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Quellennachfrage?
Hallo zusammen,
Ich benötige den Paragrafen und genauen Passus der klausel "... der hilfebedürftige hat jede Möglichkeit zur minderung seiner bedürftigkeit zu nutzen ... " im Bezug auf das SGB II sprich Hartz IV. Es geht darum, das meine Freundin vom Arbeitsamt den 400 Job verboten bekommt, damit sie an einem Bewerbertraining teilnehmen kann. Sie soll gefälligst Kündigen, und das kann ja wohl nciht angehen oder ?
Bitte entsprechende Quellen, am besten zuverlässige Links zu Auszügen aus dem SGB II Posten, hab selbst lange gesucht aber leider nichts gefunden, wahrscheinlich weil ich den genauen Wortlaut nicht kenne..
Danke im vorraus
3 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
das vielleicht???
§ 2 Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Quelle(n): http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/ - Onkel BräsígLv 7vor 1 Jahrzehnt
Und ob das geht! Ein 400€ Job ist kaum angetan, eine dauernde Vollbeschäftigung zu begründen. Dieses "Bewerbungstraining" angeblich schon! Auch wenn hier der Wunsch der Vater des Gedanken ist!
Es braucht keine Quellen, denn die sinngemäÃén Begründungen stehen hier schon und die werden nach Leibeskräften ausgeschlachtet. Auch ich habe so ein Training (durch meinen eigenen ehemaligen Azubi) angedroht bekommen. Um dem zu entgehen, habe ich mich selbständig gemacht und bin (leider ERST NACH ABLAUF VON 2 JAHREN!!!!!) wieder auf dem Amt erschienen!
- vor 1 Jahrzehnt
die frage ist ja nun schon beantwortet, unten ein link zuner seite mit jeder menge stuff zu alg 2.