Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
400 Euro Job und Hartz 4?
Folgendermaßen stellt sich die Sache dar...
Ich bin 19 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Meine Eltern beziehen Hartz 4 und ich hab es satt Chronisch pleite zu sein. Deswegen will ich mir einen 400 Euro Job suchen und mein eigenes Geld verdienen. Nun ist es so dass ich diesen Job beim Arbeitsamt melden muss und dann nur noch insgesamt 160 Euro von den 400 behalten darf. Fürn *****.
Meine Frage ist nun was passiert wenn ich den Job einfach nicht melde?
Können die das herausfinden? Und wenn ja was für strafen drohen mir dann?
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen eine Neuregelung der Anrechnung des Einkommens von Schüler auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII per Verordnung (3. Alg II-VÄndV) bekannt gegeben. Die 3. Alg II-VÄndV wurde am 12. Mai 2010 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2010 Teil I Nr. 20 vom 12. Mai 2010, .pdf-Datei) verkündet und tritt zum 1. Juni 2010 in Kraft.
Die im Folgenden näher beschriebenen Regelungen widmen sich der in der Vergangenheit häufig kritisierte bedarfsmindernde Anrechnung von Erwerbseinkommen aus Schüler und Ferienjobs auf den Bedarf der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft. Durch die Neuregelung soll zukünftig vermieden werden, dass – wie bisher der Fall – bereits für Jugendlichen durch die Einkommensanrechnung kein Arbeitsanreiz mehr besteht.
Durch den Erlass der oben genannte Verordnung wird die „Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II / Sozialgeld“ (kurz ALG II-V), die konkretisierend neben § 11 SGB II Regelungen zur Einkommensanrechnung enthält, ergänzt, indem § 1 ALG II-V um einen 4. Absatz erweitert wird.
Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.”
Zusammengefasst bedeutet dies:
* Für Schüler an allgemeinbildenden oder berufsbildenen Schulen
o die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
o und keine Ausbildungsvergütung erhalten
* ist Erwerbseinkommen nicht bedarfsmindernd anzurechnen, wenn
o dieses einen Betrag von 1.200 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt und
o in den Schulferien in einem Zeitraum von höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr erzielt wurde.
Des weiteren wird definiert, wie der maßgebliche Zeitraum zu bestimmen ist. Wird neben dem Ferienjob noch eine weitere Tätigkeit ausgeübt, ist diese unerheblich bei der Bestimmung der genannten vier Wochen, wenn das Einkommen hieraus die Einkommensfreigrenzen nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II bzw. § 1 Absatz 1 Nr. 9 ALG II-Verordnung nicht übersteigt.
- GummihamsterLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich glaube kaum, dass Du heutzutage einen Arbeitgeber findest, der es riskiert den Job nicht zu melden. Schwarzarbeit gibt es nur noch wenig.
Und selbst wenn Du einen findest. Es gibt sicherlich viele Menschen, die es genauso ungerecht finden wie ich, wenn Du als Hartz4-Jobber mehr Geld in der Tasche hättest als ein Niedrigverdiener, der wesentlich mehr Stunden reissen muss um auf das gleiche Geld zu kommen. Ich jedenfalls würde sowas melden.
- Conny NLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Arge macht alle 3 Monate einen datenausgleich (mit Krankenkassen, Finanzämtern...) und dann kommt es raus. selbst wenn du nur 1 Monat gearbeitet hättest, würde es auffallen.
Und dann hättest du wirklich SpaÃ:
Du bekämst eine Anzeige wegen Sozialbetrugs, müsstest das zu Unrecht erhaltene geld (dein Anteil am Bezug) zurückzahlen und dazu noch eine geldstrafe sowie bekämst Sanktionierungen für die Zukunft (minimum 30% für 3 Monate).
Ein einem Einkommen bis netto 800€ darfst du 100€ als Freibetrag behalten plus 20% vom Rest.
Ãbrigens sind in den 100€ Freibetrag auch schon die Fahrkosten enthalten. Achte also darauf, dass du die Arbeitsstelle mit dem Fahrrad erreichen kannst, sonst zahlst du drauf...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du sagtest es schon: von 400 Euro bleiben dir 160 Euro. Gerecht oder nicht, darüber kann man streiten. Wenn du es aber nicht meldest, ist das Sozialbetrug, Strafen können von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe sein. Auf alle Fälle muss das zuviel bezahlte ALG2 zurückbezahlt werden.
Und klar finden die das heraus, die Behörden sind auch vernetzt und dein Arbeitgeber zahlt pauschal Beträge an die Sozialversicherungen und wenn die einen Abgleich mit dem Argen machen - Peng!
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich nuà der Petra recht geben.
leider kommt das immer wieder vor, doch der 400€ Job wird bei der Knappschaft und dem Finanzamt gemeldet. Das kommt irgendwann immer raus.
Wenn du dann erst einmal eine Vorstrafe wegen Betrug hast, wir es noch schwerer jemals einen Job zu finden.
- petra200013Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Da du schon nach den Konsequenzen einer Nichtmeldung fragst, weiÃt du, dass das der falsche Weg wäre. Raus kommen würde es auf jeden Fall, weil die Krankenkassen, Finanzamt und und und untereinander vernetzt sind. Und der Arbeitgeber muss für dich eine Pauschale an die eben erwähnten abführen.
Und denk immer dran, wenn sie dich erwischen würden, die Kleinen hängen sie am Höchsten.
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Neuerdings hat die Arge erkannt das man mehr arbeitsanreize für Jugendliche schaffen muÃ. http://www.sozialleistungen.info/news/15.05.2010-f... Ob das jetzt nur für Ferienjobs oder auch für Minijobs gilt weià ich allerdings nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
es sind 100€ frei. der rest wird angerechnet...nicht melden: betrug gegen die sozialversicherungssysteme.gerichtsverhandlung (strafsache) evtl. hohe geldstrafe (zusätzlich zur rückzahlung von leistungen)...absolut asozial......
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
400 euro job und Bafög geht.
aber 400 EUro job mit Hartz4 GEHT nicht.
Schwarzarbeit = Risiko...
wenn es ans licht kommt, willkommen dann ne ??
Strafe, Eintrag in deine Dokumente und viel spaà in deiner zukunft...
Dann hat mal Null vertrauen..Warum? weil du Lügner und Betrüger bist.