Quellennachfrage?
Hallo zusammen,
Ich benötige den Paragrafen und genauen Passus der klausel "... der hilfebedürftige hat jede Möglichkeit zur minderung seiner bedürftigkeit zu nutzen ... " im Bezug auf das SGB II sprich Hartz IV. Es geht darum, das meine Freundin vom Arbeitsamt den 400 Job verboten bekommt, damit sie an einem Bewerbertraining teilnehmen kann. Sie soll gefälligst Kündigen, und das kann ja wohl nciht angehen oder ?
Bitte entsprechende Quellen, am besten zuverlässige Links zu Auszügen aus dem SGB II Posten, hab selbst lange gesucht aber leider nichts gefunden, wahrscheinlich weil ich den genauen Wortlaut nicht kenne..
Danke im vorraus