Was passiert steuerrechtlich, wenn man neben einem 400 Eur Job noch einen 200 Euro Job annehme?

Muss man dann alles zusammen versteuern? Was bleibt am Ende übrig?

Septera2006-11-03T00:49:03Z

Beste Antwort

Nein, Du musst dann nur die 200€ versteuern, da man ja bis 400€ steuerfrei ist.
Was übrig bleibt kommt auf Deine Steuerklasse an...Geh? mal in etwa von 20% aus (ca. bei KL 3), d.h. 200€-20%=160€ (also etwa 40€ Abzüge)

Werner J.2006-11-03T01:32:14Z

400,- Euro im Monat sind steuerfrei, 600 Euro leider nicht.
Beide Verdienste werden zusammen gerechnet.

Du bist nämlich """verpflichtet beiden Arbeitgebern mitzuteilen""" das du schon einen Mini-Job hast.

Somit sind beide Jobs Steuer- und Sozialversicherungspflichtig.

Über die Einkommensteuererklärung kannst Du dir deine zuviel bezahlte Lohnsteuer wieder zurück holen.

Solltest Du nur Mini-Jobs ausüben bekommst Du in der Regel wieder alles zurück, da du ja auch Werbungskosten geltend machen kannst.

"""Achtung""" wenn Du schon einer Hauptbeschäftigung nachgehst, darf der Mini-Job nicht beim gleichen Arbeitgeber ausgeübt werden.

"""Strengstens untersagt"""

Stundenlohn oder Arbeitsstunden bei Mini-Jobs gibt es in der Regel nicht.
Es ist also egal wieviel Stunden Du arbeitest oder wie hoch der Stundenloh ist.

Du kannst dich mal erkundigen im Internet unter:

www.minijob.zentrale.de

E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de

poccahondas2006-11-03T00:55:41Z

alles was über den 400€ Bereich liegt wird dir angerechnet und versteuert,...

Anonym2006-11-03T00:55:15Z

Du musst zumindest vorübertgehend alles versteuern. Also die 600 €, allerdings wirst du dann das meiste davon wieder durch die Steuer dir holen können, aber zuerst mal muss gezahlt werden.

Gruß
Franky

Sternchen2006-11-03T00:50:46Z

Hi,

also dann würdest Du im Monat € 600,00 verdienen, dass sind im Jahr € 7.200,00. Das heißt, dass Du das zwar vom Grundsatz her alles zusammen versteuern müsstest, da Du aber unter dem Grundfreibetrag von € 7.664,00 gem. § 32a EStG bleibst, musst Du da keine Steuern drauf zahlen. Sollten Dir welche einbehalten werden, so kannst Du sie Dir durch die Einkommensteuererklärung wieder zurückholen.
Hoffe das hilft Dir :-).

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