manche reagieren aus Trotz und veweigern dem Vater dann den Kontakt, aus ihren persönlichen abgeneigten Gründen.

    Versuch über das Jugendamt, Kontakt zu Deinem Kind aufrecht zu erhalten.

    Lass Dich von verschiedenen Beratungsstellen informieren, was Du noch für welche Möglichkeiten hast.

    - Caritas

    - AWO

    - Pro Familia

    - Jugendamt

    Wünsche Dir viel Glück und versuch immer auf dem guten Weg mit der Kindes-Mutter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der vernünftigste Weg ist ein guter Anwalt für Familienrecht,den du dir auch leisten kannst wenn du ihn nicht bezahlen kannst,denn dann übernimmt unser Sozialstaat die Kosten.Trau dich und es wird einen vernünftige Regelung getroffen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vater hat bei einem ehelich geborenen Kind grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam. Von den Gerichten wird das auch so beibehalten, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen. Wenn das Kind in seinen 8 Monaten bei Euch gemeinsam aufgewachsen ist, wird auch das gemeinsame Sorgerecht heraus kommen - es sei denn, die Mutter will Theater machen. Das Gericht würde dann wahrscheinlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter übertragen, aber ein Umgangsrecht ausurteilen. Das würde, bei so einem Winzling, sehr auf die Gegebenheiten ankommen - hat der Vater eine eigene, babytaugliche Wohnung?? Normalerweise bleibt es aber dabei, dass Vater und Mutter gemeinsam entscheiden sollen. Geht das nicht, greift das Gericht im Interesse des Kindes ein. Ein Umgangsrecht kann nur entzogen werden, wenn sehr, sehr wichtige Gründe vorliegen. Wenn der KLeine vorher einen liebevollen Papa hatte, wird das sicher nicht der Fall sein!! Der Gerichtsvollzieher kann tatsächlich beauftragt werden, wenn das Umgangsrecht nicht eingehalten wird - auf beiden Seiten!! D.h., wenn Mutter das Kind nicht hergibt oder Papa es nicht pünktlich zurück bringt. Das ist aber wirklich die allerletzte Möglichkeit, die für das Kind schrecklich ist, wenn es das versteht!! Ich habe sowas erlebt. Das Kind war damals 11 Jahre alt und wurde von der Mutter mit Polizeigewalt abgeholt, nachdem es allein zum Vater gefahren war. Es war schrecklich!! - Es spielt überhaupt keine Rolle, wer die Scheidung beantragt!! Bitte, versucht Euch zuerst zu EINIGEN, im Interesse Eures Kindes!! Alles Gute!!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    dem Vater wird das Sorgerecht entzogen wenn er nachweislich sein Kind vernachlässigt oder ihm schadet und dies Beweisbar ist (Mißhandlung,Gefahr der Kindesentführung ins Ausland usw.usw.und natürlich wenn das Gericht ihm das Sorgerecht nach einem Antrag der ExFrau entzieht).Das gemeinsame Sorgerecht gibt es wenn ein Kind in der Ehe gezeugt wurde und meines Wissens wenn die Frau bereit ist es zu teilen (ohne Heirat).Wenn die Mutter das Kind nicht für das Umgangsrecht herausrückt,kannst Du das per Gerichtsverfügung verlangen.Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube Polizeilich kannst Du die Herausgabe des Kindes auch durchsetzen.Wenn die Mutter sich trotzdem weigert wird Ihr ein Bußgeld erteilt.Desweiteren macht das natürlich nicht unbedingt einen guten Eindruck beim JuAmt wenn die Mutter Dir Steine in den Weg legt und Du glaubhaft machen kannst das Dir an dem Umgang und der "Erziehung" (soweit es Deine Rechte betrifft)des Kindes liegt.Meine Ex hatte es auch einmal kurz nach der Scheidung versucht.Nachdem ich aber mitgeteilt habe das wenn sie es nicht tut ich mit der Polizei zurückkomme oder es gerichtlich Durchsetze klappte es auf einmal (aber vorsichtig solche Aktionen sind schon heavy und dem Kind das es dann natürlich mitbekommt nicht unbedingt guttuend.Die Mutter kann mit dem Kind nicht einfach so verreisen (zumindestens was das Ausland angeht) beim gemeinsamen Sorgerecht.Das fällt unter Aufenthaltsbestimmungsrecht Dein Teil des Sorgerechts besteht daraus das Deine Ex gewisse wichtige Entscheidungen nur mit Dir gemeinsam durchführen darf.(Schwerwiegende Operationen bedürfen der Zustimmung beider Elternteile,Schulwahl usw).Aber genaue Antworten auf Deine Fragen findest Du auf der Homepage des Väteraufbruchs.Die haben auch ne kostenlose Hotline.Mir haben die auch schon einmal geholfen.Und ich muss sagen eine sehr gute Einrichtung

