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Bin seit 2/07 getr.lebend.Mein Mann will Steuererklärung 2006 allein für sich machen. Kann er das? Und ich?

Kann er das rückwirkend einfach tun. Dann komme ich in Steuerklasse 1 und muss für das ganze Jahr Steuern nachzahlen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich beim Finanzamt noch für das Jahr 2006 meine St.Erklärung für Steuerklasse 3 machen kann?

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du schreibst er will das rückwirkend tun. Ich verstehe es daher so, das für 2006 schon eine gemeinsamer Erklärung abgegeben wurde.

    Mann kann, auch wenn der Einkommensteuerbescheid bereits erlassen wurde, "innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist", die Erklärung rückwikend ändern lassen.

    Dadurch fällt der jenige zurück in Steuerklasse 1, der bisher die Steuerklasse 3 hatte.

    Auch derjenige mit Steuerklasse 5 fällt zurück in Steuerklasse1.

    Jedoch gibt es einen Unterschied: Derjenige der die Klasse 3 hat muss auf jedenfall an das Finanzamt nachzahlen.

    Der ander bekommt Geld heraus.

    Die Möglichkeit einer "Getrennten Veranlagung" besteht immer und hat nichts mit zusammenleben zu tun.

    Es hat nichts mit Steuerbetrug zu tun oder weil ihr zusammengelebt habt, das ihr auf jedenfall eine "Zusammenveranlagung" durchführen müsst.

    >>> Das ist totaler Quatsch!!!!! <<<

    Vorteilhaft ist es für Dich in den sauren Apfel zu beissen und für 2007 die Steuerklasse 3 auf 1 abändern zu lassen, damit es bei der nächsten Erklärung nicht zu einer Nachzahlung kommt.

    Da ihr 2007 noch zusammengelbt habt ist es zwar nicht erforderlich, aber es würde wieder eine Nachzahlung erfolgen.

    An Arnie74:

    Wenn es dein Beruf bzw. tägl. Praxis ist versteh Dich nicht.

    1. Die Fallkonstellation besagt das die Ehefrau St-Kl. III hat.

    2. Bei verh. Ehel. gibt es keine >>Einzelveranlagung<<, nur getr. Veranlagung

    3. Bei verh. nach dem LpartG gibt es die Einzelveranlagung

    4. Bring keine Begriffe durcheinander!!!

    Quelle(n): Einkommensteuergesetz und Beruf
  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine gemeinsame Steuererklärung bedarf beider Zustimmung!

    Jeder kann eine getrennte Veranlagung durchführen, wenn er das will. Dein Mann ist also im Recht und darf das...

    Versuch ihm klarzumachen, dass beide von einer Zusammenveranlagung profitieren können, da die Erstattung geteilt wird!

    PS nochmal zur Klärung wegen der falschen Tipps:

    Eine Zusammenveranlagung ist kein Muss, auch nicht in der Ehe! Nur wenn beide Partner das wollen, gibt es die!

    Quelle(n): Steuerrecht
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi...

    ganz so, wie bisher geschrieben ist es nicht.

    Eheleute die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung (Anwendung der "Single"-Steuertabelle) zu wählen.

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die gleiche Meldeadresse vorliegt, vielmehr spielt das Bestehen einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft eine Rolle. Und diese Voraussetzungen müssen an nur einem Tag im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) erfüllt sein.

    Theoretisch könnte also für 2006 und sogar für 2007 eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden.

    Der Zusammenveranlagung müssen beide Eheleute zustimmen, die getrennte Veranlagung kann von einem beantragt werden, was zur Folge hat, das für beide eine getrennte Veranlagung durchzuführen ist.

    Aber: Wenn bei dem beantragenden Ehegatten nur geringes Einkommen vorliegt und sich dadurch keine Steuerfestsetzung für ihn ergibt, ist die Beantragung einer getrennten Veranlagung unwirksam. Dein "Noch"-Ehemann könnte also nicht aus reiner Böswilligkeit eine getrennte Veranlagung einreichen, wenn obriges auf ihn zutreffen würde.

    Sofern es zu einer Scheidung kommt, leg bitte die Steuerbescheide deinem Rechtsanwalt vor.

    Vielleicht findet sich ja doch noch die Möglichkeit, dass du dich mit deinem Mann einigst.

    Vorsorglich für 2007 die Steuerklasse ändern lassen, falls noch nicht geschehen.

    Viel Glück

    wünscht das kleine Zotteltier

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Ihr getrennt wart, kann er es auch machen. Er kann seine Steuerklasse eh schon ändern, wenn ihr nicht zusammenlebt. Von einem Arbeitskollegen meines Mannes hat sich die Frau letzten Herbst getrennt. Weil sie auch horrende Unterhaltsansprüche gelten machen wollte, hat sein Anwalt ihm geraten, im neuen Jahr gleich die Steuerklasse ändern zu lassen. Was auch kein Problem war, da er nur nachweisen musste, das sein Frau ausgezogen war.

