Kann auch ohne Unterschrift ein Vertrag zustande kommen?

z.B. bei Online-Anmeldungen

Max M2007-01-11T05:13:53Z

Beste Antwort

Ja, ein mündlicher Vertrag
ist auch gültig.
Ist aber nicht empfehlenswert,
da er im Streitfall schwer
nachzuweisen ist
.

Stroem2007-01-12T06:51:47Z

Im Grundsatz ja. Der Gesetzgeber hat u.a. im BGB nur in einzelnen Fällen eine bestimmte Form des Vertragsschlusses festgelegt. So ist eine Kaufvertrag über ein Grundstück z.B: nicht nur schriftlich sondern auch noch über einen Notar abzuwickeln. Die Schriftform ist unter bestimmten Bedingungen auch bei Darlehensverträgen vorgeschrieben. Grundsatz bleibt aber, das der Vertragsschluss auch mündlich, elektronisch und durch tatsächliches tun zustande kommen kann.

Es wäre auch sehr mühselig für jedes Brötchen beim Bäcker einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen. Wichtig ist jedoch, dass ein Vertrag nur bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande kommt. Dies bedeutet eine Vertragspartei gibt ein Angebot ab und die andere Seite nimmt genau dieses Angebot an. Ergeben sich aus Angebot und Annahme Abweichungen ist in der Regel kein Vertrag zustande gekommen.

Beispiel:
Du trägst auf einem Online Formular ein, dass du SMS über das Internet nutzen möchtest (gratis). Der Anbieter möchte dafür aber Geld haben (dies ist aber auf der Internetseite nicht klar ersichtlich). Hier haben wir zwei n i c h t übereinstimmende Willenserklärungen und es es daher kein Vertrag zustande gekommen.

Anonym2007-01-11T21:25:46Z

Ja!

Norrie2007-01-11T16:31:41Z

Ja, ein Vertrag kommt bei einer Online-Anmeldung dann zustande wenn du die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptierst und zahlst.

zauberkreisel2007-01-11T16:23:53Z

Du kannst einen Vertrag sogar per HANDSCHLAG schließen, d.h. ein Vertrag bedarf nicht einmal einer Schriftform.

Auch Auge in Auge gelten die normalen Vertragsregeln gem. §§ 433 ff BGB. Für Fernabsatzverträge gelten andere Bestimmungen gem. §§ 312 ff BGB

Liebe Grüße

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