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400 Euro Jobs als Nebentätigkeit...?

Bleibt ein 400€-Job tatsächlich sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn man in einer Teilzeitbeschäftigung etwa 3000 € verdient (kommt mir fishy vor)?

Wie viele 400€-Jobs darf man gleichzeitig haben?

Muss es immer genau 400 € sein?

Darf man eine 400€-Job-Nebentätig in demselben Betrieb ausüben, in dem man angestellt ist?

Update:

@ von 3000 € sehe ich leider etwa die Hälfte : (( BAT IIa an einer Uni.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    <400 € = sozialversicherungsfrei.

    Alles darüber: sozialversicherungspflichtig.

    Mehrere 400 € Jobs: Der erste ist frei, die anderen sozialversicherungspflichtig.

    Ich denke mit dem letzteren kommt man nicht durch.

    Aber schau mal unter www.minijobzentrale.de nach.

  • man kann auch leichter Geld verdienen.

    http://martin.geheimnis-des-erfolgs.com/

  • vor 1 Jahrzehnt

    wie Carline schon geantwortet hat darfst du einen 400€ Job haben.

    Wenn du aber 2 Jobs mit je 200€ hast ,ergibt das zusammengerechnet 400€

    Verdienst du bei einem Minijob 400€ , willst aber noch einen 2en , wird die Lohnsteuerklasse 6 zugrundegelegt.Das heist ,bei dem 2en Job kassiert der Staat fast die Hälfte. Natürlich machst du das beim Jahresausgleich geltend und bekommst wieder etwas zurück

    viel Spass

    mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    An Nebentätigkeiten darfst Du insgesamt höchsten 400 € verdienen. Wenn Du mehr verdienst fällt dieser Vorzug weg und Du musst normal versteuert und versichert werden. Gehe mal auf die Seite der Minijobzentrale. Dort erfährst Du mehr.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    an diesem job währe ich auch interessiert also ein 400 € job ist frei den zweiten 400 € lohnt sich nicht mehr weil du dann so hohe abgaben bezahlst

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du schon einen Job hast wirst den 400€ Job auf Steuerkarte VI versteuern müssen und dann rechnet sich das nicht mehr. In der gleichen Branche dürfte auch Probleme bereiten denn du könntest in Interessenskonflikte kommen und wenn das dein Chef erfährt kann das unter Umständen zur fristlosen Kündigung führen.

    Ich würde mich mal beim Arbeitsamt oder Finantamt erkundigen was da zu tun ist.

    Ach übrigens einen Teilzeitjob der mit 3000€ bezahlt wird interessiert mich auch.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    also..

    ich kenne das nur so.. ist man alg1 emfänger kann man bis 400€ steuerfrei dazu verdienen,

    empfängt man alg2(hartz4) dann darf man 160?€ steuerfrei dazuverdienen der rest bis 400€ wird dann mit dem hartz4 verrechnet.

    du hast ein versicherungspflichtiges arbeitsverhältnis... (tz und 3000€ ich hätte auch gerne so einen job is noch ein platzt frei? :D )...

    auf lohnstkl. 1, ein weiteres arbeitsverhältnis müsste dann auf kl. 6 gehen das mit den 400€ steuerfrei greift in diesem falle nicht. so sehe ich das.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Carline hat die richtige Antwort gegeben.

    @Marco S: ALG II (Hartz IV) - Empfänger dürfen 100,00 € verdienen. Von dem was darüber ist, bleiben 20% anrechnungsfrei. Wenn also jemand 200,00 € verdient, werden 80,00 € auf das ALG II angerechnet. Die 165,00 € - Regelung findet nur bei ALG I Anwendung.

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