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Was für Rechte und Möglichkeiten hat der biologische Vater um sein Kind zu sehen !!!!!?

Also mein Freund hat einen Sohn (3) er lebt nun schon seit 2Jahren getrennt von seiner ex.+kind, anfangs der Trennung hat er den kleinen gar nicht gesehen, weil Trennungsphase, seit nem halben Jahr will er ihn alle zwei Wochen ABER das läuft so nach laune der Mutter das heißt die ersten dreimal alle zwei Wochen war der kleine da aber NUR 3Std. und jetzt ist es viel unregelmäßiger weil die mutter sagt sie hätten keine Zeit jetzt hat er ihn nach 6Wochen endlich mal wieder gesehen. Er will das im guten mit ihr lösen, aber das klappt nicht und er leidet drunter weil er den kleinen so selten sieht, er ist der festen Überzeugung das er als Papa keine Chancen hat und ich bin aber anderer Meinung JUGENDAMT etc, die Mutter nimmt sich raus das wir gewisse sachen nicht mit dem kleinen machen dürfen wie ins Schwimmbad gehen und das er eben nur mal so zwei-drei std. zu seinem papa darf!!!

Finds sau-sch..

Update:

NEIN, da mein Freund mit der anderen Frau nicht verheiratet war gibt es da keine Regelungen zumindest keine gerichtlich festgelegte

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also soweit ich weiß, darf dein Freund seinen Sohn aller 14 Tage das ganze We haben, wenn sie den Kleinen nicht rausrückt, soll dein Freund zum jugendamt gehen, die werden ihn auf jeden Fall beraten, gibt es denn eine Vaterschaftsanerkennung? Wenn nicht, dann kann er nichts machen, wenn ja, dann soll er am besten zum JA gehen, die wissen doch am besten Bescheid, egal, ob er das Sorgerecht teilt oder nciht, er hat ein Recht, sein Kind zu sehen, ob er Unterhalt zahlt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Freund soll zum Jugendamt gehen und notfalls vor Gericht ziehen und sein Besuchsrecht oder Sorgerecht einklagen.

    Das ist nicht in Ordnung was die Mutter macht, das kann sie nur so lange nichts geregelt ist.

    Viel ERfolg!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei der Trennung gab es doch sicherlich irgendein Urteil zum Sorgerecht und Umgangsrecht, oder?

    Wenn mit der Mutter nicht friedlich alles gelöst werden kann, sollte dein Freund sich Rat vom Jugendamt holen, notfalls von einem Anwalt für Familienrecht. Die erklären ihm dann alle weitere mögliche Schritte.

    Es ist ja auch für den Kleinen wichtig einen regelmäßigen Kontakt zum Vater zu haben.

    Viel Glück dabei.