    Das heißt man muss dafür nicht seine Scheidung abwarten. Wenn er Dir nun eins auswischen will, musst Du wohl in den sauren Apfle beissen, oder erkundige Dich umgehend beim Finanzamt. Wenn Du 3 hast, warst Du auch die Hauptverdienerin, also kannst Du doch mehr absetzen, als dein Nochmann!

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  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    also mein mann lebt auch gerade in scheidung und hat das selbe gerade durchmachen müssen. er stellt nun auch fest ( obwohl die scheidung NOCH NICHT DURCH IST ! ! ! ) das man auch getrennt lebend, getrennt veranlagt werden muss!

    und laut steuerberater ist das auch ganz normal sobald ihr eine getrennte meldeadresse habt

    - auch rückwirkend wenn dann nachzahlungen anfallen.

    Anders sieht es auch wenn ihr noch eine meldeadresse habt...solange werdet ihr zusammen veranlangt !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, Du bringst da ein paar Dinge durcheinander.

    Erst einmal zur gemeinsamen bzw. getrennten Steuer. Wenn man verheiratet ist, dann kann man zwischen der getrennten oder der Zusammen-Veranlagung frei wählen (§ 26 ff. EStG). Die gemeinsame Veranlagung bringt nur dann Vorteile, wenn der Gehaltsunterschied bei den beiden Eheleuten groß ist bzw. wenn vielleicht ein Ehepartner nichts verdient.

    Bei der Zusammen-Veranlagung wird einfach das Einkommen der beiden Eheleute zusammengerechnet, dann auf beide Eheleute zu gleichen Teilen aufgeteilt und anschließend für das jeweilige "halbe" Einkommen die Steuer berechnet; dann wieder zuammengerechnet. Da wir einen progressiven Steuertarif haben, d.h. der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen, wird auf das gesamte Einkommen ein niedrigerer Steuerbetrag fällig - das ganze nennt sich Splitting-Tarif.

    Beispiel:

    Einkommen (einschl. gesetzlicher Abzüge, wie Sonderausgaben, usw.)

    Er 50.000 EUR , Du 10.000 EUR:

    Einkommensteuer gesamt 11.614 EUR nach Splittingtarif

    Bei getrennter Veranlagung:

    Einkommensteuer: Er 13.096 EUR; Du 398 EUR

    Das Ganze hat aber rein gar nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun. Die Lohnsteuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich als Vorauszahlung abgezogen wird, die dann auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld angerechnet wird.

    Jetzt zu Deinem konkreten Fall: Wenn Dein Ehemann für 2006 die getrennte Veranlagung wählen möchte, kann ihn das unter Umständen teurer kommen. Und genau dann, wenn er - wie oben beschrieben - viel mehr verdient als Du.

    Also keine Sorge. Da Dein Mann Lohnsteuerklasse 3 hat (und Du denke ich 5), verdient er mehr als Du. Somit kann ihn das Nachzahlungen einbringen.

    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

    An Mark S:

    Natürlich hast Du recht, es heißt richtig getrennte Veranlagung; die Einzel-Veranlagung gibt es nur bei nicht verheirateten.

    Aber eines muss ich dann zu Deinen Ausführungen anmerken: Klar kann man in der Einspruchsfrist des ESt-Bescheid ändern lassen. Das hat aber keine Auswirkungen auf die Steuerklasse des Jahres. Diese kann rückwirkend nicht mehr geändert werden. Geändert werden kann nur die des laufenden Jahres.

    Quelle(n): Einkommensteuergesetz, tägliche Praxis
  • vor 1 Jahrzehnt

    habe mich 2000 getrennt und 2001 meine Steuererklärung für mich alleine gemacht für das Jahr 2000, du musst halt getrennte Veranlagung ankreuzen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn beide Steuern gezahlt haben hat jeder das Recht gemeinsam veranlagt zu werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ihr euch erst 2007 getrennt lebend gemeldet habt und bisher gemeinsam veranlagt wart, müsst ihr auch die 2006er Steuererklärung als gemeinsam veranlagt machen.

    Bin mir 100% sicher, weil meine Exfrau mir die Steuermachzahlung zu gerne reingedrückt hätte...

    Lt. Gesetz ist der Partner aber zu gemeinsamer Veranlagung verpflichtet, nach dem Schreiben meiner Anwältin an ihre hat sie sofort eingewilligt! Laß dich nicht einschüchtern...

    Übrigens:

    Bei Trennung im Jahr 2007 werdet ihr auch noch für dieses Jahr gemeinsam veranlagt! Getrennt erst ab 2008...

    Quelle(n): Gleiche Situation erlebt!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    ich würde an deiner stelle beim zuständigen Finazamt mal anrufen und nachfragen ..mit Steuernummerangabe usw..

    da Ihr 2006 nicht nur noch verheiratet wart sondern auch gemeinsam gelebt habt dürfte das schwierig werden ..

    ansosnten dem Finanzbeamten sagen das du vermutest das dein Noch Ehemann Steuerbetrug vorhat .. wat meinste wie hellhörig die da werden ..

    gruss darkzone

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