Bin seit 2/07 getr.lebend.Mein Mann will Steuererklärung 2006 allein für sich machen. Kann er das? Und ich?
Kann er das rückwirkend einfach tun. Dann komme ich in Steuerklasse 1 und muss für das ganze Jahr Steuern nachzahlen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich beim Finanzamt noch für das Jahr 2006 meine St.Erklärung für Steuerklasse 3 machen kann?
Anonym2007-02-15T11:10:52Z
Beste Antwort
Du schreibst er will das rückwirkend tun. Ich verstehe es daher so, das für 2006 schon eine gemeinsamer Erklärung abgegeben wurde.
Mann kann, auch wenn der Einkommensteuerbescheid bereits erlassen wurde, "innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist", die Erklärung rückwikend ändern lassen.
Dadurch fällt der jenige zurück in Steuerklasse 1, der bisher die Steuerklasse 3 hatte. Auch derjenige mit Steuerklasse 5 fällt zurück in Steuerklasse1. Jedoch gibt es einen Unterschied: Derjenige der die Klasse 3 hat muss auf jedenfall an das Finanzamt nachzahlen. Der ander bekommt Geld heraus.
Die Möglichkeit einer "Getrennten Veranlagung" besteht immer und hat nichts mit zusammenleben zu tun.
Es hat nichts mit Steuerbetrug zu tun oder weil ihr zusammengelebt habt, das ihr auf jedenfall eine "Zusammenveranlagung" durchführen müsst.
>>> Das ist totaler Quatsch!!!!! <<<
Vorteilhaft ist es für Dich in den sauren Apfel zu beissen und für 2007 die Steuerklasse 3 auf 1 abändern zu lassen, damit es bei der nächsten Erklärung nicht zu einer Nachzahlung kommt.
Da ihr 2007 noch zusammengelbt habt ist es zwar nicht erforderlich, aber es würde wieder eine Nachzahlung erfolgen.
An Arnie74: Wenn es dein Beruf bzw. tägl. Praxis ist versteh Dich nicht. 1. Die Fallkonstellation besagt das die Ehefrau St-Kl. III hat. 2. Bei verh. Ehel. gibt es keine >>Einzelveranlagung<<, nur getr. Veranlagung 3. Bei verh. nach dem LpartG gibt es die Einzelveranlagung 4. Bring keine Begriffe durcheinander!!!
Eine gemeinsame Steuererklärung bedarf beider Zustimmung! Jeder kann eine getrennte Veranlagung durchführen, wenn er das will. Dein Mann ist also im Recht und darf das... Versuch ihm klarzumachen, dass beide von einer Zusammenveranlagung profitieren können, da die Erstattung geteilt wird! PS nochmal zur Klärung wegen der falschen Tipps: Eine Zusammenveranlagung ist kein Muss, auch nicht in der Ehe! Nur wenn beide Partner das wollen, gibt es die!
Wenn Ihr getrennt wart, kann er es auch machen. Er kann seine Steuerklasse eh schon ändern, wenn ihr nicht zusammenlebt. Von einem Arbeitskollegen meines Mannes hat sich die Frau letzten Herbst getrennt. Weil sie auch horrende Unterhaltsansprüche gelten machen wollte, hat sein Anwalt ihm geraten, im neuen Jahr gleich die Steuerklasse ändern zu lassen. Was auch kein Problem war, da er nur nachweisen musste, das sein Frau ausgezogen war. Das heißt man muss dafür nicht seine Scheidung abwarten. Wenn er Dir nun eins auswischen will, musst Du wohl in den sauren Apfle beissen, oder erkundige Dich umgehend beim Finanzamt. Wenn Du 3 hast, warst Du auch die Hauptverdienerin, also kannst Du doch mehr absetzen, als dein Nochmann!