  • vor 4 Jahren

    Hallo, der Vater (gemeinsames Sorgerecht) hat die gleichen Rechte, wie die Mutter. Ein Familiengericht kann festlegen, wann und wie lange der Vater sein form sehen dart. Jedoch muss es erst prozessiert werden, d.h. Anwalt, Klage, Gericht. Versuch es lieber zuerst über das Jugendamt, sollte es nicht klappen, dann zum Anwalt usw. Einem Vater wird das gemeinsame Sorgerecht nur dann entzogen, wenn Vernachlässigung des Kindes, Agressivität..Gewalttätigkeiten dem form gegenüber, Drogenkonsum und kein Interessa am form nachzuweisen sind, bzw. bekannt sind. Nach einer Trennung/Scheidung bekommen "verheiratete" Eltern das gemeinsame Sorgerecht vom Familiengericht zugesprochen. Es soll sich auch bei "nicht verheirateten" bald das Sorgerecht ändern. Somit werden auch die Väter miteinbezogen. Nein! Ein Gerichtsvollzieher kann nur Pfändbare bzw. Gegenstände pfänden. replaced into ein Vater hier tun kann und sollte ist, sich an das zuständige Jugendamt wenden. Versuch über einen Jugendamt-Betreuer einen Beratungsgespräch mit der Mutter Deines Kindes zu führen. Er wird vermitteln und das beste für euer form suchen. Meistens dürfen dann die Väter nach bestimmten Zeiten/Tagen die Kinder sehen. In den meisten Fällen bekommen die Mütter das form zugesprochen, das nennt sich dann Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da, wo das form wohnt. Wer das Aufhentsbestimmungsrecht hat, kann ohne Zustimmung des anderen Elternteils verreisen. Ausser bei Verdacht einer Kindesentführung. So viel ich weiss, ist es egal, wer den Antrag stellt. Das hat eher mit den Gründen der Scheidung zu tun, die dann bei dem Sorgerechtsstreit miteinbezogen werden. Das heisst: Gewalttätigkeit in der Ehe und gegen das form. Ganz gleich wer der Gewalttätige warfare. Versuch auf jedem Fall mit der Kindes-Mutter einen vernünftiges Gespräch zu führen und bleib mit ihr im guten Kontakt...wegen dem form. Denn manche reagieren aus Trotz und veweigern dem Vater dann den Kontakt, aus ihren persönlichen abgeneigten Gründen. Versuch über das Jugendamt, Kontakt zu Deinem form aufrecht zu erhalten. Lass Dich von verschiedenen Beratungsstellen informieren, replaced into Du noch für welche Möglichkeiten hast. - Caritas - AWO - professional Familia - Jugendamt Wünsche Dir viel Glück und versuch immer auf dem guten Weg mit der Kindes-Mutter.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Freund wir das mit dieser Frau nicht im Guten lösen. Wenn die beiden nicht verheiratet waren, sieht es ganz dunkel aus. Die Frau kann mit dem Vater des Kindes Ping-Pong spielen. Ich weiß einen Fall, wo nach zwei Jahren Prozess herauskam, dass der Papa zweimal wöchentlich anrufen durfte. Aber leider, leider war das Telefon dann komischerweise besetzt. Es ist furchtbar, aber der Freund wird den Kontakt zu dem Kind am besten in 15 Jahren anfangen, wenn der Sohn volljährig ist. So ist das nun mal in Deutschland. Aber, ach so: Geld wird er natürlich zahlen müssen, dafür wird sie schon sorgen.

    Quelle(n): www.papa.com
  • vor 1 Jahrzehnt

    ich weiß nicht wie die rechte heute sind aber ich hatte damals kein recht meine tochter zu sehen weil ich nicht mit der mutter von der kleinen verheiratet gewesen bin ... als nichtverheirateter mann hatte man damals ( meine tochter wurde 1981 geboren ) pflichten aber keine rechte .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es eine Vaterschaftsbestätigung gibt und dein Freund regelmässig seiner Unterhaltspflicht für das Kind nachkommt, hat er das Recht seinen Sohn regelmässig zu sehen. Das hängt in keinem Fall von den Launen der Mutter ab.

    Das sicherste wäre es sicherlich eine gerichtlich vollstreckbare Regelung. Dann hängt er nicht mehr von den Launen der Mutter ab. DAs ist allerdings mit viel Stress, ärger und rennerei verbunden. Er sollte auf jeden Fall aufpassen das er nicht den Kontakt zu seinem Sohn verliert. ( anrufen, Brief schreiben), sonst kann die Mutter dem Sohn einreden das der Vater ihn nicht sehen will ect. und der Sohn möchte am Ende keinen Kontakt mehr. Das Verhältnis zur Mutter wird sich in jeden Fall rapide verschlechtern.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • Hatt die Mutter das alleinige Sorgerecht oder haben beide es?Wenn beide (geht auch bei unverheirate paare)dann Jugendamt Anwalt und Gericht !Die volle packung also!Es geht kostet nur ein wenig Zeit!Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich sindTrennungen in denen Kinder zum Handkuss kommen immer ein schwieriges Kapitel, speziell wenn das Kind aus einer unehelichen Beziehung entstanden ist. In den meisten Fällen wird automatisch die Vormundschaft an die Mutter übertragen die sich für solche Fragen dann auch nicht an die Fürsorge wenden muss. Ist die Ex. aber noch Minderjährig oder liegt ein Sozialfall vor, wie zB Arbeitslosigkeit, unfähig zur Kindererziehung durch phisische oder Psychische Beeinträchtigung prüft die Fürsorge das Sorgerecht. Wenn all das nicht zutrifft bleibt nur mehr der Weg zum Jugendamt, wo man das Besuchsrecht schriftlich festhält und das auch bindend ist.Für Dinge die man mit Kindern unternimmt gibt es im Grunde keine Beschränkungen,sie dürfen nur weder Psychischen wie phischen Schaden herbei führen

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