  • Lili
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei so kleinen Kindern muss abgewogen werden, wie viele Stunden am Tag ein Umgang möglich ist.

    Ihr seid verheiratet, habt also gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das kann Dir nur aus gravierenden Gründen entzogen werden. Das sehe ich allerdings nicht. Wer den Scheidungsantrag stellt ist im Bezug auf das SR völlig uninteressant.

    Ich würde mich erst einmal an das Jugendamt wenden und gemeinsam mit der Mutter ausloten, wie viel Umgang mit dem Kleinen möglich ist.

    Hier gibt es ein Forum, da können Dir Experten auch noch genaue Auskunft geben:

    http://forum.isuv.de/index.php

  • vor 4 Jahren

    guy kann nichts tun, Gottes Tiergarten ist groß. Schlucke ein paarmal schwer und dann versuch es zu verdauen. Eine besch..... project aber replaced into soll guy dir da raten? Mache das Beste daraus, aber zerstöre nicht die Beziehung zwischen dir und deinem eigenen Fleisch und Blut, das lohnt sich nicht, denn es ändert nichts. Bleibe MUTTER - immer, egal replaced into kommt!

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Um ein Mädchen, die Sie mögen gewinnen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, aber wenn Sie die Tipps in diesem Verfahren folgen wird viel einfacher http://freundin.gewinnt.info/ sein

    Viel Erfolg!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich selbst bin geschieden also: Die Eltern können das gemeinsame Sorgerecht behalten, aber dann hast du das Recht mit zu entscheiden ob deine Frau ins Ausland!! verreisen darf, bei Op´s z.B musst du dann mit unterschreiben außer im Notfall, wenn einer von beiden das Sorgerecht hat: z.B deine Frau- du hast ein RECHT auf Umgang ein Recht auf Besuche, ein Recht zeit mit deinem Jungen alleine zu verbringen, in den meisten Fällen bei Antrag bekommt die mutter das Sorgerecht wenn kein Schwerwiegender Grund vorliegt das sie nciht gut sei bzw die versorgung des kindes nicht gesichert ist das wird überprüft vom Jugendamt mit angemeldeten Terminen und ohne anmeldung

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also 1. gibt es ja Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Viele unterschätzen die Bedeutung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Den wenn Du z.B. nur das Sorgerecht - aber nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht - hast, könnte Deine Frau ohne Weiteres mit dem Kind - ohne Absprache - in Urlaub fahren etc. Der optimale Fall ist natürlich beide Elternteile haben gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Heutzutage sind die Gerichte da auch sehr aufgeschlossen. Schwierig wird es nur, wenn Du das Kind komplett zu Dir nehmen willst.

    Du hast natürlich das Recht, Dein Kind zu sehen und kannst das notfalls auch gerichtlich einklagen. Wenn Deine Frau und Du zu keiner gütlichen Einigung gelangen könnte, solltet Ihr (Du) vielleicht erst Mal das Jugendamt in Anspruch nehmen, die sind auch immer um eine einvernehmliche Regelung bemüht.

    Vielleicht hilft Dir die Seite - mit angeschlossenem Forum:

    http://forum.sorgerecht.de/

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