Nicht der Hund muss zum Wesenstest, sonder der Halter! Teil II?
Ich freue mich über eure Resonanz im ersten Teil. Nun möchte ich in Kurzform folgende Geschichten erzählen. Ein sogenannter Familienhund greift ohne Grund jeden kleinen Hund an. Mehrer Anzeigen haben nicht gefruchtet, Rechnungen vom Tierarzt wurden nicht bezahlt. Der Hund läuft weiterhin OHNE Halsband, Leine und Maulkorb durch die Gegend. Der Halter ist auch noch stolz auf diesen Hund. Jeder macht einen riiiiiesen Bogen, sobald der Hund im Blickfeld erscheind. Der zweite Hund ist ein Jagdhund. Hat mehrfach Hunde angegriffen. Anzeigen wegen Körperverletzung wurde eingestellt und die Sachbeschädigung (Hund) wurde gar nicht erst weiter erwähnt. Was muss erst passieren, dass Behörden und Ämter so reagieren, dass keine Gefahr mehr für Mensch und Tier von dieser Art Hunden ausgeht. Sind diese Hunde überhaupt noch sozialisierungsfähig. Welche Sanktionen sollten dem Halter auferlegt werden.
2007-02-11T02:00:55Z
Muss erst ein Kind dran glauben ( wie mehrfach in den Medien berichtet), bevor Behörden reagieren? Könnten solche Vorfälle nicht schon im Keim erstickt werden? Ich bin sehr auf eure Antworten gespannt. Lg Mali
2007-02-11T02:11:35Z
Hallo Onkel Bräsig, was nutzt der Hundeführerschein, wenn bei der Prüfung Halter und Hund perfekt "zusammenarbeiten", aber in der "freien Wildbahn" alles anders läuft?????
angelbo2007-02-11T02:19:35Z
Beste Antwort
Das ist eine komplizierte Frage, die du jetzt stellst. Um auf deine vorige Frage noch mal einzugehen. Diesem Menschen sollte ganz klar ein Hundeführerschein auferlegt werden, und wenn er sich nicht daran hält, rigoros die Hunde entfernt werden. Was man sonst noch machen könnte, ist vielleicht eine Sammelklage, da Einzelklagen ja anscheinend nichts gebracht haben. Du solltest dich vielleicht mal von einem Anwalt beraten lassen. Auch das Tierheim in der Nähe könnte (vielleicht?) helfen Die Sozialisierungsfähigkeit der Hunde muss von Psychologen festgestellt werden. Dem Halter sollte nur auferlegt werden, dass er keine Tiere mehr halten darf. Aber die haben dann ihre Tricks, um trotzdem an Tiere zu kommen. Leider! Es wird wahrscheinlich erst etwas passieren, wenn, wie du schreibst, ein Mensch gebissen wird. Traurig aber wahr. Ich schrieb schon in meiner Antwort auf deine 1. Frage, dass ein Wesenstest für Züchter eingeführt werden sollte, um die Zuchten, die nur auf Aggresivität züchten, auszuschalten. Das ist aber Utopie.
Hier bei YC wird immer wieder von "Kamphunderassen" gesprochen. Solche gibt es nicht!!!!! Jeder Hund kann bissig gemacht werden.
Bin selber Hundebesitzer, und habe mir dir Mühe gemacht, mit den Hunden zur Schule zu gehen (Bordeaux Doggen wovon das Weibchen von einem Vorbesitzer und seinen Kindern stark misshandelt worden ist) Helge
Wenn mann sich vorstellt wie schwer ein angelschein in D. zu machen ist (dei dem man niemand gefährdet) und andererseits ein Hund führen kann dessen Charakter vom Halter geprägt wird schon ein Witz oder?
Es gibt so viele egoistische Hundebesitzer, die nicht verstehen, dass durch ihr Fehlverhalten alle anderen Hundebesitzer darunter leiden müssen.
Es ist fast unmöglich, noch normal mit dem eignen Hund spazieren zu gehen, weil diese Egoisten der Meinung sind, ihnen gehöre der Park usw. ganz allein, bzw. nur ihrem Hund.
Schilder mit Leinenpflicht usw. werden einfach ignoriert. Das Problem an der Sache ist das Gesetz, weil es ein Tier nur als Sache ansieht.
Wird also ein Hund von einem anderen Hund gebissen, ist es nur Sachbeschädigung und der Hundebsitzer hat strafrechtlich nichts zu befürchten.
Den Schaden muß man dann zivilrechtlich einklagen, mit Hilfe eines Anwaltes. Das bedeutet eine Anzeige bei der Polizei, gibt es dafür nicht.
Ein Wesenstest ist eigentlich nie verkehrt, wird aber auch nicht zum gewünschten Erfolg führen, da die entsprechenden Hunde niergends angemeldet sind und wenn dann als Mischling. Somit kann man auch nicht auf den Hundebesitzer zugreifen.
Es ist Zeit, solchen Haltern unter Angabe eines Vorfallprotokolles und Tierarztrechnungen einen Brief von Eurer Rechtschutzversicherung bzw. Anwalt zukommen zu lassen. Hier könnte man bei mehreren Betroffenen evtl. auch eine Sammelklage einreichen und vor allem auf Unterlassung klagen, so das ein Titel ihm das Freilaufenlassen des Hundes untersagt, was dann von der Polizei zu kontrollieren und vollstrecken wäre.
Also bei so unbelehrbaren Haltern hilft nur Selbsjustiz. Ich gehe viel joggen, und erlebe es immer wieder, dass ich von unangeleinten Hunden angesprungen oder gejagt werde. Wenn man die Hundehalter darauf anspricht, bekommt man auch noch blöde Antworten zu hören. Mittlerweile reicht es mir. Ich habe beim laufen jetzt immer Pfefferspray dabei, und beim nächste : er will doch nur spielen, spiel ich mit dem Pfefferspray.